Herr Axel Schmidt, Hattenbergstraße 4, 36275 Kirchheim (Hessen) ist mit Ablauf des 31.10.2022 als Vertreter der Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) aus dem Ortsbeirat Kirchheim der Gemeinde Kirchheim durch Verzicht ausgeschieden.
Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Herr Wolfgang Curth, Breslauer Straße 9, 36275 Kirchheim (Hessen) als Ersatzperson der Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) in den Ortsbeirat einrückt.
Gegen diese Entscheidung können nach § 27 des Kommunalwahlgesetzes
| a) | jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes (Gemeinde Kirchheim) |
| b) | der Vertreter, dessen Ausscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen ist |
| c) | die Aufsichtsbehörde |
binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über der Feststellung gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Kirchheim, Herrn Liedtke, 36275 Kirchheim, Hauptstraße 20, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
Gemeinde Kirchheim, 04.11.2022