Hiermit lade ich gemäß § 8 a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zu einer
am Mittwoch, dem 15. November 2023, um 19:00 Uhr,
in den Bürgerhausanbau in Kirchheim ein.
Thema dieser Bürgerversammlung ist:
Finanzlage der Gemeinde Kirchheim, insbesondere zur Thematik „vorläufige Haushaltsführung“ (und in diesem Zusammenhang: Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.10.2023 zur Auflösung der Gemeindewerke)
Zum 01.11.2022 hat Herr Bürgermeister Schmidt sein Amt als solcher angetreten. Zum 01.09.2023 konnte mit Frau Tanja Brand eine neue Leiterin Finanzen gewonnen werden.
Die Gemeinde Kirchheim hatte seit mindestens dem Jahr 2017 arge Probleme, Haushaltsgenehmigungen durch die Aufsichtsbehörden zu erlangen. Schlussendlich lagen in Kirchheim nur für das Jahr 2016 und das Jahr 2021 Haushaltsgenehmigungen vor.
Für alle anderen Jahre, 2017, 2018, 2019, 2020, 2022 sowie auch für das laufende Jahr 2023, lagen dementsprechend keine Haushaltsgenehmigungen vor. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass für die letztgenannten Jahre gemäß § 99 Hessischer Gemeindeordnung (HGO) die dort genannte „vorläufige Haushaltsführung“ galt und gilt.
Um die Auswirkungen dieser Tatsachen für die Bürger, den Umgang mit diesen Tatsachen durch die Verwaltung und auch Lösungsansätze darzustellen, berufe ich im Benehmen mit dem Gemeindevorstand zur Bürgerversammlung ein.