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Kirchheimer Nachrichten
Ausgabe 48/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung

Gremium:

Gemeindevertretung

Sitzungsort:

Anbau des Bürgerhauses Kirchheim

am:

6. Oktober 2022

Beginn:

20:00

Ende:

21:56

Vorsitzender:

Vorsitzender der Gemeindevertretung Martin Bornschier

Zahl der Mitglieder:

23, davon anwesend 19

Anwesend:

Gemeindevertreter Wolfgang Curth

Gemeindevertreter Arnold Diebel

Gemeindevertreter Holger Faulhaber

Gemeindevertreterin Silvia Fuchs

Gemeindevertreter Sebastian Hattwich

Gemeindevertreter Achim Kimpel

Gemeindevertreter Martin Kurz

Gemeindevertreter Oliver Kurz

Gemeindevertreter Karl-Heinz Lepper

Gemeindevertreterin Manuela Mondel

Gemeindevertreter Stefan Nieding

Gemeindevertreter Jens Nuhn

Gemeindevertreterin Sandra Preuß

Gemeindevertreter Frank Rehbaum

Gemeindevertreter Thomas Roppel

Gemeindevertreter Axel Schmidt

Gemeindevertreter Bernd Stamm

Gemeindevertreter Ernst Steinberger

Abwesend:

Gemeindevertreter Michael Klotzbach (entschuldigt)

Gemeindevertreter Andreas Kuhn (entschuldigt)

Gemeindevertreter Mike Schmidt (entschuldigt)

Gemeindevertreter Björn Wettlaufer (entschuldigt)

Außerdem anwesend:

1. Beigeordneter Thomas Schneemilch

Beigeordneter Hans-Dieter Berg

Beigeordnete Gabriele Hattwich

Beigeordnete Gerlinde Müllner

Beigeordneter Bernd Schäfer

Beigeordneter Heinrich Schenk

Beigeordneter Andreas Thon

Außerdem abwesend:

Bürgermeister Manfred Koch (entschuldigt)

Schriftführer:

Marco Liedtke

Tagesordnung

1.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Feststellung der Tagesordnung

3.

Schließung des Protokolls der Sitzung der Gemeindevertretung vom 30.06.2022

4.

Berichterstattung

5.

Begründung einer Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) für die Kooperation im Bereich des Onlinezugangsgesetzes (OZG); hier:1. Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung2. Antrag auf Förderung

6.

Antrag der CDU-Fraktion zur vorübergehenden Aussetzung der Planungen für den Neubau der Kindertagesstätte

7.

Ziehung des Optionsvertrages Schornstein für den Neubau der Kindertagesstätte

7.1.

Beratung und Beschlussfassung über das Ziehen der Option aus dem abgeschlossenen Optionsvertrag mit Herrn Kai Schornstein über ein Grundstück zur möglichen Errichtung einer Kindertagesstätte

7.2.

Beratung und Beschlussfassung über das Ziehen der Option aus dem abgeschlossenen Optionsvertrag mit Frau Edith Hedwig Anna Schornstein über ein Grundstück zur möglichen Errichtung einer Kindertagesstätte

8.

Bauleitplanung der Gemeinde Kirchheim, Ortsteil Kirchheim - Bebauungsplan Nr. 26 „Am Stück“ – 2. Änderung

9.

Beschlussfassung über die Einziehung eines Weges im Ortsteil Allendorf (Einziehungsankündigung)

10.

Zustimmung zum Kaufvertrag zum Erwerb eines Grundstückes für Zufahrt und Parkplatz zum Neubau der Kindertagesstätte

11.

Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion zur Ermittlung des kommunalen Energiebedarfes und sinnvoller Möglichkeiten der Dachflächennutzung durch Photovoltaik

12.

Entscheidung über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 15. Mai 2022

13.

Einführung und Verpflichtung des am 15.05.2022 in direkter Wahl gewählten Bürgermeisters

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung teilt mit, dass Herr Daniel Hoffmann sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt hat und Herr Wolfgang Curth nachrückt. Er begrüßt Herrn Wolfgang Curth recht herzlich und wünscht eine gute Zeit.

1.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Die Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes waren durch Einladung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung vom 27.09.2022 unter Angabe der zur Verhandlung stehenden Gegenstände, der Stunde und des Ortes der Versammlung auf heute zu einer Sitzung zusammenberufen. Zwischen dem Zugang der Ladung und dem Sitzungstag lagen mindestens 3 Tage.

Da von den 23 Mitgliedern der Gemeindevertretung zum Sitzungsbeginn 19 Gemeindevertreter (also mehr als die Hälfte) erschienen waren, so war die Versammlung beschlussfähig. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung sind in ortsüblicher Weise bekannt gemacht worden. Man ging hierauf zur Beratung der Gegenstände der Tagesordnung über. Die Niederschrift über die Sitzung (s. Anlage) wurde gemäß § 61 HGO gefertigt.

2.

Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung entspricht der Einladung vom 27.09.2022.

Herr Sebastian Hattwich stellt den Antrag den Tagesordnungspunkt 10 (Antrag der CDU-Fraktion zur vorübergehenden Aussetzung der Planungen für den Neubau der Kindertagesstätte) nach vorne zu ziehen auf Tagesordnungspunkt 6. Es erfolgt keine Gegenrede somit wird der Tagesordnungspunkt vorgezogen.

Herr Oliver Kurz stellt einen Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion zur Ermittlung des kommunalen Energiebedarfes und sinnvoller Möglichkeiten der Dachflächennutzung durch Photovoltaik. Auch hier erfolgt keine Gegenrede. Der Tagesordnungspunkt wird als Tagesordnungspunkt 11 vor die beiden letzten Tagesordnungspunkte gesetzt.

3.

Schließung des Protokolls der Sitzung der Gemeindevertretung vom 30.06.2022

Gegen das Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung vom 30.06.2022 wurden keine Einwände erhoben. Es wird vom Vorsitzenden geschlossen.

4.

Berichterstattung

Berichterstattung zur Sitzung der Gemeindevertretung am 06.10.2022

1.

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung vom 19. Juli 2022 beschlossen, allen Beschäftigten im Rahmen des TVöD der Gemeinde als auch der Gemeindewerke die Möglichkeit des Fahrradleasings nach dem TV-Fahrradleasing anzubieten.

2.

Aufgrund der Ausschreibung eines hauptamtlichen Gerätewartes für die Feuerwehren der Gemeinde Kirchheim fanden inzwischen Vorstellungsgespräche, an welchen neben dem Bürgermeister auch Vertreter der Feuerwehren teilnahmen, statt. Aufgrund der Auswertungen der Bewerbungsunterlagen und dieser Gespräche haben die Beteiligten dem Gemeindevorstand vorgeschlagen, Herrn Marcel Preuß als Gerätewart einzustellen. Dies wurde durch den Gemeindevorstand auch wie vorgeschlagen beschlossen, so dass Herr Marcel Preuß zum nächstmöglichen Zeitraum (wahrscheinlich 01.02.2023) die Arbeit als hauptamtlicher Gerätewart für die Feuerwehren der Gemeinde Kirchheim aufnehmen kann.

3.

Des Weiteren konnte mit der Stadt Bad Hersfeld eine Vereinbarung getroffen werden, dass die Mitarbeiterin Vanessa Reuber zukünftig monatlich für einen Tag im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung bei der Gemeinde Kirchheim beschäftigt werden kann, um die Feuerwehren bei der Abarbeitung der Einsatzberichte zu unterstützen.

4.

In der Vergangenheit wurde vermehrt durch die Hauseigentümer der Freizeitanlage Seepark Kirchheim bedauert, dass dort baurechtlich neben dem Ferienhaus keine weiteren Einrichtungen errichtet werden können. So reisen immer mehr Gäste mit eBikes an und möchten diese natürlich sicher unterstellen. Eine Unterstellmöglichkeit in den Häusern ist nicht gegeben. Aus diesem Grund wurde durch den Bürgermeister ein Angebot bei dem Planungsbüro Fischer zur Änderung des Bebauungsplanes bei der Freizeitanlage eingeholt. Die Kosten für eine entsprechende Anpassung des Bebauungsplanes, wodurch es den Hauseigentümern dann ermöglicht wird, einen kleinen Abstellraum für Fahrräder und Rasenmäher zu errichten, würde sich über 20.632,42 € belaufen. Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 20.09.2022 beschlossen, dem Planungsbüro Fischer für die Erstellung eines entsprechenden Aufstellungsbeschlusses zur Änderung des B-Planes einen Auftrag zu erteilen.

5.

In den vergangenen Sitzungen hat sich die Gemeindevertretung Anfang des Jahres schon einmal mit einer Aufnahme von Ortsteilen als Förderschwerpunkt für die Dorfentwicklung befasst. Seinerzeit war es nicht mehr möglich, sich für das laufende Programm zu bewerben und die Grundlagen für die Bewerbung des neuen Programmes waren zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt. Inzwischen wurde der Gemeinde Kirchheim durch den Fachdienst Ländlicher Raum des Landkreises Hersfeld-Rotenburg mitgeteilt, dass sich jede hessische Gemeinde die nicht gesamtkommunaler Förderschwerpunkt ist, bis zum 01.04.2023 als einer der 12 neuen Förderschwerpunkte im Land Hessen 2023 bewerben kann. Die neue Richtlinie, die ab dem 01.01.2023 für die EU-Förderperiode 2023 bis 2027 gilt, wurde dem Schreiben beigefügt.

6.

Mit eMail vom 19. August 2022 teilt Herr Christoph Schmitt von der Firma solar-konzept GmbH nach vorheriger telefonischer Rücksprache mit dem Bürgermeister dem Gemeindevorstand folgendes mit: “Mit Schreiben vom 31.07.2020 haben wir der Gemeinde Kirchheim angeboten im Rahmen des geplanten Solarprojektes bei Herrn v. Baumbach ein Budget für soziale Projekte bereitzustellen. Da dieses Thema in vielen Solarprojekten im Rahmen der Frage, wie die betroffenen Gemeinden von der jeweiligen Solaranlage profitieren, aufgekommen ist, hat der Gesetzgeber letztes Jahr im EEG eine neue Regelung gefunden. In § 6 „Finanzielle Beteiligung der Kommunen“ dürfen wir Ihnen eine Vergütung in Höhe von 0,2 cent/kWh anbieten. Dies möchten wir gerne anstatt der angedachten Beteiligung an sozialen Projekten machen. Bei der von uns geplanten Anlage sind dies ca. 22.000,- € pro Jahr (abhängig von der Sonneneinstrahlung) für die Gemeinde Kirchheim.“

7.

Fertigstellung der Spielplätze

Die Herstellung der Spielplätze in Gershausen, Frielingen und am Seepark Kirchheim sind seitens der Gemeindewerke, mit Ausnahme der Bepflanzung und Begrünung, größtenteils abgeschlossen und wurden durch den Spielplatzprüfer, Herrn Scheili, abgenommen. Kleinere Mängel müssen noch behoben werden und insbesondere der Ortsbeirat von Frielingen und deren Helfer wollen beispielsweise noch einen Bachlauf anlegen, eine Hütte aufstellen und den Sandkasten einfassen.

8.

Antrag SWIM

Für das Jahr 2023 wurde wiederum ein Antrag nach dem SWIM-Programm gestellt. Als Maßnahmen wurde die Erneuerung eines Teiles der Solarabsorberanlage, weiter Elektrische Einrichtungen und die Sanierung des Gebäudes angestrebt. Die Bausumme beträgt netto 100.000,00 €.

9.

Das vor geraumer Zeit erstellte Baulückenverzeichnis der Gemeinde Kirchheim wurde nochmals durch das Bauamt überprüft und überarbeitet, so dass aufgrund der aktuellen Daten alle Grundstückseigentümer, welche im Besitz einer Baulücke sind, angeschrieben wurden um festzustellen, ob diese mit einer Veröffentlichung ihrer Kontaktdaten und des entsprechenden Grundstücks auf der Webseite der Gemeinde Kirchheim einverstanden seien. Aufgrund der eingetroffenen Rückmeldungen wurde nun ein entsprechendes Verzeichnis erstellt und auf der Webseite unter „Bauen in Kirchheim“ auf der Seite www.kirchheim.de veröffentlicht, so dass bauwillige junge Menschen hier nach Grundstücken Ausschau halten können.

10.

Am 07.09.2022 haben die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Goßmannsrode zusammen mit dem Gemeindebrandinspektor und Herrn Thomas Schneemilch das Feuerwehrfahrzeug LF 10 bei der Firma Ziegler in Giengen abgeholt. Das Fahrzeug war aus einem Förderprogramm des Landes.

11.

Belastung der Mitarbeiter bei den Gemeindewerken

Der Betriebsleiter der Gemeindewerke hat folgende Belastung der Mitarbeiter mitgeteilt:

Die Belastung der Mitarbeiter der Betriebszweige Wasser, Abwasser und Immobilien ist durch die Ausfälle durch Krankheit und Quarantäne sehr hoch. Im Vergleich zum Vorjahr haben alle drei geringfügig Beschäftigten ihre Tätigkeit beendet und nur eine Person, die jedoch nur samstags zur Verfügung steht, hat die Tätigkeit aufgenommen. Hinsichtlich jeweils eines Mitarbeiters der Betriebszweige Immobilien und Abwasser wird sich die Ausfallzeit über mehrere Wochen noch ausdehnen. Hinzu kommt, dass im laufenden Jahr viele bauliche Maßnahmen, wie Umbau Bürgerhaus und die Errichtung der Spielplätze hinzugekommen sind, die dazu führten, dass beispielsweise die wiederkehrenden Arbeiten wie Grün- und Außenanlagenpflege nur eingeschränkt möglich war. Hierbei soll nicht unerwähnt bleiben, dass durch die Trockenheit Mäharbeiten erleichtert und auch entfallen konnten. Die Krankheits- und Quarantänefehlzeiten belaufen sich bei 11 Mitarbeitern mit einer Vollzeitäquivalenz von 10,5 Beschäftigten auf insgesamt 301,5 Tage, die mit dem Wegfall der Tage von zwei geringfügig Beschäftigten umgerechnet auf 9 Monate sich nochmals um ca. 90 Tage erhöht. Der Ausfall bedeutet, dass bis zum September somit 2,3 Bedienstete in diesem Zeitraum von 9 Monaten nicht zur Verfügung standen. Im Betriebszweig Abwasser werden wir mit der Stadt Bad Hersfeld eine Abordnung von Mitarbeitern vereinbaren, damit der Mitarbeiter nicht wochenlang an sieben Tagen ohne Unterbrechung Dienst und Bereitschaft leisten muss.

12.

Die Firma Goetel aus Göttingen hat am 29. August 2022 mit dem Ausbau des Glasfasernetzes für die Gemeinde Kirchheim begonnen. Die 1. Bauphase umfasst den Bereich „Kirchheim“ – oberhalb der Autobahn bis zu den Spitzhäusern. Die Tiefbauarbeiten sind bis auf die Herstellung der Fahrbahndecke in diesem Bereich weitestgehend abgeschlossen. Eine Herstellung der Fahrbahndecke kann erst mit dem erfolgreichen Einblasen der Glasfaserleitung abgeschlossen werden. Da diese Arbeiten zurzeit noch nicht beendet sind, kann es für die Anwohner noch zu Behinderungen kommen. Ab kommender Woche beginnt parallel der Ausbau der 2. Bauphase mit Wiesental – Industriestraße und dem gesamten Hattenberg. Die Bauphasen 3 und 4, welche das Unterdorf Kirchheim sowie die Straßenzüge Rosenstraße – Jahnstraße – Breslauer Straße – Am Wolfsstück betreffen, sollen laut Goetel bis zum Jahresende 2022 durchgeführt sein. Die Arbeiten werden durch das Bauamt und das Ordnungsamt begleitet, so dass hier ein nicht unerheblicher Arbeitsaufwand zu bewältigen ist.

5.

Begründung einer Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) für die Kooperation im Bereich des Onlinezugangsgesetzes (OZG); hier:

1. Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

2. Antrag auf Förderung

Sachverhalt:

Nach dem OZG sollen bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen online verfügbar sein. Im Einzelnen handelt es sich nach dem OZG um die „elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren und die dazu erforderliche elektronische Information des Nutzers sowie Kommunikation mit dem Nutzer über allgemein zugängliche Netze“. Damit ist das nach außen wirkende Handeln der Verwaltungen gemeint – also das gegenüber den Nutzern. Dazu gehören sämtliche Dienstleistungen der Verwaltung. Die Basis für die Digitalisierung der Verwaltung bildet der OZG-Umsetzungskatalog, der zu Beginn des OZG-Prozesses erstellt wurde. Die Grundlage dafür ist der Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung (LeiKa), ein umfassendes Verzeichnis der deutschen Verwaltungsleistungen über alle Verwaltungsebenen hinweg. Es wurden 575 Leistungsbündel festgelegt, wobei ein Leistungsbündel mehrere thematisch zusammengehörige Einzelleistungen umfasst. Diese OZG-Leistungsbündel werden der Einfachheit halber OZG-Leistungen genannt. Die insgesamt 575 OZG-Leistungen sind 14 Themenfeldern zugeordnet und dort wiederum in einzelne Lebenslagen unterteilt. Diese neue Aufteilung ermöglicht es, ähnliche Leistungen zu bündeln, auch wenn sie in der Zuständigkeit verschiedener Behörden liegen. Der OZG-Umsetzungskatalog ist als Webanwendung zugänglich und wird fortlaufend aktualisiert.

Eine besondere Herausforderung bei der Umsetzung des OZG liegt in den geteilten Zuständigkeiten der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Kommunen). Im Hinblick auf das kreisweit gleiche Angebot an Verwaltungsdienstleistungen auf kommunaler Ebene sowie die Gleichheit der Frage- und Problemstellungen in allen Städten und Gemeinden des hiesigen Landkreises erfolgt einerseits eine Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden Breitenbach a.H., Hauneck, Haunetal und Niederaula sowie andererseits zwischen den Gemeinden Kirchheim, Neuenstein, Schenklengsfeld und der Stadt Heringen (Werra). Neu hinzugekommen in dieser Zusammenarbeit sind die Gemeinden Friedewald, Hohenroda und Ludwigsau. Infolgedessen sollen aus diesen elf Kommunen in der jeweiligen Zusammensetzung drei IKZ gebildet werden, um die Höchstförderung in Höhe von 100 T€ abzuschöpfen. Zur Nutzung von Synergieeffekten ist kreisweit jedoch eine weitere Zusammenarbeit dieser elf Kommunen fortdauernd ins Auge gefasst.

Der Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Anlage 1) sowie der aussagekräftige und detaillierte Antrag der Verbundpartner auf Förderung (Anlage 2) sind dieser Drucksache beigefügt. Darin sind die inhaltlichen und zeitlichen Abfolgen der konkreten Kooperation und die Erfüllung der Anerkennungskriterien schlüssig dargestellt und erläutert. Die Regelzuwendung für den Fall der Bildung dieses Kooperationsverbundes beträgt 100 T€. Davon partizipieren alle vier Verbundpartner zu gleichen Teilen (je 25 T€/Kommune). Seitens der Verwaltung wird eine gleichlautende Beschlussfassung vorgeschlagen.

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Frank Rehbaum, verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26. September 2022 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig).

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt,

a)

eine Kooperation im Bereich des Onlinezugangsgesetzes (OZG) mit der Stadt Heringen (Werra), den Gemeinden Neuenstein und Schenklengsfeld als Verbundpartner auf Basis der Rahmenvereinbarung des Hess. Ministeriums des Innern und für Sport vom 07.12.2021 zu begründen;

b)

eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung dieser IKZ mit den Verbundpartnern zu schließen (Anlage 1) und

c)

zum Zwecke der Förderung dieses Kooperationsverbundes auf dem Dienstweg einen Antrag auf Förderung an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport zu richten

(Anlage 2).

Die im Entwurf vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Kooperation im Bereich des OZG und die Bildung einer IKZ mit der Stadt Heringen (Werra), den Gemeinden Neuenstein und Schenklengsfeld ist abzuschließen (Anlage 1). Die Gemeindevertretung ist über die Entscheidung des Ministeriums im Hinblick auf Bewilligung von Förderantrag und Gewährung einer Zuwendung zu informieren.

Abstimmung: 19 Ja-Stimmen (einstimmig)

6.

Antrag der CDU-Fraktion zur vorübergehenden Aussetzung der Planungen für den Neubau der Kindertagesstätte

Sachverhalt:

Seit der Beschlussfassung vom 24.02.2022 über den Neubau einer Kindertagesstätte in Kirchheim hat sich die Situation insbesondere in der Baubranche verändert. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat weitreichende Folgen auf Lieferketten, Energiekosten und den Umgang mit Reserven. Angesichts dieser Unsicherheiten und insbesondere den gestiegenen Baukosten beantragen wir, die CDU Fraktion Kirchheim, die Aussetzung der Planungen und Aktionen zum Neubau der Kindertagesstätte.

Nach der Vorstellung der Planungsentwürfe des Ideenwettbewerbs liegen die vermuteten Kosten bei bis zu 7,5 Millionen Euro (Stand 04.08.2022). Im Haushalt ist für den Neubau nur ein Bruchteil der Kosten eingeplant.

Weiterhin sehen wir mit großer Sorge auf die zeitliche Planung. Laut der Aussagen zur Erlangung des Förderbetrags von 317.972 €, muss der erste Bauabschnitt am 30.06.2023 fertiggestellt und abgerechnet sein. Die Einhaltung dieses Termins schätzen wir als nicht realistisch ein, da bisher weder ein Konzept gewählt noch ein Bauantrag gestellt wurde.

Herr Oliver Kurz beantragt eine Sitzungsunterbrechung (21:06 bis 21:11 Uhr).

Beschluss:

Um den Entscheidungsträgern die Möglichkeit zu geben sich an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen, möge die Gemeindevertretung folgendes beschließen:

Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand alle aktuell laufenden Planungen, Verhandlungen und mögliche Vertragsabschlüsse zum Neubau der Kindertagesstätte bis auf weiteres einzustellen.

Abstimmung: 9 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

7.

Ziehung des Optionsvertrages Schornstein für den Neubau der Kindertagesstätte

7.1.

Beratung und Beschlussfassung über das Ziehen der Option aus dem abgeschlossenen Optionsvertrag mit Herrn Kai Schornstein über ein Grundstück zur möglichen Errichtung einer Kindertagesstätte

Sachverhalt:

Da sich die Gemeindevertretung auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie in ihrer Sitzung am 24.02.2022 mehrheitlich für das Gelände im Wiesenweg zur Errichtung der neuen Kindertagesstätte entschieden hat und bereits in ihrer Sitzung am 01.07.2021 einen Optionsvertrag zum Erwerb des Grundstückes Gemarkung Kirchheim, Flur 27, Flurstück 9, Landwirtschaftsfläche, Wiesenweg in einer Größe von 6.679 m² zum Kaufpreis von 65.168,00 € und zum Erwerb des Grundstückes Gemarkung Kirchheim, Flur 27, Flurstück 21, Landwirtschaftsfläche, Wiesenweg in einer Größe von 2.822 m² zum Kaufpreis von 126.990,00 € abgeschlossen. Im abgeschlossenen Vertrag zwischen Herrn Kai Schornstein und der Gemeinde Kirchheim war eine Ankaufsrecht für die beiden Grundstücke, welches befristet bis zum 30.12.2022, 13:00 Uhr vereinbart. Da der Neubau der Kindertagesstätte für die Bereitstellung der erforderlichen Betreuungsplätze für die Kinder erforderlich wird, sollte die Option gezogen werden. Im Übrigen wird auf den Ihnen vorliegenden Vertrag verwiesen.

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Frank Rehbaum, verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26. September 2022 mit 4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Stimmenthaltungen.

Herr Oliver Kurz beantragt namentliche Abstimmung.

Beschluss:

Der Gemeindevorstand empfiehlt, der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gemeindevertretung beschließt, das Ziehen des Ankaufsrechtes zum Erwerb des Grundstückes Gemarkung Kirchheim, Flur 27, Flurstück 9, Landwirtschaftsfläche, Wiesenweg in einer Größe von 6.679 m² zum Kaufpreis von 65.168,00 € und zum Erwerb des Grundstückes Gemarkung Kirchheim, Flur 27, Flurstück 21, Landwirtschaftsfläche, Wiesenweg in einer Größe von 2.822 m² zum Kaufpreis von 126.990,00 € aus dem Optionsvertrag mit Herrn Kai Schornstein.

Namentliche Abstimmung:

Martin Bornschier

Ja

Wolfgang Curth

Nein

Arnold Diebel

Ja

Holger Faulhaber

Nein

Silvia Fuchs

Ja

Sebastian Hattwich

Nein

Achim Kimpel

Ja

Martin Kurz

Ja

Oliver Kurz

Ja

Karl-Heinz Lepper

Nein

Manuela Mondel

Ja

Stefan Nieding

Nein

Jens Nuhn

Ja

Sandra Preuß

Ja

Frank Rehbaum

Ja

Thomas Roppel

Nein

Axel Schmidt

Nein

Bernd Stamm

Ja

Ernst Steinberger

Nein

Abstimmung: 11 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

7.2.

Beratung und Beschlussfassung über das Ziehen der Option aus dem abgeschlossenen Optionsvertrag mit Frau Edith Hedwig Anna Schornstein über ein Grundstück zur möglichen Errichtung einer Kindertagesstätte

Sachverhalt:

Da sich die Gemeindevertretung auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie in ihrer Sitzung am 24.02.2022 mehrheitlich für das Gelände im Wiesenweg zur Errichtung der neuen Kindertagesstätte entschieden hat und bereits in ihrer Sitzung am 01.07.2021 einen Optionsvertrag zum Erwerb einer Teilfläche aus dem Grundstück Gemarkung Kirchheim, Flur 27, Flurstück 22/1, Gebäude- und Freifläche, Hauptstraße 33 in einer Größe von ca. 360 m aus der Gesamtfläche von 1.794 m² zum Kaufpreis von 16.200,00 € abgeschlossen hat Im abgeschlossenen Vertrag zwischen Frau Edith Schornstein und der Gemeinde Kirchheim war eine Ankaufsrecht für den Grundstücksteil, welches befristet bis zum 30.12.2022, 13:00 Uhr vereinbart. Da der Neubau der Kindertagesstätte für die Bereitstellung der erforderlichen Betreuungsplätze für die Kinder erforderlich wird, wurde diese Fläche als mögliche Zuwegung, unter Berücksichtigung eines Abbruches der aufstehenden Gebäude, zu der neuen Kindertagesstätte als erforderlich angesehen. Da sich derzeit jedoch die Möglichkeit für eine Zuwegung über ein anderes Grundstück ergeben hat, wird die zu errichtende Zuwegung voraussichtlich durch das Versagen des Abbruches des Gebäudes nicht möglich sein.

Beschluss:

Der Gemeindevorstand empfiehlt, der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gemeindevertretung beschließt, kein Ziehen des Ankaufsrechtes aus dem Optionsvertrag zum Erwerb einer Teilfläche aus dem Grundstückes Gemarkung Kirchheim, Flur 27, Flurstück 22/1, Gebäude- und Freifläche, Hauptstraße 33 in einer Größe von ca. 360 m aus der Gesamtfläche von 1.794 m² zum Kaufpreis von 16.200,00 € mit Frau Edith Hedwig Anna Schornstein.

Abstimmung: 19 Ja-Stimmen (einstimmig)

8.

Bauleitplanung der Gemeinde Kirchheim, Ortsteil Kirchheim - Bebauungsplan Nr. 26 „Am Stück“ – 2. Änderung

Sachverhalt:

In der Gemeinde Kirchheim ist im Ortsteil Kirchheim im Bereich westlich der Friedhofstraße seitens der Firma Bickhardt Bau AG eine bauliche Umstrukturierung und ergänzende Bebauung auf dem bestehenden Betriebsgelände vorgesehen, für die jedoch insbesondere aufgrund der restriktiven Ausweisung der überbaubaren Grundstücksflächen in der für diesen Bereich geltenden rechtswirksamen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Am Stück“ von 2013 seitens der Baugenehmigungsbehörde keine bauordnungsrechtliche Genehmigung erteilt werden kann. Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit und die anschließende Umsetzung der geplanten baulichen Maßnahmen soll daher der Bebauungsplan entsprechend teilräumlich geändert werden.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB; Gegenstand ist insbesondere die zeichnerische Anpassung der durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Anpassung der bisherigen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung. Die sonstigen Festsetzungen der rechtswirksamen 1. Änderung des Bebauungsplanes von 2013 sollen unverändert fortgelten. Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst ausschließlich den maßgeblichen Änderungsbereich und somit nur Teilflächen des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes.

Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist nicht erforderlich. Die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführten Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden jedoch auch im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB sorgfältig erhoben und in die Abwägung eingestellt.

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 26 „Am Stück“ – 2. Änderung

genordet, ohne Maßstab

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Frank Rehbaum, verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26. September 2022 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig).

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt folgenden Aufstellungsbeschluss zu fassen:

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

(1)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchheim beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Am Stück“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Kirchheim, Flur 22, die Flurstücke 9 teilweise, 10 teilweise und 15 teilweise und kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.

(2)

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes sollen im Bereich des Plangebietes, insbesondere durch die zeichnerische Anpassung der durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Anpassung der bisherigen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geplante bauliche Umstrukturierung und ergänzende Bebauung auf dem bestehenden Betriebsgelände geschaffen werden. Die sonstigen Festsetzungen der rechtswirksamen 1. Änderung des Bebauungsplanes von 2013 sollen unverändert fortgelten.

(3)

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

(4)

Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Halbsatz 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

(5)

Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

(6)

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind einzuleiten.

Abstimmung: 19 Ja-Stimmen (einstimmig)

9.

Beschlussfassung über die Einziehung eines Weges im Ortsteil Allendorf (Einziehungsankündigung)

Sachverhalt:

Herr Florian Nuhn aus Allendorf stellt den Antrag auf Erwerb eines Wegegrundstückes, Am Ibraer Weg, Flur 3, Flurstück 101 in einer Größe von 955 m², welches entlang seines landwirtschaftlichen Grundstückes liegt und mittig endet. Dieses Grundstück wird bewirtschaftet und dient nicht als Wegegrundstück. Um es zu veräußern, sollte die Nutzung als öffentlicher Weg aufgehoben werden. Eine Anhörung des Ortsbeirates entfällt, da der Ortsteil Allendorf keinen Ortsbeirat aufgestellt hat.

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Frank Rehbaum, verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26. September 2022 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig).

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt folgende Einziehungsankündigung:

Einziehungsankündigung Allendorf

Das gemeindeeigene Wegegrundstück Am Ibraer Weg, Gemarkung Allendorf, Flur 3, Flurstück 101, der Gemeinde Kirchheim, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Regierungsbezirk Kassel, ist für den Verkehr entbehrlich geworden. Es wird beabsichtigt, den Weg mit Wirkung vom 28.02.2023 einzuziehen. Das einzuziehende Wegegrundstück dient zur inneren Erschließung von zwei landwirtschaftlichen Flächen. Das Grundstück hat eine Größe von 955 m². Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können in der Zeit vom 17.10.2022 bis 18.11.2022 während der Dienststunden von Montag bis Freitag im Zimmer 8 des Rathauses mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.

Abstimmung: 19 Ja-Stimmen (einstimmig)

10.

Zustimmung zum Kaufvertrag zum Erwerb eines Grundstückes für Zufahrt und Parkplatz zum Neubau der Kindertagesstätte

Sachverhalt:

Nach dem Beschluss der Gemeindevertretung zur Festlegung des Standortes für den Neubau der Kindertagesstätte auf dem Grundstück am Wiesenweg in Kirchheim wurde auch die verkehrsmäßige Erschließung zu einem wichtigen Baustein. Einerseits war eine Erschließung durch einen Optionsvertrag mit den Eigentümern des nebenstehenden Dreiseitenhofes gesichert, andererseits ergab sich die Möglichkeit durch Erwerb des Grundstückes, Gemarkung Kirchheim, Flur 27, Flurstück 25, Gebäude- und Freifläche, Bahnhofstraße 2 in einer Größe von 485 m² und zum Preis von insgesamt 24.250,00 € von Frau Ute Riemann die Zuwegung über die Bahnhofstraße zu ermöglichen. Durch den Erwerb dieses Grundstückes und den Abbruch des ehemaligen Wohn- und Scheunengebäudes könnte sowohl eine Zufahrt zur Kindertagesstätte als auch Parkplätze für die AbholerInnen der Kinder entstehen. Bei dem zu erwerbenden Grundstück handelt es sich um eine Fläche von 485 m², die zum Preis von 50,00 € je Quadratmeter erworben werden soll. Der Gesamtkaufpreis beträgt somit 24.250,00 €.

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Frank Rehbaum, verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26. September 2022 mit 4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Stimmenthaltungen.

Herr Sebastian Hattwich beantragt namentliche Abstimmung.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dem Kaufvertrag zwischen Frau Ute Riemann und der Gemeinde Kirchheim das Grundstück Gemarkung Kirchheim, Flur 27, Flurstück 25, Gebäude- und Freifläche, Bahnhofstraße 2 in einer Größe von 485 m² und zum Preis von insgesamt 24.250,00 € zuzustimmen.

Namentliche Abstimmung:

Martin Bornschier

Ja

Wolfgang Curth

Nein

Arnold Diebel

Ja

Holger Faulhaber

Nein

Silvia Fuchs

Ja

Sebastian Hattwich

Nein

Achim Kimpel

Ja

Martin Kurz

Ja

Oliver Kurz

Ja

Karl-Heinz Lepper

Nein

Manuela Mondel

Ja

Stefan Nieding

Nein

Jens Nuhn

Ja

Sandra Preuß

Ja

Frank Rehbaum

Ja

Thomas Roppel

Nein

Axel Schmidt

Nein

Bernd Stamm

Ja

Ernst Steinberger

Nein

Abstimmung: 11 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

11.

Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion zur Ermittlung des kommunalen Energiebedarfes und sinnvoller Möglichkeiten der Dachflächennutzung durch Photovoltaik

Sachverhalt:

„Der Gemeindevorstand wird beauftragt den Gesamtenergiebedarf (Strom-, Öl-, Pellet-) den Wasserverbrauch und den daraus resultierenden/zu erwartenden Kostenaufwand aller kommunalen Einrichtungen zu ermitteln.

In gleichem Zuge bitten wir aufzuzeigen auf welchen, im Gemeindebesitz befindlichen Gebäuden, sich sinnvolle Möglichkeiten bieten, Dachflächen zur Energieerzeugung durch Photovoltaik zu nutzen. Hier sollen die unterschiedlichen Einspeisemodelle (Nur Einspeisung/ Einspeisung mit Eigennutzung) gegenübergestellt werden.

Alle Fördermöglichkeiten sind zu ermitteln.

Die Ergebnisse sind den Fraktionen bis Ende 2022 vorzulegen.“

Begründung:

Ziel ist es, die Energie- und Ressourcen-Bilanz der Gemeinde Kirchheim deutlich zu verbessern, um für zukünftige Generationen nachhaltige und kostensparende Strukturen zu schaffen.

Herr Wolfgang Curth beantragt, dass die aktuellen Lagerbestände und Vorräte von Energieträgern der Gemeinde kurzfristig ebenfalls zu ermitteln sind“. Die Antragstellerin ist damit einverstanden.

Beschluss:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt den Gesamtenergiebedarf (Strom-, Öl-, Pellet-) den Wasserverbrauch und den daraus resultierenden/zu erwartenden Kostenaufwand aller kommunalen Einrichtungen zu ermitteln. Ebenso sind die aktuellen Lagerbestände und Vorräte von Energieträgern zum 30.11.2022 darzustellen.

In gleichem Zuge bitten wir aufzuzeigen auf welchen, im Gemeindebesitz befindlichen Gebäuden, sich sinnvolle Möglichkeiten bieten, Dachflächen zur Energieerzeugung durch Photovoltaik zu nutzen. Hier sollen die unterschiedlichen Einspeisemodelle (Nur Einspeisung/ Einspeisung mit Eigennutzung) gegenübergestellt werden.

Alle Fördermöglichkeiten sind zu ermitteln.

Die Ergebnisse sind den Fraktionen bis Ende 2022 vorzulegen.

Abstimmung: 19 Ja-Stimmen (einstimmig)

12.

Entscheidung über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 15. Mai 2022

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat nach § 50 Kommunalwahlgesetz (KWG) über die Gültigkeit der Wahl und über eventuell vorliegende Einsprüche zu beschließen.

Gegen die Gültigkeit der Wahl können binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einsprüche eingelegt werden.

Der Wahlausschuss der Gemeinde Kirchheim hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2022 das Ergebnis der Bürgermeisterwahl festgestellt. Die öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses in den Kirchheimer Nachrichten erfolgte am 20. Mai 2022. Bis zum Ende der Einspruchsfrist sind beim Wahlamt der Gemeinde Kirchheim keine Einsprüche eingegangen.

Der besondere Gemeindewahlleiter Marco Liedtke berichtet, dass keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 15. Mai 2022 gemäß § 49 in Verbindung mit § 25 KWG vorliegen. Das Ergebnis der Bürgermeisterwahl wird als Anlage dem Protokoll beigefügt. Er empfiehlt die Bürgermeisterwahl für gültig zu erklären.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung stellt gemäß § 50 KWG fest, dass die am 15. Mai 2022 durchgeführte Bürgermeisterwahl gültig ist.

Abstimmung: 19 Ja-Stimmen (einstimmig)

13.

Einführung und Verpflichtung des am 15.05.2022 in direkter Wahl gewählten Bürgermeisters

Sachverhalt:

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Martin Bornschier führt den am 15.05.2022 in Direktwahl gewählten zukünftigen Bürgermeister Axel Schmidt in sein Amt ein und verpflichtet ihn durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben gem. § 46 Abs. 1 HGO.

Der Erste Beigeordnete Thomas Schneemilch verliest die Ernennungsurkunde und händigt diese an Herrn Schmidt für seine am 1. November 2022 beginnende 6-jährige Amtszeit aus.

Der zukünftige Bürgermeister leistet folgenden Diensteid:

„Ich schwöre, dass ich das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen, sowie alle in Hessen geltenden Gesetze wahren und meine Pflichten gewissenhaft und unparteiisch erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe.“

Der Termin für die nächste Gemeindevertretersitzung wird mit dem neuen Bürgermeister abgestimmt und rechtzeitig bekannt gegeben.

Vorsitzender Schriftführer

Martin Bornschier Marco Liedtke

Vorsitzender der Gemeindevertretung