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Kirchheimer Nachrichten
Ausgabe 49/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit

In der vereinfachten Umlegung Gemarkung Willingshain, Flur 8 und 9, Umlegungsgebiet „Willingshainer Straße“ wird nach § 83 Baugesetzbuch bekanntgemacht, dass der Beschluss der vereinfachten Umlegung vom 14.06.2022 am 13.04.2023 unanfechtbar geworden ist. Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Umlegungsbeschluss – Verzeichnis zum Beschluss der vereinfachten Umlegung – dokumentierten neuen Rechtszustand ersetzt. Die Eigentümer werden hiermit in den Besitz der im „Neuen Bestand“ des Verzeichnisses aufgeführten Grundstücke gemäß § 83 Baugesetzbuch eingewiesen. Soweit im Umlegungsbeschluss nichts anderes ausgewiesen ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Flächen lastenfrei über. Die zugewiesenen Flächen werden Bestandteil der Grundstücke, denen sie zugewiesen wurden. Dingliche Rechte an diesen Grundstücken erstrecken sich auf die diesen Grundstücken zugewiesenen Grundstücksteile. Die in dem Verzeichnis ausgewiesenen Geldleistungen werden fällig.

Kirchheim, 04.12.2023

gez. Axel Schmidt
Bürgermeister