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Kirchheimer Nachrichten
Ausgabe 50/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung die Gemeinde Kirchheim

Ersatzbestimmung für ein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchheim. Frau Adelheid Ermel, Eisenbergstraße 3, 36275 Kirchheim (Hessen) ist mit Ablauf des 30.11.2025 als Vertreterin der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchheim durch Verzicht ausgeschieden.

Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Frau Ursula Schmidt, Am Berg 7, 36275 Kirchheim (Hessen) als Ersatzperson der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in die Gemeindevertretung einrückt.

Auch Frau Ursula Schmidt, Am Berg 7, 36275 Kirchheim (Hessen) hat auf das Mandat als Vertreterin der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) der Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchheim am 17.11.2025 verzichtet.

Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Herr Matthias Manns, Buchenweg 5, 36275 Kirchheim (Hessen) als Ersatzperson der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) per 01.12.2025 in die Gemeindevertretung einrückt.

Gegen diese Entscheidung können nach § 27 des Kommunalwahlgesetzes

a)

jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes (Gemeinde Kirchheim)

b)

der Vertreter, dessen Ausscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen ist

c)

die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über der Feststellung gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Kirchheim, Herrn Liedtke, 36275 Kirchheim, Hauptstraße 20, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.

Gemeinde Kirchheim, 12.12.2025

Liedtke, bes. Gemeindewahlleiter