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Kirchheimer Nachrichten
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Durchführungsbestimmung für Schneeräumung

gemäß §§ 10 und 11 der Straßenreinigungssatzung vom 28.01.1982

Gemäß § 2 der Durchführungsbestimmungen für Schneeräumung bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind im Jahr 2022 die Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken mit geraden Hausnummern (z. B. 2, 4, 6) und im Jahr 2023 die Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken mit ungeraden Hausnummern (z. B. 1, 3, 5) räumungspflichtig.

Die Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken werden auf ihre Räumungspflicht hingewiesen.

Kirchheim, 19.12.2022

Der Gemeindevorstand
gez. Axel Schmidt
Bürgermeister