Abbildung genordet, ohne Maßstab
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Bebauungsplan Nr. 38 Freiflächen-Photovoltaikanlage „Am Siebenmorgen / Tonäcker“ sowie 21. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
In der Gemeinde Kirchheim ist in der Gemarkung Kirchheim östlich der bestehenden Freiflächen-Photovoltaikanlage im Bereich „Heiliger Acker / Eichäcker“ die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage einschließlich eines ergänzenden Stromspeichers geplant. Zur Umsetzung der Planung bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie einer teilräumlichen Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kirchheim. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchheim hat in ihrer Sitzung am 22.05.2025 daher die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 Freiflächen-Photovoltaikanlage „Am Siebenmorgen / Tonäcker“ sowie der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit bekanntgemacht.
Das Planziel des Bebauungsplanes Nr. 38 ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ sowie die Sicherung der zugehörigen Freiflächen. Darüber hinaus werden im Bereich südlich des eigentlichen Anlagenstandortes und des hier verlaufenden Wirtschaftsweges Flächen für die Errichtung von Anlagen zur Speicherung von Strom bauplanungsrechtlich gesichert und entsprechend in den Bebauungsplan einbezogen. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Kirchheim von 2004 stellt für den Bereich des Plangebietes bislang „Flächen für die Landwirtschaft“ dar und wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes teilräumlich geändert. Das Planziel der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ sowie von Flächen von Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Elektrizität“ zulasten der bisherigen Darstellungen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 38 umfasst in der Gemarkung Kirchheim, Flur 21, das Flurstück 10 sowie in der Gemarkung Kirchheim, Flur 22, die Flurstücke 6 teilweise und 7 teilweise. Der räumliche Geltungsbereich der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst Flächen in der Gemarkung Kirchheim, Flur 21 und 22, und entspricht dem räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 38 abzüglich der im Bebauungsplan festgesetzten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Die Lage des Plangebietes sowie die Abgrenzung der räumlichen Geltungsbereiche können den nachfolgenden Übersichtskarten entnommen werden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplan-Änderung mit zugehörigen Begründungen und Umweltberichten sowie die vorläufigen Ergebnisse der faunistischen Untersuchungen werden in der Zeit von
Montag, dem 06.10.2025
bis einschließlich Freitag, dem 07.11.2025
im Internet unter der Adresse www.kirchheim.de unter der Rubrik „Bauen in Kirchheim“ und „Bebauungspläne im Verfahren“ veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Kirchheim, Bauamt, Hauptstraße 20, 36275 Kirchheim, Zimmer 13. Die Einsichtnahme ist während der folgenden allgemeinen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich:
| Montag bis Freitag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Montag | 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
| Dienstag | 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe von Stellungnahmen ist bevorzugt unter der E-Mail-Adresse Steffen.Lange@gemeinde-kirchheim.de möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Kirchheim, den 22.09.2025