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Kirchheimer Nachrichten
Ausgabe 44/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung

Gremium:

Gemeindevertretung

Sitzungsort:

Anbau des Bürgerhauses Kirchheim

am:

19. Oktober 2023

Beginn:

20:00

Ende:

20:46

Vorsitzender:

Gemeindevertreter Björn Wettlaufer

Zahl der Mitglieder:

23, davon anwesend 14

Anwesend:

Gemeindevertreter Alexander Curth

Gemeindevertreter Holger Faulhaber

Gemeindevertreter Sebastian Hattwich

Gemeindevertreter Achim Kimpel

Gemeindevertreter Michael Klotzbach

Gemeindevertreter Andreas Kuhn

Gemeindevertreter Martin Kurz

Gemeindevertreter Karl-Heinz Lepper

Gemeindevertreter Stefan Nieding

Gemeindevertreter Frank Rehbaum

Gemeindevertreter Thomas Roppel

Gemeindevertreter Thomas Röth

Gemeindevertreter Bernd Stamm

Abwesend:

Vorsitzender der Gemeindevertretung

Martin Bornschier (entschuldigt)

Gemeindevertreter Arnold Diebel (entschuldigt)

Gemeindevertreterin Silvia Fuchs (entschuldigt)

Gemeindevertreter Oliver Kurz (entschuldigt)

Gemeindevertreterin Manuela Mondel (entschuldigt)

Gemeindevertreter Jens Nuhn (entschuldigt)

Gemeindevertreterin Sandra Preuß (entschuldigt)

Gemeindevertreter Mike Schmidt (entschuldigt)

Gemeindevertreter Ernst Steinberger (entschuldigt)

Außerdem anwesend:

Bürgermeister Axel Schmidt

1. Beigeordneter Thomas Schneemilch

Beigeordnete Gabriele Hattwich

Beigeordnete Gerlinde Müllner

Beigeordneter Bernd Schäfer

Beigeordneter Heinrich Schenk

Beigeordneter Andreas ThonTanja Brand

Außerdem abwesend:

Beigeordneter Hans-Dieter Berg (entschuldigt)

Schriftführer:

Marco Liedtke

Tagesordnung

1.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Feststellung der Tagesordnung

3.

Schließung des Protokolls der Sitzung der Gemeindevertretung vom 06.07.2023

4.

Schiedsamt Gemeinde Kirchheim: Verabschiedung des langjährigen Schiedsmannes Manfred Schneemilch und Amtseinführung der neuen Schiedsfrau Nicole Meyer

5.

Berichterstattung

6.

Auflösung Gemeindewerke

7.

Beschlussfassung über die Einziehung eines Weges im Ortsteil Allendorf (Einziehungsverfügung)

8.

Aufnahme Investitionskredit für die Gemeindewerke

Zu Beginn der Sitzung wurde dem Verstorbenen Herrn Gerhard Heußner gedacht.

1.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Die Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes waren durch Einladung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung vom 06.10.2023 unter Angabe der zur Verhandlung stehenden Gegenstände, der Stunde und des Ortes der Versammlung auf heute zu einer Sitzung zusammenberufen. Zwischen dem Zugang der Ladung und dem Sitzungstag lagen mindestens 3 Tage.

Da von den 23 Mitgliedern der Gemeindevertretung zum Sitzungsbeginn 14 Gemeindevertreter (also mehr als die Hälfte) erschienen waren, so war die Versammlung beschlussfähig. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung sind in ortsüblicher Weise bekannt gemacht worden. Man ging hierauf zur Beratung der Gegenstände der Tagesordnung über. Die Niederschrift über die Sitzung (s. Anlage) wurde gemäß § 61 HGO gefertigt.

2.

Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung entspricht der Einladung vom 06.10.2023.

3.

Schließung des Protokolls der Sitzung der Gemeindevertretung vom 06.07.2023

Gegen das Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung vom 06.07.2023 wurden keine Einwände erhoben. Es wird vom Vorsitzenden geschlossen.

4.

Schiedsamt Gemeinde Kirchheim: Verabschiedung des langjährigen Schiedsmannes Manfred Schneemilch und Amtseinführung der neuen Schiedsfrau Nicole Meyer

Der stellv. Vorsitzende der Gemeindevertretung Herr Wettlaufer sowie Herr Bürgermeister Schmidt dankten Herrn Manfred Schneemilch für die geleistete Arbeit als Schiedsmann.

Im Anschluss führten Sie Frau Nicole Meyer in das Amt der Schiedsfrau ein und wünschten ein glückliches Händchen für die zukünftigen Aufgaben.

5.

Berichterstattung

1. BIBER SEEPARK KEMMERODE

Aus Gemeindevorstand Berichterstattung 01.08.2023

Am 17.07.2023 kam es zu einer Besprechung mit sämtlich beteiligten Behörden (Gemeinde Kirchheim, Wasser- und Bodenschutz Landkreis Hef-Rof, Obere Naturschutzbehörde RP Kassel sowie dem Hessen Forst). Ein Protokoll wurde gefertigt und kann auf Wunsch eingesehen werden. Bedeutendste Feststellungen waren:

a) Ein Abbruch des Biberdammes kommt keinesfalls in Frage.

b) Ein Eintritt von Fremdwasser in das Kanalsystem von Kirchheim ist zu vermeiden.

Verstöße zu a) und b) würden strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

1.

Es wurde sich zunächst auf folgende Vorgehensweise geeinigt: Überprüfung des betroffenen Kanalbereichs durch Spülung und TV-Befahrung (zu beauftragen durch die Gemeinde Kirchheim, beauftragt werden muss ein zertifiziertes Unternehmen)

2.

Hydraulische Überprüfung der Situation und Berechnungen zu möglichen Umleitungen durch ein Ingenieurbüro (dabei wird festgestellt, dass solche Berechnungen im Bereich Kirchheim in der Vergangenheit durch das Ingenieurbüro Müller/IGM durchgeführt wurden).

3.

Sanierungsvorschlag (nach Vorliegen der Ergebnisse zu 1. und 2.) durch die heute Beteiligten bzw. eventuell auch weitere Behörden/Fachdienststellen.

Aus Berichtserstattung Vorstand 04.10.2023

Am 17.07.2023 ist die Thematik Biber Seepark bei einem Treffen mit den zuständigen Behörden vor Ort hinreichend erörtert worden, ein Protokoll mit den nötigen Maßnahmen inkl. Fristsetzung wurde gefertigt. Zwischenzeitlich hat sich seit Ende September ein neuer Sachverhalt ergeben: Unser Klärwärter stellt seitdem einen zusätzlichen Zulauf in die Kläranlage in Menge von ca. 2.000 – 3.000 m³ Wasser fest (an trockenen Tagen sind „normal“ ca. 2.000 m³ Wasserzulauf).

Ursachenforschung ergab eindeutig, dass der Zulauf aus einem der überschwemmten Kanalbauwerke im Bereich des Biberdammes stammt. Augenscheinlich ist dadurch auch der Pegel des Biberstausees gesunken. Noch ist fraglich, inwieweit dies Auswirkungen auch auf den Wasserzulauf der Ibra in den Seeparkstausee hat. Am 26.09.2023 wurde diese neue Problematik erneut mit den zuständigen Behörden vor Ort besprochen. Allen Beteiligten ist klar, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Ein kurzfristiger Termin mit der Spezialfirma Schwalm ist anberaumt.

Es wird nachberichtet.

2. IKZ (Interkommunale Zusammenarbeit).

Am 08.09.2023 kam es zu einem zweiten Gremientreffen über den Stand der Machbarkeitsstudie „Vertiefte interkommunale Zusammenarbeit der Kommunen Kirchheim, Niederaula, Breitenbach und Haunetal“. Frau Möller (Fa. Komprax Consult) hat mittlerweile von allen Kommunen eine Vielzahl von Daten erhoben (Haushaltszahlen, Personalsituation etc.). Aufgezeigt wurde dabei, dass die aktuelle Alterssituation der Beschäftigten in den Kommunen generell wie auch im Speziellen für die zukünftige Sicherung der Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge ein wichtiges Thema sein wird. Eine nächste Sitzung wird am 03.11.2023 stattfinden. Wie ursprünglich geplant, soll die Studie spätestens Ende Mai 2024 vorliegen. Etwaige Empfehlungen aus der Studie könnten so in die Haushaltsplanung für das Jahr 2025 einfließen.

(ZUSATZINFO FÜR PRESSE)

Gremieninformation über den Stand der Machbarkeitsstudie „Vertiefte interkommunale Zusammenarbeit der Kommunen Haunetal, Kirchheim, Niederaula und Breitenbach (Herzberg)“

Am 08.September 2023 haben sich die Bürgermeister sowie erstmals auch eine Person aus der Verwaltungsspitze der beteiligten Kommunen zu ihrer zweiten Beratungsrunde in Breitenbach getroffen.

Auf der Grundlage des bisher erarbeiteten Standes wurden in dieser Sitzung zunächst die Rechtsgrundlagen und Ausgestaltungsmöglichkeiten verschiedener IKZ-Optionen im Allgemeinen besprochen.

In diesem Zusammenhang wurden auch die Möglichkeiten und Grenzen des Onlinezugangsgesetzes betrachtet.

Im Weiteren wurden die aktuelle Organisation, die Stellenbemessungen lt. Haushaltsplan 2023 und die aktuellen Stellenbesetzungen jeweils für die vier Kommunen einzeln und in einer Gesamtbetrachtung erörtert. In diesem Zusammenhang wurde besonders die aktuelle Alterssituation der Beschäftigten in den verschiedenen Aufgabenfeldern eruiert und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die zukünftige Sicherung der Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge diskutiert.

Die nächste Sitzung ist für den 03. November 2023 in Kirchheim terminiert. In dieser und der darauffolgenden Sitzung wird der Fokus auf eine detaillierte Haushaltsanalyse nach Produktbereichen und den jeweiligen Produkten der Kommunen im Sinne eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs und den Möglichkeiten einer IKZ in den verschiedenen Gestaltungsoptionen gerichtet.

Der gemeinsam erarbeitete Projektzeitplan sieht vor, dass die Studie spätestens Ende Mai 2024 vorgelegt wird. So bleibt genügend Zeit, um etwaige Empfehlungen in den Gremien so rechtzeitig zu beraten, dass erste Maßnahmen noch in die Haushaltsplanungen für das Jahr 2025 einfließen können.

3. Fließpfadkarten

Am 12.09.2023 wurden durch Frau Dr. Hübener vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie, Fachzentrum Klimawandel und Anpassung, die von dort gefertigten Fließpfadkarten übergeben. Dabei wies Frau Dr. Hübener darauf hin, dass die Karten anhand bestehender Daten aus verschiedenen Quellen erstellt wurden und sich daraus eine gewisse Fehleranfälligkeit ergibt. Diese Schwächen der Karten müssen bei Weiterverbreitung unbedingt beachtet werden. Nichtsdestotrotz sollten die Karten zu präventiven Zwecken für den Bereich insbesondere Hochwasserschutz/Überschwemmungsschutz an unsere Feuerwehren weitergegeben werden. Eine Absprache dazu erfolgt mit unserem Gemeindebrandinspektor.

4. Bürgerbus Kirchheim / Verkehrsvertrag

Hier liegen mittlerweile Schreiben der HLB Hessenbus GmbH (Kassel) sowie der RhönEnergie Bus GmbH (Fulda) vor. Demnach verlängert die HLB Hessenbus Bus GmbH den Verkehrsvertrag nicht, die RhönEnergie beabsichtigt hingegen den Vertrag ab 10.12.2023 fortzuführen.

Eine Fortführung des Busbetriebes Bürgerbus Kirchheim ist somit gesichert!

5. Neue Leiterin Finanzwesen und Leiterin Hauptamt sowie neue kaufmännische Betriebsleiterin

Zum 01.09.2023 hat Frau Tanja Brand ihre Stelle als Leiterin Finanzwesen und Leiterin Hauptamt angetreten. Herr Helmut Diebel hat bis dahin die Leitung der Finanzen verantwortlich geführt, gleiches gilt für die Führung der Buchhaltung der Eigenbetriebe. Wie bekannt, war er als Betriebsleiter der Eigenbetriebe zum 01.01.2023 zurückgetreten. Bis dahin wurde das für die Buchhaltung der Eigenbetriebe genutzte Programm Lexware ausschließlich durch Herrn Diebel betreut. Dies betraf auch den passwortgeschützten Zugang zur Software. Aufgrund dieser Umstände hat sich Herr Diebel seit dem 01.01. bis heute bereit erklärt, die Buchführung der Eigenbetriebe weiterzuführen, u.a. auch deshalb, da kein weiterer im Hause das System bedienen durfte und konnte.

Unabhängig von weiterer politischer Entscheidung zum Fortbestehen der Eigenbetriebe soll und muss die Buchhaltung der Eigenbetriebe weiter fortgeführt und transparenter gestaltet werden. Um die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ einzuhalten und ein internes Kontrollsystem (IKS) aufzubauen, sollte daher die neue Kämmerin als kaufmännische Betriebsleitung der Eigenbetriebe (Gemeindewerke Kirchheim) beauftragt werden.

Der Gemeindevorstand hat daher am 12.09.2023 beschlossen, dass der ehemalige Betriebsleiter und Kämmerer und bis heute (12.09.23) die Buchhaltung führende Herr Diebel die komplette Buchhaltung der Gemeinde Kirchheim und der Gemeindewerke abgibt. Dazu sind sämtliche Unterlagen und Belege, auch in elektronischer Form (vor allem auch die genannten Lexware Daten) zu übergeben. Ab dem Zeitpunkt der kompletten Übergabe, welche durch Bgm. Schmidt, Frau Brand, Frau G. und Frau H. festgestellt wird, zeichnet Frau Tanja Brand sodann als kaufmännische und 1. Betriebsleiterin und wird als solche bestellt. Zum gleichen Zeitpunkt übernimmt der Mitarbeiter Herr Lange die technische Betriebsleitung.

Besagte Übergabe erfolgt in diesen Tagen

6. KIP-Mittel

Am 16.06.2016 wurde durch die Gemeindevertretung die Verwendung von Fördergeldern, sog. KIP-Mitteln, beschlossen. Diese Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2023 umgesetzt, abgerechnet und abgenommen sein. Dies trifft auf eine Vielzahl der Maßnahmen nicht zu!

Der Gemeindevorstand hat daher auf seiner Sitzung vom 12.09.2023 folgendes beschlossen:

Die beantragten KIP-Mittel der Maßnahmen die nicht mehr bis zum 31.12.2023 fertiggestellt werden können, werden auf folgende Maßnahmen umgeschichtet, die bereits fertiggestellt bzw. umzusetzen sind:

1.

Anschaffung Fahrzeug/Anbaugeräte Bauhof (Aufsetzkehrmaschine + Wildkrautbürste) von 20.000 € auf 72.000 €

2.

Spielplatz Hattenberg von 25.000 € auf 50.000 €

3.

Spielplatz Allendorf von 20.000 € auf 50.000 €

4.

Halle Bauhof von 35.000 € auf 80.000 €

5.

Straßenbau Sonnenblick von 100.000 € auf 188.000 €

soviel zur Berichterstattung

6.

Auflösung Gemeindewerke

Sachverhalt:

Zum 01.01.1998 wurde die öffentliche Wasserversorgung, die Abwasserversorgung, die Teilversorgung „Energie“ (Betrieb einer Photovoltaikanlage) und die Freizeiteinrichtung „Freizeit- und Erlebnispark“, bestehend aus dem Freizeit- und Erlebnisfreibad und dem Naturerlebnispark, als Eigenbetrieb geführt. Zum 01.01.2009 wurden auch die Immobilien eingegliedert.

Ziel seinerzeit war, das vorhandene Vermögen in den Betriebszweigen

- Wasser

- Abwasser

- Energie

- Freibad

- Naturpark und

- Immobilien

gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung oder einer entsprechenden Verwaltungsbuchführung darzustellen. Die damalige „Kameralistik“ konnte die Verwaltungssteuerung und Haushaltswirtschaft i. V. m. dem Ressourcenaufkommen und Ressourcenverbrauch nicht vollständig abbilden.

Mit der Reform des Gemeindehaushaltsrechts, von einem zahlungsorientierten zu einem ressourcenorientierten Haushalts- und Rechnungswesen umzustellen, wurde zum 01.01.2009 in Hessen die kaufmännische Buchführung (Doppik) für Kommunen und Landkreise verpflichtend eingeführt. Die Kameralistik wurde durch das NKRS (Neues Kommunales Rechnungs- und Steuerungssystem) ersetzt. Nun konnte auch ein Controlling, wie in der Privatwirtschaft, aufgebaut werden.

Durch die Darstellung der Verwaltungsleistungen in Produkte ist sowohl die Transparenz als auch die Verbesserung der politisch-strategischen Steuerung durch präzise Verbuchungen gegeben. Insbesondere dann, wenn eine Gliederung organisationsbezogen erfolgt. Ein wichtiger hier darzustellender Bereich ist das Produkt 11 „Ver- und Entsorgung“, das sich wiederum in Produktgruppen wie folgt gliedert:

531 Elektrizitätsversorgung

532 Gasversorgung

533 Wasserversorgung

534 Fernwärmeversorgung

535 Kombinierte Versorgung

536 Versorgung mit technischer Informations- und Telekommunikationsstruktur

537 Abfallwirtschaft

538 Abwasserbeseitigung

Die richtige Zuordnung einzelner Leistungen zu den Produktgruppen erleichtert u. a. Kennzahlenvergleiche als auch eine absolut notwendige Interne Leistungsverrechnung.

Die aufgezeigten Sachverhalte zeigen, dass auch in der 2009 eingeführten „Doppik“ die bisher geführten Betriebszweige im Haushalt der Gemeinde Kirchheim abgebildet aber auch „produktorientiert“ geführt werden können.

In den letzten Jahren und vor allem ab 2021 / 2022 konnten offensichtlich die Bestimmungen der Eigenbetriebssatzung sowie auch des Eigenbetriebsgesetzes (EIGBGes) nicht mehr eingehalten werden.

Weiterhin musste festgestellt werden, dass die Beachtung der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ und ein „Internes Kontrollsystem“ (IKS) nicht durchgängig Beachtung gefunden haben.

Die Überprüfung verschiedener Arbeitsabläufe ergab, dass u. a. die Bearbeitung von Rechnungen, die Buchungssystematik und auch Zahlungsläufe nicht gesondert und alleinstehend im Eigenbetrieb vorgenommen, sondern auch über die Finanzsoftware der Gemeinde abgebildet werden. Veranlagungen oder Mieteinnahmen werden z. B. bei der Gemeinde eingebucht, dann wieder durch Gegenbuchungen neutralisiert und im nächsten Schritt in den Eigenbetrieb überführt. Das Beispiel zeigt, dass eine strukturelle Änderung vorgenommen werden muss. Hieraus ergeben sich Synergieeffekte in Arbeitsabläufen, verbunden mit personellen Erleichterungen und der Wegfall der jährlich doppelt aufzustellenden Haushalte (Gemeindehaushalt und Wirtschaftsplan), i. V. m. doppelt aufzustellenden Jahresabschlüssen sowie doppelt vorgenommenen Abschlussprüfungen (einmal durch das Rechnungsprüfungsamt und einmal durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft).

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Frank Rehbaum, verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10. Oktober 2023 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig).

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Gemeindewerke Kirchheim zum nächstmöglichen Zeitpunkt, voraussichtlich zum 31.12.2024 aufzulösen.

Abstimmung: 14 Ja-Stimmen (einstimmig)

7.

Beschlussfassung über die Einziehung eines Weges im Ortsteil Allendorf (Einziehungsverfügung)

Sachverhalt:

Herr Florian Nuhn aus Allendorf stellt den Antrag auf Erwerb eines Wegegrundstückes, Am Ibraer Weg, Flur 3, Flurstück 101 in einer Größe von 955 m², welches entlang seines landwirtschaftlichen Grundstückes liegt und mittig endet. Dieses Grundstück wird bewirtschaftet und dient nicht als Wegegrundstück. Um es zu veräußern, sollte die Nutzung als öffentlicher Weg aufgehoben werden. Eine Anhörung des Ortsbeirates entfällt, da der Ortsteil Allendorf keinen Ortsbeirat aufgestellt hat.

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Frank Rehbaum, verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10. Oktober 2023 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig).

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt folgende Einziehungsverfügung:

Einziehungsverfügung Allendorf

Das gemeindeeigene Wegegrundstück Am Ibraer Weg, Gemarkung Allendorf, Flur 3, Flurstück 101, der Gemeinde Kirchheim, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Regierungsbezirk Kassel, ist für den Verkehr entbehrlich geworden. Es wird mit Wirkung vom 30.09.2023 eingezogen. Die Ankündigung der Einziehung erfolgte durch Veröffentlichung in den Kirchheimer Nachrichten Nr. 19 vom 12.05.2023. Mit diesem Tag des Wirksamwerdens der Einzugsverfügung endet die Eigenschaft als öffentlicher Weg.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindevorstand, Hauptstraße 20, 36275 Kirchheim, einzulegen.

Abstimmung: 14 Ja-Stimmen (einstimmig)

8.

Aufnahme Investitionskredit für die Gemeindewerke

Sachverhalt:

Der Vorsitzende Herr Wettlaufer weist darauf hin, dass der Tagesordnungspunkt aufgenommen wurde, um den Gemeindevorstand sowie die Betriebskommission zu entlasten.

Mit der Haushaltssatzung 2021 vom 08. Mai 2021 wurde gemäß § 115 Abs. 3 der HGO i. V. m. § 103 Abs. 2 HGO zur Inanspruchnahme der im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Kirchheim“ für Investitionen vorgesehene Kreditaufnahme i. H. v. 3.501.860,00 EUR und i. V. m. § 105 Abs. 2 HGO ein Betriebsmittelkredit i. H. v. 3.500.000,00 EUR genehmigt.

Nach § 103 Abs. 1 HGO dürfen Kredite unbeschadet des § 93 Abs. 3 HGO (Die Gemeinde darf Kredite nur aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre) nur im Finanzhaushalt und nur für Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und zur Umschuldung aufgenommen werden. Über die Aufnahme und die Kreditbedingungen entscheidet der Gemeindevorstand, soweit die Gemeindevertretung keine andere Regelung trifft; dabei kann sie abweichend von § 50 Abs. 1 Satz 2 die Entscheidung auf ein Mitglied des Gemeindevorstandes übertragen. Die Kreditaufnahme erfolgt grundsätzlich in Euro. In anderen Währungen ist die Kreditaufnahme nur in Verbindung mit einem Währungssicherungsgeschäft zulässig.

Die Kreditermächtigung gilt nach § 103 Abs. 3 HGO bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und, wenn die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr nicht rechtzeitig bekannt gemacht wird, bis zur Bekanntmachung dieser Haushaltssatzung.

Die Gemeindewerke bedienen sich derzeit aus dem genehmigten Liquiditätskredit (Betriebsmittelkredit), der zum Zeitpunkt 21.09.2023 i. H. v. 1.369.000,00 EUR in Anspruch genommen worden ist. Die Kreditzinsen staffeln sich wie folgt:

bis

499.999,99 EUR

:

3,8490 %

ab

500.000,00 EUR

:

3,7490 %

Ab

1.000.000,01 EUR

:

3,5990 %

Gemäß § 105 Abs. 1 HGO kann die Gemeinde zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit (Liquiditätskredite) bis zu dem nach Maßgabe des Abs. 2 in der Haushaltssatzung festgesetzten und genehmigten Betrag aufnehmen, soweit keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Diese Ermächtigung gilt über das Haushaltsjahr hinaus bis zur Bekanntmachung der neuen Haushaltssatzung. Liquiditätskredite sollen spätestens bis zum Ende des Haushaltsjahres zurückgeführt werden. Nach Abs. 2 Satz 1 hat die Gemeinde den Höchstbetrag der Liquiditätskredite bedarfsgerecht aufgrund einer dokumentierten Liquiditätsplanung festzusetzen.

Kassenkredite dürfen lt. Verwaltungsvorschriften zu § 105 HGO in begründeten Fällen auch für die rechtzeitige Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aufgenommen werden (Zwischenfinanzierung), wenn der Zinssatz für Kassenkredite geringer ist als der für Investitionskredite. Dabei hat die Gemeinde zu beachten, dass die Kreditermächtigung befristet ist (§ 103 Abs. 3 HGO). Wenn die Kreditermächtigung erloschen ist, hat die Gemeinde die Kreditaufnahme erneut zu veranschlagen und in der Haushaltssatzung festzusetzen

Aufgrund der Quartalsabrechnungen zwischen der Gemeinde und den Gemeindewerken, die auch Abschläge enthielten, wurde der Sachverhalt näher betrachtet. Hier wurden z. B. Abschläge und Zwischenabrechnungen deshalb vorgenommen, damit der Kassenkredit der Gemeindewerke nicht „unnötig“ in Anspruch genommen werden sollte. Da dieser zudem als sehr hoch erschien, wurde anhand der Buchungen versucht nachzuvollziehen, wie dieser zustande gekommen ist. Hierbei wurde sich zunächst auf große Investitionen i. V. m. den KIP-Maßnahmen konzentriert um herauszufinden, in welcher Höhe Eigenmittel beansprucht worden sind. Dabei sind weitere Maßnahmen aufgefallen, die über den Kassenkredit finanziert worden sind. Die Berechnungen ergaben, dass der Kassenkredit i. H. v. 1.000.000,00 EUR in einen Investitionskredit umgeschuldet werden müsste. Die folgenden Darstellungen zeigen die für den Investitionskredit durchgeführten Maßnahmen:

Gesamtkosten

abzgl. KIP-Zuschuss

verbleiben

Straßenbau Sonnenblick

Straßenbau Pfarrstr.

Zwischensumme

abzgl. KIP-Zuschuss

verbleiben

Ing. Büro

Wasserleitungsbau Sonnenblick

Kanalbau Sonnenblick

Kanalbau Willingshainer Str.

Diverse andere Leistungen, wie z. B. Straßen-Beleuchtung

GESAMT

2021

2022

2023

GESAMT

Frielingen

Willingshain + Gershausen

Ing.-Leistungen sowie Baudienstleistungen in der Bauausführung

Kindertagesstätte (Zaun)

GESAMT

Komprimierte Zusammenstellung inkl. Umbauarbeiten „Jahnstraße 1“ (Praxis für Physio-und Ergotherapie):

Straßen

Neubau Halle Bauhof

Diverse Anschaffungen Bauhof

Spielplätze

Jahnstraße 1

GESAMT

Hinzu kommt, dass durch den Einbruch auf das Bauhofgelände ein KFZ-Anhänger und ein Aufsitzmäher gestohlen wurden, wobei der Aufsitzmäher zwischenzeitlich wiederbeschafft wurde, der ebenfalls aus einem Investitionskredit von rd. 14.000 EUR bedient werden müsste. Eine Abwicklung über die Versicherung steht noch aus.

Abschließend wird angemerkt, dass der zur Verfügung stehende Investitionskredit i. H. v. 3.501.860,00 EUR bereits i. H. v. 2.500.000,00 EUR im Dezember 2021 in Anspruch genommen wurde (Beschluss in der Sitzung der Betriebskommission vom 21.12.2021), sodass die benötigten 1.000.000,00 EUR noch zur Verfügung stehen.

Die aufgeführten Maßnahmen wurden seinerzeit nicht in die Berechnungen aufgenommen.

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Frank Rehbaum, verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10. Oktober 2023 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig).

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, einen Investitionskredit i. H. v. 1.000.000,00 EUR bei der Sparkasse Hersfeld – Rotenburg zu einem Zinssatz in Höhe von 3,85% mit einer Laufzeit von 25 Jahren (10 Jahre Zinsbindung) aufzunehmen.

Abstimmung: 14 Ja-Stimmen (einstimmig)

Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung findet am 07.12.2023 statt.

Vorsitzender

gez. Björn Wettlaufer

Gemeindevertreter

Schriftführer

gez. Marco Liedtke