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Kirchheimer Nachrichten
Ausgabe 50/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Einziehungsverfügung

Die Gemeindevertretung beschließt folgende Einziehungsverfügung:

Einziehungsverfügung Willingshain

Das gemeindeeigene Wegegrundstück Gemarkung Willingshain, Flur 10, Flurstück 96, der Gemeinde Kirchheim, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Regierungsbezirk Kassel, ist für den Verkehr entbehrlich geworden. Es wird mit Wirkung vom 01.04.2022 eingezogen. Die Ankündigung der Einziehung erfolgte durch Veröffentlichung in den Kirchheimer Nachrichten Nr. 38 vom 24.09.2021. Mit diesem Tag des Wirksamwerdens der Einzugsverfügung endet die Eigenschaft als öffentlicher Weg.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindevorstand, Hauptstraße 20, 36275 Kirchheim, einzulegen.