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Kirchheimer Nachrichten
Ausgabe 38/2024
Vereine und Verbände
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AKTUELLES AUS DER LANDWIRTSCHAFT . . .

Aktuelles zum Pflanzenschutz

Konsequentes beizen des Saatgutes drängt samen- und bodenbürtige Krankheiten weitestgehend zurück.

Wi-Gerste: vorrangig gilt es Streifenkrankheit, Flugbrand, Schneeschimmel u. Typhula auszuschalten. Z.V. stehen u.a.: Rubin Plus, Vibrance Trio.

Wi-Weizen: Im Weizen stehen Weizensteinbrand, Flugbrand u. Schneeschimmel im Vordergrund. U.a. stehen Arena C, Rubin Plus, Vibrance Trio z.V. In milden u. nassen Wintern trat zuletzt tendenziell mehr Schwarzbeinigkeit auf.

Erhöhtes Risiko für Schwarzbeinigkeit wenn:

  • auf einer Fläche im vergangen Jahr Schwarzbeinigkeit auftrat u. WW/Triticale folgen soll,
  • Stoppelweizen früh und als Mulchsaat gesät wird; dann ggf. zusätzlich Latitude XL einsetzen.

Karl-Heinrich Claus, LLH HEF/FD; 0160 90725736

HALM2: Antragsfrist endet am 01.10.2024

Die Antragsfrist für das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM2) endet am 01.10.2024. Die Antragstellung erfolgt digital über den Link www.agrarportal-hessen.de unter der Kachel „HALM 2“. Hier stehen verschiedene Fördermaßnahmen zur Auswahl, wie z. B. Umstellung auf Ökologischen Landbau, Anlage von Blühflächen oder Erosionsschutzstreifen, extensive Grünlandnutzung oder auch Förderung der tierschonenden Mahd. Die HALM2-Förderung muss für einen 5-jährigen Zeitraum beantragt werden, der bei aktueller Antragstellung am 01.01.2025 beginnt und am 31.12.2029 endet. Neben dem Neueinstieg in HALM2 kann auch die Erweiterung einer bereits bestehenden Verpflichtung beantragt werden (sofern bestimmte Bagatellgrenzen überschritten werden).

Weitere Informationen sind unter Tel. 06621/87-2231 oder -2253 erhältlich.