Allgemeinverfügung zur Aufhebung des Verbotes von
Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern im
Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Auf Grundiage des § 100 Abs. 1 in Verbindung mit § 33 des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), in der zurzeit gültigen Fassung, ergeht seitens des Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Untere Wasserbehörde, folgende
Allgemeinverfügung
Begründung
Aufgrund der Niederschläge in den vergangenen Wochen haben sich die
Wasserstände in den oberirdischen Gewässern wieder normalisiert, so dass ein Verbot der Wasserentnahme nicht mehr erforderlich ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch beim Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Friedloser Straße 12, 36251 Bad Hersfeld, erhoben werden.
Bad Hersfeld, 01.11.2023