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Kirchheimer Nachrichten
Ausgabe 50/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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​​​​​​​Änderung der Entwässerungssatzung

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 06. Dezember 2022 folgenden Ankündigungsbeschluss bezüglich der Änderung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Kirchheim gefasst:

Der Gemeindevorstand beschließt, dass öffentlich angekündigt wird, dass die Gebühr pro m³ Frischwasserverbrauch

  • bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage bis zu einem Betrag von 5,25 €,
  • bei notwendiger Vorreinigung des Abwassers in einer Grundstückskläreinrichtung bis zu einem Betrag von 5,25 €

neu festgesetzt werden können.

Über die endgültige Erhöhung der Abwassergebühr entscheidet die Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchheim in einer der nächsten Sitzungen.

Dementsprechend wird vorsorglich angekündigt, dass die Gebühren für o.g. Leistungen steigen werden. Eine entsprechende Änderung der Entwässerungssatzung wird von der Gemeindevertretung erlassen und rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft gesetzt werden.

Kirchheim, den 12.12.2022

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Kirchheim
gez. Axel Schmidt
Bürgermeister