Freuen sich gemeinsam über die Spende: Direktionsbevollmächtigter Andreas Haas von der SparkassenVersicherung, Kreisjugendfeuerwehrwart Stephan Albracht, Kreisbrandinspektor Marco Kauffunger, Thomas Schneemilch vom Kreisfeuerwehrverband, Andreas Güttler (Vorsitzender der Geschäftsführung SparkassenVersicherung) und Landrat Torsten Warnecke.
Autorin und Juristin Christina Clemm (links) lieferte spannende Einblicke im Bad Hersfelder buchcafé. Hier im Gespräch mit Elena Kalb (Mitte) und Sarah Schulz (rechts) vom Verein Frauen helfen Frauen. Foto: Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Insgesamt 900 Euro gehen an den Kreisfeuerwehrverband und die Kreisjugendfeuerwehr
Hersfeld-Rotenburg, 1. Dezember 2025 - Die SV Sparkassenversicherung und SV Kommunal haben den Kreisfeuerwehrverband sowie die Kreisjugendfeuerwehr mit insgesamt 900 Euro unterstützt. Bei einer offiziellen Übergabe im Landratsamt erhielten die Vertreter der Feuerwehrverbände jeweils zweckgebundene Spenden für ihre Arbeit und anstehende Veranstaltungen: Die Kreisjugendfeuerwehr wurde mit 400 Euro bedacht, unter anderem zur Unterstützung des 30-jährigen Jubiläums. Der Kreisfeuerwehrverband erhielt 500 Euro für die Organisation des Verbandstages.
An der Übergabe nahmen Kreisjugendfeuerwehrwart Stephan Albracht, Thomas Schneemilch vom Kreisfeuerwehrverband, Kreisbrandinspektor Marco Kauffunger, Landrat Torsten Warnecke und zwei Vertreter der Sparkassenversicherung teil.
Andreas Güttler, Vorsitzender der Geschäftsführung, und der Direktionsbevollmächtigte Andreas Haas betonten: „Die Wertschätzung ehrenamtlicher Arbeit ist uns sehr wichtig - vor allem für diejenigen, die im Ernstfall Leib und Leben riskieren, um anderen zu helfen und sie zu retten.“
Landrat Torsten Warnecke hob hervor, wie wichtig die Förderung insbesondere der Nachwuchsarbeit ist: „Mit dieser Unterstützung können wir viele Angebote stärken. Das Geld ist gut angelegt, vor allem bei unseren Kindern und Jugendlichen, denn sie sind Feuer und Flamme für die Feuerwehr. Gerade die Kinder- und Jugendfeuerwehren haben sogar während Corona deutlich zugelegt, und darüber freuen wir uns sehr. Besonders dann, wenn dieses Engagement zusätzlich gefördert wird.“
Auch Kreisbrandinspektor Marco Kauffunger würdigte die Bedeutung der Spende: „Die Feuerwehrarbeit im Landkreis lebt vom Engagement vieler Ehrenamtlicher. Jede Förderung hilft uns, Ausbildung, Gemeinschaft und Einsatzbereitschaft weiter zu stärken. Dafür sind wir sehr dankbar.“
Dem schließt sich Stephan Albracht für die Kinder- und Jugendfeuerwehren an: „Wir sind stolz und dankbar für die Unterstützung.“
Zweistufiges Angebot vertieft Wissen, Haltung und Methoden zur Kinder- und Jugendbeteiligung
Hersfeld-Rotenburg, 2. Dezember 2025 - Im November wurde im Landratsamt eine Fortbildung zur Beteiligung junger Menschen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg durchgeführt. Mit Philip Meade von kinderrechte-konkret.de stand ein Fachreferent zur Verfügung, der sowohl einen fundierten Einstieg als auch einen praxisnahen Vertiefungstag gestaltete. Die Veranstaltung richtete sich an alle Personen im Landkreis, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Organisiert wurde sie von der Koordination Präventionsketten des Fachdienstes Kinder- und Jugendhilfe.
In einer 90-minütigen Online-Einführung Anfang November erhielten 14 Teilnehmende einen Überblick über Kinderrechte, rechtliche Grundlagen und zentrale Bedingungen gelingender Beteiligung. Der Präsenztag Mitte November ermöglichte elf Fachkräften aus Kita, Jugendhilfe, Flüchtlingshilfe und Schulsozialarbeit eine intensive Auseinandersetzung mit Haltung, Methoden und der eigenen professionellen Praxis. Dabei spielte das Thema Adultismus eine besonders große Rolle. Viele Teilnehmende berichteten, dass die Reflexion von Machtverhältnissen zwischen Erwachsenen und jungen Menschen für sie neue, wichtige Denkanstöße bot.
Die Rückmeldungen zur Fortbildung fielen durchweg positiv aus. Betont wurden der hohe fachliche Gewinn, die Anregungen für die eigene konzeptionelle Arbeit sowie der Raum für Selbstreflexion. Mehrere Rückmeldungen unterstrichen, wie wichtig es sei, die eigene Haltung regelmäßig zu überprüfen und Beteiligung in der täglichen Arbeit bewusst zu verankern.
Interessante Einblicke der Fachanwältin für Familien- und Strafrecht - Spanisches Modell ist im Fokus
Bad Hersfeld, 3. Dezember 2025 - Der Verein Frauen helfen Frauen sowie das Frauen- und Gleichstellungsbüro des Landkreises hatten anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen die Berliner Fachanwältin für Familien- und Strafrecht Christina Clemm eingeladen. Seit fast 30 Jahren vertritt diese vor Gericht Menschen, die von geschlechtsspezifischer, rassistischer, queerfeindlicher oder sexualisierter Gewalt betroffen sind. Clemm ist ebenfalls Autorin zweier Bücher, die in den vergangenen Jahren veröffentlicht wurden.
Zu der Veranstaltung waren ins Bad Hersfelder buchcafé auch Vertreterinnen und Vertreter der Kommunalpolitik und der Justiz eingeladen. Nach einem Grußwort durch Landrat Torsten Warnecke führten Corinna Zehender, die Frauenbeauftragte des Landkreises sowie Sarah Schulz und Elena Kalb vom Verein Frauen helfen Frauen, dem Trägerverein des hiesigen Frauenhauses, inhaltlich in die Thematik ein. Danach gab Christina Clemm einen Einblick in ihr erstes Buch ‚AktenEinsicht‘, in dem sie Fälle aus ihrem beruflichen Alltag beschreibt.
Dabei verfolgten die zahlreichen Gäste im gut gefüllten Saal des Bad Hersfelder buchcafés dem Schicksal von Claudia S., die aufgrund gewiefter Anwälte ihres Partners, der sie schwer misshandelt hatte, vor Gericht ein weiteres Mal zum Opfer wurde. An die Lesesequenz schloss sich ein moderiertes Gespräch zwischen Christina Clemm, Sarah Schulz und Elena Kalb an, das schon bald für Fragen aus dem Publikum geöffnet wurde, dieses beteiligte sich lebhaft an dem Gespräch.
Immer wieder tauchte dabei die Frage nach dem sogenannten spanischen Modell auf. Tatsächlich habe Spanien laut Clemm eine Gesamtstrategie zur Vermeidung geschlechtsspezifischer Gewalt implementiert. Zu diesem Gesamtkonzept gehöre neben der vielfach genannten Fußfessel vor allem der politische Wille Gewalt gegen Frauen als ein gesamtgesellschaftliches Problem zu sehen. So gebe es in Spanien spezialisierte Gerichte, die sich ausschließlich mit Fällen von Gewalt gegen Frauen befassen. Richterinnen und Richter sowie Staatsanwälte und Staatsanwältinnen würden in diesem Bereich verpflichtend und kontinuierlich geschult. Eine Maßnahme, die in der Istanbul-Konvention, an die auch Deutschland durch deren Unterzeichnung im Jahr 2018 gebunden ist, gefordert wird.
Darüber hinaus erklärte Christina Clemm: „Die Prävention im spanischen Modell hat eine weitaus höhere Priorität als es in Deutschland der Fall ist. So ist die überaus wichtige Täterarbeit noch immer nicht ausreichend im Bewusstsein der entscheidungsgebenden Institutionen in Deutschland verankert. Die Kombination aus verschiedenen, ineinandergreifenden Maßnahmen hat dafür gesorgt, dass die Anzahl der Femizide, die Tötung einer Frau aufgrund ihres Geschlechts, sich in Spanien eklatant verringert hat.“
Dass die Umsetzung neuer Strukturen zur Vermeidung von geschlechtsspezifischer Gewalt viel Geld koste, verstehe sich von selbst, doch in Spanien war der Wille zur Veränderung, so Clemm weiter, einfach da.
Mit dem letzten Satz aus ihrem zweiten Buch „Gegen Frauenhass“ ging ein berührender, nachdenklicher und gleichzeitig ermutigender Abend zu Ende: „Was wir brauchen, sind Mut und Vielfalt. Wut, Kreativität, Solidarität und Ausdauer. Voller Zugewandtheit und Menschenliebe gegen den Frauenhass - weiterkämpfen!“
Hersfeld-Rotenburg, 5. Dezember 2025 - Die Allgemeinverfügung zur Geflügelpest, die am 2. November in Kraft getreten ist, wird zum 7. Dezember von Landrat Torsten Warnecke aufgehoben. Aufgrund der Entspannung der Lage können die verschärften Regeln für Geflügelbesitzer, unter anderem die Pflicht zur Aufstallung von Geflügel, aufgehoben werden. Allerdings wird den Geflügelhaltern empfohlen, die Aufstallung freiwillig weiter aufrechtzuerhalten.
„Nachdem Ende Oktober rund 60 verendete Tiere im Naturschutzgebiet Rhäden bei Wildeck-Obersuhl gefunden worden waren und kurz danach bei Stichproben die Geflügelpest nachgewiesen wurde, handelten wir unverzüglich. Durch dieses schnelle Eingreifen konnte bislang die befürchtete Ausbreitung in Geflügelbetrieben vermieden werden“, erklärt der Leiter des Veterinäramtes des Landratsamtes, Dr. Thomas Berge.
Mit der Aufhebung der Allgemeinverfügung besteht für Geflügelhalter nun keine Aufstallungspflicht mehr. Auch regionale Veranstaltungen bei dem Geflügel ausgestellt wird, können im Landkreis durch die Aufhebung der Allgemeinverfügung wieder stattfinden.
„Allerdings empfehlen wir dringend, die allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin aufrecht zu halten. Futter- und Wasserstellen sollten unzugänglich für Wildvögel sein und der Auslauf sollte auf das Mindestmaß reduziert werden. Denn obwohl der Wildvogelzug quasi beendet ist, ist die Viruslast in der heimischen Wildvogelpopulation noch relativ hoch. Die Wildvögel haben das H5N1-Virus in unsere Region gebracht und nun haben wir es mit heimischen lokalen Kreisläufen zu tun, bei denen das Virus unter Wildvögeln und Aasfressern weiterverbreitet wird“, so der Leiter des Veterinäramtes weiter.
Abschließend erklärt Dr. Thomas Berge: „Die allgemeine Lage hat sich etwas entspannt aber die Gefahr ist leider noch nicht gebannt. Geflügelhalter, die sich während der Zeit der Aufstallungspflicht so eingerichtet haben, dass das gehaltene Geflügel keine Probleme mit dem fehlenden Auslauf hat, sollten aus Sicht des Veterinäramtes freiwillig die Aufstallung verlängern. Die Aufstallung ist das effektivste Mittel das eigene Geflügel von den Geflügelpestviren in der Umwelt fern zu halten.“