Herr Daniel Hoffmann, Aulastraße 5, 36275 Kirchheim (Hessen) ist mit Ablauf des 22.09.2022 als Vertreter der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchheim durch Verzicht ausgeschieden.
Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Herr Wolfgang Curth, Breslauer Straße 9, 36275 Kirchheim (Hessen) als Ersatzperson der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) in die Gemeindevertretung einrückt.
Gegen diese Entscheidung können nach § 27 des Kommunalwahlgesetzes
| a) | jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes (Gemeinde Kirchheim) |
| b) | der Vertreter, dessen Ausscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen ist |
| c) | die Aufsichtsbehörde |
binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über der Feststellung gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Kirchheim, Herrn Liedtke, Hauptstraße 20, 36275 Kirchheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.