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Kirchheimer Nachrichten
Ausgabe 38/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Jahresabschlüsse 2017, 2018 und 2019 der Gemeinde Kirchheim

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchheim hat in der Sitzung am 05.09.2024 die Jahresabschlüsse 2017, 2018 und 2019 und die Entlastung des Gemeindevorstandes beschlossen. Nachfolgend werden der Beschluss und die Entlastung öffentlich bekannt-gegeben.

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TOP 10.

Schlussbericht über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2017, 2018 und 2019

und des Rechenschaftsberichts

Sachverhalt:

Nach § 112 Abs. 1 HGO hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Er ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein. Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Der Jahresabschluss hat die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde darzustellen. Gemäß Abs. 3 ist der Jahresabschluss durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.

Entsprechend § 128 HGO prüft das Rechnungsprüfungsamt die Jahresrechnung oder den Jahresabschluss, den zusammengefassten Jahresabschluss und den Gesamtabschluss mit allen Unterlagen daraufhin, ob

1.

der Haushaltsplan eingehalten ist,

2.

die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt sind,

3.

bei den Einnahmen und Ausgaben, den Erträgen, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,

4.

die Anlagen zur Jahresrechnung oder zum Jahresabschluss vollständig und richtig sind,

5.

die Jahresabschlüsse nach § 114s ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde darstellen,

6.

ob die Berichte nach §§ 112 Abs. 1 und 114s Abs. 3 und 8 eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gemeinde vermitteln.

Das Rechnungsprüfungsamt fasst das Ergebnis seiner Prüfung in einem Schlussbericht zusammen.

Dem Rechnungsprüfungsamt wurden die Jahresabschlüsse der Gemeinde Kirchheim wie folgt vorgelegt:

-

Jahresabschluss zum 31.12.2017 am

01.02.2021

-

Jahresabschluss zum 31.12.2018 am

01.02.2021

-

Jahresabschluss zum 31.12.2019 am

16.02.2021

Die Prüfungsarbeiten wurden mit Unterbrechungen in der Zeit September 2022 bis Februar 2024 durchgeführt.

Der Schlussbericht über die Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2017, 31.12.2018 und 31.12.2019 und des Rechenschaftsberichts ging der Gemeinde Kirchheim per Mail am 09.07.2024 zu.

Auf die Erläuterungen des Berichts wird verwiesen.

Der Gemeindevorstand legt gemäß § 113 HGO nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss, den zusammengefassten Jahresabschluss und den Gesamtabschluss mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Herr Vorsitzender Wettlaufer übergibt für diesen Tagesordnungspunkt Herrn Nieding den Vorsitz der Gemeindevertretung.

Herr Kimpel verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27. August 2024 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig).

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1.

Die vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hersfeld-Rotenburg geprüften Jahresabschlüsse 2017, 2018 und 2019 der Gemeinde Kirchheim werden festgestellt.

2.

Die Jahresabschlüsse 2017, 2018 und 2019 der Gemeinde Kirchheim schließen in der Ergebnisrechnung wie folgt ab:

Gesamtergebnis

ordentliches Ergebnis

außerordentliches Ergebnis

2017

774.322,89 EUR

772.066,41 EUR

2.256,48 EUR

Überschuss

Überschuss

Überschuss

2018

655.828,76 EUR

647.928,94 EUR

7.899,82 EUR

Überschuss

Überschuss

Überschuss

2019

22.541,30 EUR

22.747,94 EUR

206,64 EUR

Fehlbetrag

Fehlbetrag

Überschuss

Die Jahresgewinne werden gemäß § 106 HGO den Rücklagen zugeführt, der Jahresverlust wird vorgetragen.

3.

Gem. § 114 HGO werden die vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hersfeld-Rotenburg geprüften Jahresabschlüsse für

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das Haushaltsjahr 2017,

-

das Haushaltsjahr 2018 und

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das Haushaltsjahr 2019

beschlossen und dem Gemeindevorstand Entlastung erteilt.

Abstimmung:

11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 8 Stimmenthaltungen

Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 23.09.2024 bis einschließlich 01.10.2024 während den Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 20, 36275 Kirchheim, öffentlich aus.

36275 Kirchheim, den 16.09.2024

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Kirchheim
(L.S.)
gez. Axel Schmidt, Bürgermeister