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Kirchheimer Nachrichten
Ausgabe 48/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung

Gremium:

Gemeindevertretung

Sitzungsort:

Anbau des Bürgerhauses Kirchheim

am:

30. Juni 2022

Beginn:

20:00

Ende:

20:59

Vorsitzender:

Vorsitzender der Gemeindevertretung Martin Bornschier

Zahl der Mitglieder:

23, davon anwesend 18

Anwesend:

Gemeindevertreter Arnold Diebel

Gemeindevertreterin Silvia Fuchs

Gemeindevertreter Sebastian Hattwich

Gemeindevertreter Achim Kimpel

Gemeindevertreter Michael Klotzbach

Gemeindevertreter Andreas Kuhn

Gemeindevertreter Martin Kurz

Gemeindevertreter Oliver Kurz

Gemeindevertreter Karl-Heinz Lepper

Gemeindevertreter Stefan Nieding

Gemeindevertreterin Sandra Preuß

Gemeindevertreter Frank Rehbaum

Gemeindevertreter Thomas Roppel

Gemeindevertreter Axel Schmidt

Gemeindevertreter Bernd Stamm

Gemeindevertreter Ernst Steinberger

Gemeindevertreter Björn Wettlaufer

Abwesend:

Gemeindevertreter Holger Faulhaber (entschuldigt)

Gemeindevertreter Daniel Hoffmann (entschuldigt)

Gemeindevertreterin Manuela Mondel (entschuldigt)

Gemeindevertreter Jens Nuhn (entschuldigt)

Gemeindevertreter Mike Schmidt (entschuldigt)

Außerdem anwesend:

Bürgermeister Manfred Koch

1. Beigeordneter Thomas Schneemilch

Beigeordnete Gabriele Hattwich

Beigeordneter Heinrich Schenk

Beigeordneter Andreas Thon

Außerdem abwesend:

Beigeordneter Hans-Dieter Berg (entschuldigt)

Beigeordnete Gerlinde Müllner (entschuldigt)

Beigeordneter Bernd Schäfer (entschuldigt)

Schriftführer:

Oliver Lutz

Tagesordnung

1.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Feststellung der Tagesordnung

3.

Schließung des Protokolls der Sitzung der Gemeindevertretung vom 07.04.2022

4.

Berichterstattung

5.

Verleihung der Ehrenbürgerrechte/Ehrenbezeichnungen gem. § 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Kirchheim

6.

Übergabe der Urkunden von Ehrenbürger

7.

Aufnahme der Gemeinde Cornberg und Marktgemeinde Niederaula in den Archivverbund der Kommunen des Landkreises Hersfeld-Rotenburg

8.

Zustimmung zum Erbauseinandersetzungsvertrag Dirk Schade an Holger Schade

9.

Zustimmung zum Einbringungsvertrag Holger Schade an Firma Schade und Sohn GmbH & Co. KG

10.

Langfristige Verpachtung von Parkplätzen auf der Multifunktionsfläche Am Sportplatz 1/Hauptstraße 2 und 2a

11.

Bauleitplanung der Gemeinde Kirchheim, Gemarkung Kirchheim 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Heiliger Acker / Eichäcker“ -Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss-

12.

Bauleitplanung der Gemeinde Kirchheim, Gemarkung Kirchheim Bebauungsplan Nr. 34 Freiflächen-Photovoltaikanlage „Heiliger Acker / Eichäcker“ -Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss-

13.

Änderung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Kirchheim vom 18.08.2011 über die Benutzung der Kindertagesstätte der Gemeinde Kirchheim

14.

Anfrage der CDU Fraktion: Schwimmbad (Freizeit- und Erlebnisbad)

1.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Die Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes waren durch Einladung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung vom 21.06.2022 unter Angabe der zur Verhandlung stehenden Gegenstände, der Stunde und des Ortes der Versammlung auf heute zu einer Sitzung zusammenberufen. Zwischen dem Zugang der Ladung und dem Sitzungstag lagen mindestens 3 Tage.

Da von den 23 Mitgliedern der Gemeindevertretung zum Sitzungsbeginn 18 Gemeindevertreter (also mehr als die Hälfte) erschienen waren, so war die Versammlung beschlussfähig. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung sind in ortsüblicher Weise bekannt gemacht worden. Man ging hierauf zur Beratung der Gegenstände der Tagesordnung über. Die Niederschrift über die Sitzung (s. Anlage) wurde gemäß § 61 HGO gefertigt.

2.

Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung entspricht der Einladung vom 21.06.2022.

3.

Schließung des Protokolls der Sitzung der Gemeindevertretung vom 07.04.2022

Gegen das Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung vom 07.04.2022 wurden keine Einwände erhoben. Es wird vom Vorsitzenden geschlossen.

4.

Berichterstattung

1.

Der Gemeindevorstand hat Herrn Andreas Schmier für die Zeit vom 01.05.2022 bis zum 30.04.2023 zum Gemeindebrandinspektor benannt. Herr Hannes Eckhardt wurde für den gleichen Zeitraum zum stellvertretenden Gemeindebrandinspektor benannt.

2.

In der Sitzung vom 17.05.2022 hat der Gemeindevorstand beschlossen, dass auch die ukrainischen Flüchtlinge, die in der Gemeinde Kirchheim untergebracht sind, analog der Ehrenamtlichen aus den Hilfsorganisationen freien Eintritt für das Freibad Kirchheim gewährt bekommen.

3.

In der Hersfelder Zeitung sowie auf der Homepage der Gemeinde und im amtlichen Mitteilungsblatt wurde die Stelle für einen hauptamtlichen Gerätewart für die Feuerwehren der Gemeinde Kirchheim ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist endet am heutigen Tag, 30.06.2022.

4.

Des Weiteren wurde durch den Gemeindevorstand in der gleichen Sitzung beschlossen, entsprechend eines erstellten Raumprogrammes für den Neubau der Kindertagesstätte einen entsprechenden Ideenwettbewerb durchzuführen. An diesem haben 6 Architekturbüros teilgenommen. Die eingereichten Entwürfe werden dann mit den entsprechenden Gremien wie z.B. Gemeindevorstand, Kindergartenkommission, Elternbeirat gesichtet und beraten.

5.

Auf Grundlage der aktuellen Personalbedarfsberechnung für die Kindertagesstätte Kirchheim mit Blick auf die zukünftigen Personalbedarfe hat der Gemeindevorstand beschlossen, eine Stellenausschreibung für weiteres Personal für die Kindertagesstätte durchzuführen. Dabei sollen auch Mitarbeiter/innen für einen noch einzurichtenden Waldkindergarten akquiriert werden.

6.

Für die Feuerwehr Kirchheim wurde der Auftrag für einen Abrollcontainer Rüst/Logistik an die Firma Sieglift aus Derschen zu einem Bruttoangebotspreis von 124.950,00 € vergeben.

7.

Der abgeschlossene Mietvertrag zur Vermietung der Räumlichkeiten in dem Geschäftshaus Jahnstraße 1 in Kirchheim an die Praxis für Physio- und Ergotherapie Kuhl PartG wurde auf eine Laufzeit von 10 Jahren, beginnend am 01.07.2022, verlängert.

8.

Für die ukrainischen Flüchtlinge, die in der Gemeinde Kirchheim untergebracht sind, wurde mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Hersfeld-Rotenburg ein separater Impftermin im Anbau des Bürgerhauses Kirchheim vereinbart. Die Impflinge wurden mit einem durch den Landkreis übersetzten Brief über das Angebot informiert und durch die Gemeinde angeschrieben.

9.

Gleichzeitig fand ein Runder Tisch zwischen Flüchtlingsbehörde und Personen die ukrainische Flüchtlinge aufgenommen oder betreuen statt, um ein besseres Netzwerk an Unterstützung zu organisieren und offene Fragen zu klären. Des Weiteren wurde gemeinsam mit der evangelischen Kirche ein Nachmittagskaffee für die Flüchtlinge und ihren dazugehörigen Familien durchgeführt. Dieser sollte im Wesentlichen dazu führen, dass sich die Familien aus der Ukraine, die in Kirchheim untergebracht sind, gegenseitig kennenlernen. In diesem Zusammenhang möchte ich mich ganz herzlich bei den Damen des Kirchenvorstandes bedanken, die diese Veranstaltung organisatorisch und mit selbstgebackenem Kuchen unterstützten, sowie bei Frau Yuliya Krannich, die als Übersetzerin zur Verfügung stand.

10.

Die Firma Goetel GmbH aus Göttingen hat einen Antrag auf Erteilung einer Zustimmung nach § 127 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz bei der Gemeinde eingereicht. Mit diesem Antrag beantragt das Unternehmen das Recht auf Verlegung von Telekommunikationslinien auf Verkehrswegen im Innen- und Außenbereich innerhalb der Gemeinde Kirchheim mit allen Ortsteilen. Da alle Genehmigungen von Seiten der Bundesnetzagentur nun vorlagen, bestand für die Gemeinde keine Möglichkeit, diesen Antrag abzulehnen. Allerdings hatte dies auch zur Folge, dass nach Rücksprache mit dem Unternehmen TNG vorerst von Seiten des Unternehmens TNG kein Ausbau in der Gemeinde Kirchheim geplant wird. Dies käme lediglich zustande, wenn durch die Firma Goetel kein Ausbau in der Gemeinde erfolgen sollte. Von Seiten des Unternehmens Goetel war bisher keine eindeutige Aussage zu bekommen, wie hoch die Antragsdichte in der Gemeinde ist. Auch lässt sich aus den ersten Rückmeldungen des Unternehmens Goetel feststellen, dass offensichtlich wie befürchtet nicht alle Ortsteile, wenn in diesen nicht bei jedem 40 % erreicht werden, ausgebaut werden sollen.

11.

Der Ortsteil Willingshain hat an dem Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ teilgenommen und den 4. Platz bei dem Regionalentscheid des 37. Wettbewerbes „Unser Dorf hat Zukunft“ belegt. Die Platzierung ist mit einem Preisgeld in Höhe von 2.000,00 € verbunden, welches dem Ort für Projekte im Sinne des Wettbewerbs zur Verfügung gestellt werden soll.

12.

Den Mitgliedern der Gemeindevertretung wird als Tischvorlage der Vierteljahresbericht für das Jahr 2022 ausgehändigt. Der Bürgermeister gibt hierzu folgende Erläuterung ab.

Seitens der Verwaltung wurde ein Vierteljahresbericht auf der Grundlage des Entwurfes des Gesamtergebnisplanes des Haushalt 2022 erstellt. Da es sich um das I. Quartal 2022 handelt, wurde der Haushaltsansatzes auf 25% berechnet eingesetzt. Die tatsächlichen Erträge und Aufwendungen wurden auf den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 gefiltert. Im Ergebnis ist zum Haushaltsplan 2022 ein ausgeglichenes Ergebnis für den Zeitraum des I. Vierteljahres geplant worden. Der Vierteljahresbericht schließt nach den Ist-Zahlen des I. Quartales mit einem Gewinn in Höhe von 173.966,81 € ab. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass einige Ist-Zahlen beispielsweise bereits das gesamte Jahr betreffen. Typisch hierfür sind beispielsweise Versicherungs- und Mitgliedsbeiträge. Die größten Veränderungen werden sich noch im Laufe des Jahres aufgrund der Corona-Pandemie ergeben.

Die Einnahmen der Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer und der Steuereinnahmen aus Gewerbe-, Spielapparate- und Bettensteuer sind auch sehr stark von möglichen Öffnungen abhängig.

Im Bereich der Gewerbesteuer, Bettensteuer und Spielapparatesteuer sind die Ist-Zahlen deutlich hinter der geplanten Einnahmen zurückgeblieben. Der Grund hierfür ist Corona geschuldet und bei der Bettensteuer ist es die Zeit von Januar bis März. Die Personalkosten sind insgesamt niedriger, da bei der Verwaltung und der Feuerwehr die Neubesetzungen noch nicht erfolgt sind. Im Bereich der Kindertagesstätte sind hier Überschreitungen entstanden.

Um den vorgelegten Bericht noch transparenter zu gestalten, wurde der beigefügte Gesamtergebnisplan auf einzelne Konten differenziert und eine Aufstellung nach den Kostenstellen und nach dem Produktplan beigefügt.

Im Haushaltsjahr 2022 wurde bisher keine Kredite aufgenommen. Der Bestand an Kreditmarktschulden beträgt am 31.03.2022 815.524,55 €. Hiervon werden Tilgungsleistungen für bestimmte Maßnahmen durch den Eigenbetrieb über entsprechende Ausleihungen getilgt. Ein Liquiditätskredit besteht nicht. Die vorzuhaltende Liquiditätsreserve zum 31.12.2020 betrug 137.071,16 €, Der Bestand an Liquidität betrug laut Tagesabschluss tatsächlich 433.130,75 €.

13.

Im Rahmen einer Patenschaftsveranstaltung der 1. Kompanie Jägerbataillon 1 in Schwarzenborn laden diese für den 20. Juli 2022 zum Gästeschießen mit einer anschließenden sicherheitspolitischen Weiterbildung an der Söhrehütte auf dem Standortübungsplatz in Schwarzenborn ein. Die Abholung der Gäste am Rathaus Kirchheim erfolgt um 7:45 Uhr. Anschließend findet nach dem Eintreffen an der Standortschießanlage auf dem Standortübungsplatz um 8:45 Uhr die Einweisung und das Gästeschießen mit Waffenschau statt. Ab 14:30 Uhr erfolgt dann eine Weiterbildung mit Informationen zur Personalgewinnung die am Ende mit gemütlichem Beisammensein, Grillen und einer Siegerehrung endet. Die erste mögliche Rückfahrt ist für 18:00 Uhr geplant. Da die Bundeswehr eine entsprechende Anmeldung der Personen mit Name und Geburtsdatum benötigt, bitten wir alle interessierten Mitglieder des Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung sich bis spätestens zum 08. Juli 2022 bei Frau Dehnhard in der Gemeindeverwaltung anzumelden.

5.

Verleihung der Ehrenbürgerrechte/Ehrenbezeichnungen gem. § 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Kirchheim

Sachverhalt:

Gemäß § 9 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Kirchheim können Personen, die als Mitglieder der Gemeindevertretung, eines Ortsbeirates, des Ausländerbeirates, Ehrenbeamtinnen oder Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte, mindestens 20 Jahre ein Mandat oder Amt in der Gemeinde ausgeübt haben, eine Ehrenbezeichnung erhalten. D. h. es können nur Personen geehrte werden, die nicht mehr in dem jeweiligen Organ oder nicht mehr in der jeweiligen Funktion tätig sind. Die Ehrenbezeichnung soll sich nach der zuletzt oder überwiegend ausgeübten Funktion richten.

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 29.03.2022 folgendes beschlossen:

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung folgender Person eine Ehrenbezeichnung gemäß der Hauptsatzung zu verleihen:

Name, Vorname

Anschrift

Gremium

Amts- bzw. Mandatszeit insgesamt

Vorschlag Ehren-bezeichnung

Schmidt,

Ursula

Am Berg 7

36275 Kirchheim

24 Jahre Mitglied in der Gemeindevertretung

8 Jahre und 11,5 Monate Mitglied im Gemeindevorstand

24 Jahre

Ehrenbeigeordnete

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, Frau Ursula Schmidt die Ehrenbezeichnung „Ehrenbeigeordnete“ gemäß der Hauptsatzung zu verleihen.

Abstimmung: 18 Ja-Stimmen (einstimmig)

6.

Übergabe der Urkunden von Ehrenbürger

Sachverhalt:

Folgenden Mandatsträgern bzw. ehemaligen Mandatsträgern werden gemäß des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 01.07.2021 sowie vom heutigen Tag eine Ehrenbezeichnung verliehen:

Name, Vorname

Ehrenbezeichnung

Heß, Helmut

Ehrengemeindevertreter

Hofmann, Thomas

Ehrenortsvorsteher

Stiebeling, Norbert

Ehrenortsvorsteher

Ickler, Herbert

Ehrenortsvorsteher

Reuber, Horst

Ehrenmitglied des Ortsbeirates

Schmidt, Ursula

Ehrenbeigeordnete

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung um 20:20 Uhr um Fotos der geehrten Bürger für die Presse zu machen.

7.

Aufnahme der Gemeinde Cornberg und Marktgemeinde Niederaula in den Archivverbund der Kommunen des Landkreises Hersfeld-Rotenburg

Sachverhalt:

Die Gemeinde Cornberg und die Marktgemeinde Niederaula haben sich nun auch entschlossen, dem Archivverbund des Landkreises Hersfeld-Rotenburg beizutreten. Somit wären dann alle Städte und Gemeinden, bis auf die Stadt Bebra, Mitglied in dem Archivverbund des Landkreises Hersfeld-Rotenburg. Um den Beitritt abwickeln zu können, müssen die jetzigen Mitglieder dies per Beschluss der Gemeindevertretung bestätigen.

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Frank Rehbaum, verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21. Juni 2022 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig).

Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt dem Beitritt der Gemeinde Cornberg und der Marktgemeinde Niederaula zum Archivverbund der Kommunen des Landkreises Hersfeld-Rotenburg zu.

Abstimmung: 18 Ja-Stimmen (einstimmig)

8.

Zustimmung zum Erbauseinandersetzungsvertrag Dirk Schade an Holger Schade

Sachverhalt:

Zwischen der Gemeinde Kirchheim und Herrn Artur Schade besteht ein Erbbaurechtsvertrag für das Grundstück Gemarkung Kirchheim, Flur 27, Flurstück 72, mit einer Größe von 7.561 qm. Das Grundstück ist zurzeit mit einer ARAL-Tankstelle und einer Werkstatt der Firma Schade und Sohn bebaut. Bei der Auseinandersetzung über das Vermögen des verstorbenen Artur Schade wurde die Übertragung des Erbbaurechtes vergessen und soll nun nachgeholt werden. Das Erbbaurecht soll nun auf den alleinigen Inhaber der Firma Schade und Sohn, Herrn Holger Schade als Alleininhaber, übertragen werden. Der Erbbaurechtsvertrag sowie seine Laufzeit sind dadurch unberührt. Nach Einholung einer entsprechenden Rechtsauskunft bei einem unabhängigen Notar und dem Hessischen Städte- und Gemeindebund kann die Gemeinde diesem Vertrag nicht widersprechen.

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Frank Rehbaum, verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21. Juni 2022 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig).

Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt dem Erbauseinandersetzungsvertrag Dirk Schade an Holger Schade zu.

Abstimmung: 18 Ja-Stimmen (einstimmig)

9.

Zustimmung zum Einbringungsvertrag Holger Schade an Firma Schade und Sohn GmbH & Co. KG

Sachverhalt:

Durch die vorhergehende Beschlussfassung wird das Erbbaurecht an Herrn Holger Schade übertragen. Da dieser Inhaber der Firma Schade und Sohn GmbH & Co. KG ist, möchte er das Erbbaurecht in das Unternehmen einbringen und mit sofortiger Wirkung an die Kommanditgesellschaft übertragen. Auch hier wurde eine entsprechende Rechtsauskunft eingeholt, die wiederum bestätigte, dass auch hier generell einer solchen Übertragung nicht widersprochen werden kann, sofern nicht eindeutig bekannt ist, dass das übernehmende Unternehmen sich in einer finanziellen Schieflage befinden sollte.

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Frank Rehbaum, verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21. Juni 2022 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig).

Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt dem Einbringungsvertrag von Holger Schade an die Firma Schade und Sohn GmbH & Co. KG zu.

Abstimmung: 18 Ja-Stimmen (einstimmig)

10.

Langfristige Verpachtung von Parkplätzen auf der Multifunktionsfläche Am Sportplatz 1/Hauptstraße 2 und 2a

Sachverhalt:

Von Seiten einer in der Hauptstraße ansässigen Firma wurde aufgrund nicht ausreichender Parkmöglichkeiten auf dem eigenen Grundstück bei der Verwaltung angefragt, ob eine langfristige Anpachtung von Parkflächen auf der Multifunktionsfläche Am Sportplatz 1/Hauptstraße 2 und 2a möglich ist. Die Parkgebührenordnung sieht derzeit eine Tageshöchstgebühr in Höhe von 2,50 € und eine Wochengebühr in Höhe von 10,00 € vor. Von dem Antragsteller wurde in einem ersten Gespräch für drei Parkplätze eine Gebühr von insgesamt 45,00 € je angefangenen Monat angeboten.

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Frank Rehbaum, verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21. Juni 2022 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig).

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Parkgebührenordnung hinsichtlich einer langfristigen Verpachtung von Parkflächen zu erweitern sowie eine Erweiterung der Parkgebührenordnung auf Kalenderjahre, wobei als Grundlage eine Vergütung in Höhe von 15,00 € je Parkplatz und Monat zugrunde gelegt wird. Die Zustimmung zur langfristigen Verpachtung erfolgt auf Antrag an den Gemeindevorstand. Ein Anspruch auf langfristige Verpachtung besteht nicht.

Abstimmung: 18 Ja-Stimmen (einstimmig)

11.

Bauleitplanung der Gemeinde Kirchheim, Gemarkung Kirchheim 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Heiliger Acker / Eichäcker“ -Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss-

Sachverhalt:

In der Gemarkung Kirchheim ist seitens der Firma solar-konzept Entwicklungs GmbH im Bereich östlich der Ortslage Heddersdorf auf bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen nördlich der Bundesstraße B 454 die Errichtung einer rd. 10 ha großen Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von 10 MW geplant. Der Bereich des Plangebietes ist derzeit bauplanungsrechtlich als Außenbereich § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu bewerten. Da Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine privilegierten Vorhaben sind, die im Außenbereich auch ohne eine entsprechende Bauleitplanung zulässig sind, ist zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des geplanten Vorhabens ein Bebauungsplan aufzustellen. Aufgrund der bislang entgegenstehenden Darstellungen ist zudem auch der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes teilräumlich entsprechend zu ändern. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchheim hat daher in ihrer Sitzung am 29.10.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 Freiflächen-Photovoltaikanlage „Heiliger Acker / Eichäcker“ sowie der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.

Das Planziel der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von Sonderbauflächen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ zulasten der bisherigen Darstellungen. Mit der Flächennutzungsplan-Änderung sollen demnach auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der geplanten Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 Freiflächen-Photovoltaikanlage „Heiliger Acker / Eichäcker“ geschaffen werden. Die Aufstellung der Flächennutzungsplan-Änderung erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplan-Änderung einschließlich zugehöriger Begründungen und Umweltbericht sowie ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan lagen in der Zeit vom 29.03.2021 bis einschließlich dem 03.05.2021 in der Gemeindeverwaltung zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Frist bis zum 26.04.2021 ebenfalls frühzeitig beteiligt. Die Anregungen wurden geprüft und die Planunterlagen gemäß den beigefügten Beschlussempfehlungen fortgeschrieben und durch Hinweise ergänzt, sodass nunmehr die formale Entwurfsoffenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen kann.

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Frank Rehbaum, verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21. Juni 2022 mit 5 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen.

Beschluss:

(1)

Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Kirchheim beschlossen.

(2)

Der Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sind in der gemäß (1) geänderten Fassung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen

12.

Bauleitplanung der Gemeinde Kirchheim, Gemarkung Kirchheim Bebauungsplan Nr. 34 Freiflächen-Photovoltaikanlage „Heiliger Acker / Eichäcker“ -Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss-

Sachverhalt:

In der Gemarkung Kirchheim ist seitens der Firma solar-konzept Entwicklungs GmbH im Bereich östlich der Ortslage Heddersdorf auf bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen nördlich der Bundesstraße B 454 die Errichtung einer rd. 10 ha großen Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von 10 MW geplant. Der Bereich des Plangebietes ist derzeit bauplanungsrechtlich als Außenbereich § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu bewerten. Da Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine privilegierten Vorhaben sind, die im Außenbereich auch ohne eine entsprechende Bauleitplanung zulässig sind, ist zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des geplanten Vorhabens ein Bebauungsplan aufzustellen. Aufgrund der bislang entgegenstehenden Darstellungen ist zudem auch der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes teilräumlich entsprechend zu ändern. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchheim hat daher in ihrer Sitzung am 29.10.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 Freiflächen-Photovoltaikanlage „Heiliger Acker / Eichäcker“ sowie der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.

Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ sowie die Sicherung der Erschließung. Zudem werden die im Plangebiet vorhandenen naturschutzfachlich erhaltenswerten Gehölzstrukturen gesichert, sofern diese in das Plangebiet hineinragen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplan-Änderung einschließlich zugehöriger Begründungen und Umweltbericht sowie ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan lagen in der Zeit vom 29.03.2021 bis einschließlich dem 03.05.2021 in der Gemeindeverwaltung zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Frist bis zum 26.04.2021 ebenfalls frühzeitig beteiligt. Die Anregungen wurden geprüft und die Planunterlagen gemäß den beigefügten Beschlussempfehlungen fortgeschrieben und durch Hinweise ergänzt, sodass nunmehr die formale Entwurfsoffenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen kann.

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Frank Rehbaum, verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21. Juni 2022 mit 5 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen.

Beschluss:

(1)

Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Kirchheim beschlossen.

(2)

Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind in der gemäß (1) geänderten Fassung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen

13.

Änderung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Kirchheim vom 18.08.2011 über die Benutzung der Kindertagesstätte der Gemeinde Kirchheim

Sachverhalt:

In der Vergangenheit wurden die Kinder in der Kindertagesstätte die am Mittagstisch teilgenommen haben von den Kindern die nicht am Mittagstisch teilnahmen getrennt und somit zu neuen Gruppen in diesem Zeitraum zusammengefasst und betreut. Bedingt durch die Corona-Pandemie musste dies geändert werden, da eine Vermischung der Gruppen nicht mehr erlaubt war. Nun hat sich gezeigt, dass die Zahl der Kinder die am Mittagstisch teilnehmen so zugenommen hat, dass das Personal dort gebunden ist und eine Betreuung der Kinder die nicht am Mittagstisch teilnehmen in getrennten Gruppen nicht mehr gewährleistet werden kann. Diese Problematik wurde auch in einer Elternversammlung Anfang des Jahres bereits besprochen und abgestimmt. Somit holen die Eltern der Krippenkinder die nicht am Mittagstisch teilnehmen diese bereits um 11:30 Uhr und die Eltern der Ü3 Kinder die nicht am Mittagstisch teilnehmen nehmen, diese um 12:00 Uhr in der Einrichtung ab. Während die frühere Abholung bei den Kindern über 3 Jahre durch die Freistellung für die Eltern finanziell keinen Unterschied darstellt, zahlen aufgrund der bestehenden Satzung die Eltern der Kinder unter 3 für die Betreuung den gleichen Betrag wie die Eltern die ihre Kinder bis 13:00 Uhr betreuen lassen. Aus diesem Grund wurde die Satzung nun überarbeitet und endsprechend abgepasst, so dass in den Gebührentatbestand auch eine Betreuung bis 11:30 Uhr bei der Krippe berücksichtigt wird. Ebenfalls wurde die Betreuung der Schulkinder aus der Satzung gestrichen, da inzwischen die Grundschule Kirchheim an dem Pakt für den Nachmittag teilnimmt und somit die entsprechende Betreuung für die Schulkinder gesichert ist. In der Anlage der Tagesordnung ist die überarbeitete Satzung angefügt und die geänderten Textpassagen sind kenntlich gemacht.

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Frank Rehbaum, verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21. Juni 2022 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig).

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Kirchheim vom 18.08.2011 über die Benutzung der Kindertagesstätte der Gemeinde Kirchheim in der vorliegenden Fassung.

Abstimmung: 18 Ja-Stimmen (einstimmig)

14.

Anfrage der CDU Fraktion: Schwimmbad (Freizeit- und Erlebnisbad)

Sachverhalt:

In einer Pressemitteilung vom 24.03.2022 von „osthessennews.de“ heißt es (auszugsweise):

Das Freizeit- und Erlebnisbad in Kirchheim (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) wurde 1961 eröffnet und ist in den Jahren 1991 und 1992 komplett runderneuert wurden, bevor es 1993 wiedereröffnet werden konnte. Aktuell müssen in dem Freibad aber wieder einige Komponenten saniert oder erneuert werden. Für die Sanierung erhält die Gemeinde Kirchheim 60.000 Euro aus dem Schwimmbad – Investitions- und Modernisierungsprogramm (SWIM) vom Land Hessen.

Die Heizungsanlage, die Duschen, die komplette Elektrotechnik, Schaltschränke und Pumpen müssen saniert beziehungsweise ersetzt werden. Der Zuschuss vom Hessischen Ministerium des Inneren und Sport ist für die Sanierung der Beckenumrandungen und der technischen Anlagen vorgesehen und wurde der Gemeinde im Rahmen des Schwimmbad-Investitions-und Modernisierungsprogramm (SWIM) gewährt.

Dazu folgende Fragen:

-

Ist die Heizungsanlage (vor allem die „Solar“- Heizung) aktuell in Betrieb?

-

Wenn Nein, seit wann ist diese nicht mehr in Betrieb?

-

Ab wann ist mit dem Baubeginn der in der Pressemitteilung erwähnten Maßnahmen zu rechnen,

a)

Heizungsanlagen

b)

Duschen

c)

Elektrotechnik, Schaltschränke, Pumpen

d)

Beckenumrandung

-

Sind, außer den genannten Maßnahmen, anschließend noch weitere Sanierungsmaßnahmen von Nöten?

Wenn ja, welche?

-

Ist die Durchführung der laufenden Badesaison (2022) und der kommenden Saisons (technisch) komplett gesichert?

-

Ist die Heizungsanlage (vor allem die „Solar“- Heizung) aktuell in Betrieb?

Die Solaranlage ist komplett, einschließlich der Teilanlage am Hang, in Betrieb.

-

Wenn Nein, seit wann ist diese nicht mehr in Betrieb?

entfällt

-

Ab wann ist mit dem Baubeginn der in der Pressemitteilung erwähnten Maßnahmen zu rechnen,

a)

Heizungsanlagen

Nach der Badesaison

b)

Duschen

Nach der Badesaison

c)

Elektrotechnik, Schaltschränke, Pumpen

Nach der Badesaison

d)

Beckenumrandung

Nach der Badesaison

-

Sind, außer den genannten Maßnahmen, anschließend noch weitere Sanierungsmaßnahmen von Nöten?

Wenn ja, welche?

Die Umkleiden, die Türen in die Technikbereiche, die Giebelverschalung über dem Schwimmmeisterraum usw..

-

Ist die Durchführung der laufenden Badesaison (2022) und der kommenden Saisons (technisch) komplett gesichert?

Wir gehen davon aus, dass die technischen Anlagen zur Wasseraufbereitung, das Schwimmbecken, die Außenanlagen usw. in einem guten Zustand sind, die eine Durchführung der Badesaison dieses und des nächsten Jahres im Grundsatz gewährleisten. Reparaturen oder auch unvorhersehbare Ereignisse können, wie es der Name sagt, immer noch eintreten.

Die Vorlage wurde dem Betreiber des Freibad Kai Thimet mit der Bitte um eine Rückmeldung vorgelegt. Der Bürgermeister verliest diese wie folgt:

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Diebel,

die Antworten in der o.g. Vorlage kann ich aus Betreibersicht zu 100 % bestätigen. Gerade das Thema Solaranlage wird seitens der Badegäste oft an uns bzw. meine Mitarbeiter vor Ort heran getragen. Ich möchte hiermit nochmals verdeutlichen: in den letzten Jahren war zu keinem Zeitpunkt die SolarAbsorber Anlage defekt / ausser Betrieb! Ich wünsche mir auch solche rufschädigenden Unwahrheiten zukünftig zu hinterfragen. Ich stehe jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Kay Thimet

Thimet Bäderbetriebe GmbH

Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung findet am 29.09.2022 statt.

Vorsitzender Schriftführer

Martin Bornschier Oliver Lutz

Vorsitzender der Gemeindevertretung