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Kirchheimer Nachrichten
Ausgabe 45/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg teilt mit:

Allgemeinverfügung zur Aufhebung des Verbotes von

Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern im

Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Auf Grundiage des § 100 Abs. 1 in Verbindung mit § 33 des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), in der zurzeit gültigen Fassung, ergeht seitens des Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Untere Wasserbehörde, folgende

Allgemeinverfügung

  1. Das mit Allgemeinverfügung vom 19.06.2023 erlassene Verbot, Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse und Seen) zu entnehmen, wird aufgehoben.
  2. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem Tag nach ihrer Bekanntmachung.

Begründung

Aufgrund der Niederschläge in den vergangenen Wochen haben sich die

Wasserstände in den oberirdischen Gewässern wieder normalisiert, so dass ein Verbot der Wasserentnahme nicht mehr erforderlich ist.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch beim Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Friedloser Straße 12, 36251 Bad Hersfeld, erhoben werden.

Bad Hersfeld, 01.11.2023

Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Der Kreisausschuss
Torsten Warnecke
Landrat