Herr Axel Schmidt, Hattenbergstraße 4, 36275 Kirchheim (Hessen) wird mit Ablauf des 31.10.2022 als Vertreter der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchheim wegen Amtsantritt als Bürgermeister ausscheiden.
Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Herr Alexander Curth, Breslauer Straße 9, 36275 Kirchheim (Hessen) als Ersatzperson der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) zum 01.11.2022 in die Gemeindevertretung einrückt.
Gegen diese Entscheidung können nach § 27 des Kommunalwahlgesetzes
| a) | jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes (Gemeinde Kirchheim) |
| b) | der Vertreter, dessen Ausscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen ist |
| c) | die Aufsichtsbehörde |
binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über der Feststellung gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Kirchheim, Herrn Liedtke, Hauptstraße 20, 36275 Kirchheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.