Die warme und sonnige Witterung kann zu einem stärkeren Zuflug von Schädlingen Im Raps und in der Wintergerste führen. Aufgelaufene Gerste möglichst bei Sonnenschein auf Blattläuse kontrollieren: Ziel ist es, die Übertragung des Gelbverzwergungsvirus zu verhindern. Schadschwelle: 10 % befallener Pflanzen oder 1 Blattlaus/10 Pflanzen (EC 13). Für Maßnahmen können Pyrethroide genutzt werden. Auch anderes Getreide kann befallen werden – Ausfallgetreide / grüne Brücken beseitigen. Raps: Gelbschalen kontrollieren (Erdfloh und in Gunstlagen Schwarzer Kohltriebrüssler). Schadschwelle Erdfloh: 10 % befallene Blattfläche; Kohltriebrüssler: rote Füße und weißer Punkt auf dem Rücken. Larven zerfressen Vegetationskegel. Bekämpfung vor der Eiablage mit Pyrethroiden.
K.-H. Claus, LLH HEF/FD; 0160 90725736
Inzwischen wurden folgende Ausnahmen hinsichtlich der GAP-Reform für das Jahr 2023 beschlossen:
Die Mindest-Stilllegung in Höhe von 4 % für Betriebe mit mindestens 10 ha Ackerfläche kann im Jahr 2023 auch durch den Anbau von produktiven Kulturen erfüllt werden (außer Mais, Sojabohnen und Kurzumtriebsplantagen). Wenn allerdings Schläge in den Jahren 2022 und 2021 stillgelegt waren (normale Stilllegung oder Honigbrache), kann die vorgenannte Ausnahmeregelung nur genutzt werden, wenn diese Flächen weiterhin stillgelegt werden. Des Weiteren wird die Regelung zur einzelschlagbezogenen Fruchtfolge im kommenden Jahr ausgesetzt. Damit kann für das Erntejahr 2023 die gleiche Kultur angebaut werden wie im Jahr 2022. Weitere Informationen sind im Fachdienst Ländlicher Raum, Friedloser Straße 12, 36251 Bad Hersfeld bzw. unter Tel. 06621/87-2221 erhältlich.