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Kirchheimer Nachrichten
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die öffentliche Sitzung

Abbildung genordet, ohne Maßstab

Sitzung der Gemeindevertretung

Gremium:

Gemeindevertretung

Sitzungsort:

Anbau des Bürgerhauses Kirchheim

am:

8. Dezember 2022

Beginn:

19:00

Ende:

20:02

Vorsitzender:

Vorsitzender der Gemeindevertretung Martin Bornschier

Zahl der Mitglieder:

23, davon anwesend 21

Anwesend:

Gemeindevertreter Alexander Curth, ab TOP 4

Gemeindevertreter Wolfgang Curth

Gemeindevertreter Arnold Diebel

Gemeindevertreter Holger Faulhaber

Gemeindevertreterin Silvia Fuchs

Gemeindevertreter Sebastian Hattwich

Gemeindevertreter Achim Kimpel

Gemeindevertreter Michael Klotzbach

Gemeindevertreter Andreas Kuhn, ab TOP 4

Gemeindevertreter Martin Kurz

Gemeindevertreter Oliver Kurz

Gemeindevertreter Karl-Heinz Lepper

Gemeindevertreterin Manuela Mondel

Gemeindevertreter Stefan Nieding

Gemeindevertreterin Sandra Preuß

Gemeindevertreter Frank Rehbaum

Gemeindevertreter Thomas Roppel

Gemeindevertreter Bernd Stamm

Gemeindevertreter Ernst Steinberger, ab TOP 4Gemeindevertreter Björn Wettlaufer

Abwesend:

Gemeindevertreter Jens Nuhn (entschuldigt)

Gemeindevertreter Mike Schmidt (entschuldigt)

Außerdem anwesend:

Bürgermeister Axel Schmidt

1. Beigeordneter Thomas Schneemilch

Beigeordneter Hans-Dieter Berg

Beigeordneter Bernd Schäfer

Beigeordneter Heinrich Schenk

Außerdem abwesend:

Beigeordnete Gabriele Hattwich (entschuldigt)

Beigeordnete Gerlinde Müllner (entschuldigt)

Beigeordneter Andreas Thon (entschuldigt)

Schriftführer:

Marco Liedtke

Tagesordnung

1.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Feststellung der Tagesordnung

3.

Schließung des Protokolls der Sitzung der Gemeindevertretung vom 06.10.2022

4.

Berichterstattung

5.

Beratung und Beschlussfassung über die LEADER-Region Knüll hier: Förderperiode 2023-2027 und Übergangsjahre 2028/2029

6.

Beratung und Beschlussfassung über die Bauleitplanung der Gemeinde Kirchheim, Gemarkungen Reimboldshausen und Kemmerode Bebauungsplan Nr. 10 „Seepark“ – 3. Änderung

7.

Beratung und Beschlussfassung über den Feststellungsbeschluss 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Heiliger Acker / Eichäcker“

8.

Beratung und Beschlussfassung über den Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 34 „Heiliger Acker / Eichäcker"

9.

Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ)

10.

Wahl eines Mitgliedes in die Verbandsversammlung des Abfallwirtschafts-Zweckverbandes Landkreis Hersfeld-Rotenburg

11.

Wahl eines Mitgliedes in die Verbandsversammlung des Gasversorgungszweckverbandes Kreis Hersfeld-Rotenburg

12.

Wahl eines Mitgliedes in die Verbandsversammlung der ekom21

13.

Wahl eines Mitgliedes in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Knüllgebiet

14.

Wahl eines Mitgliedes in die Gesellschafterversammlung der Strukturentwicklungsgesellschaft

15.

Antrag der CDU-Fraktion: Antrag zur kurzfristigen Schaffung einer Überlaufgruppe

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung begrüßt Herrn Bürgermeister Schmidt recht herzlich und teilt gleichzeitig mit, dass Herr Alexander Curth für Herrn Bürgermeister Schmidt nachrückt. Er begrüßt Herrn Alexander Curth recht herzlich und wünscht eine gute Zeit (TOP 4).

1.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Die Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes waren durch Einladung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung vom 24.11.2022 unter Angabe der zur Verhandlung stehenden Gegenstände, der Stunde und des Ortes der Versammlung auf heute zu einer Sitzung zusammenberufen. Zwischen dem Zugang der Ladung und dem Sitzungstag lagen mindestens 3 Tage.

Da von den 23 Mitgliedern der Gemeindevertretung zum Sitzungsbeginn 18 Gemeindevertreter (also mehr als die Hälfte) erschienen waren, so war die Versammlung beschlussfähig. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung sind in ortsüblicher Weise bekannt gemacht worden. Man ging hierauf zur Beratung der Gegenstände der Tagesordnung über. Die Niederschrift über die Sitzung (s. Anlage) wurde gemäß § 61 HGO gefertigt.

2.

Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung entspricht der Einladung vom 24.11.2022.

Herr Bürgermeister Schmidt zieht den Tagesordnungspunkt 5 (Einbringung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und allen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023) zurück.

3.

Schließung des Protokolls der Sitzung der Gemeindevertretung vom 06.10.2022

Gegen das Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung vom 06.10.2022 wurden keine Einwände erhoben. Es wird vom Vorsitzenden geschlossen.

4.

Berichterstattung

1.

Herr Altbürgermeister Koch ist aus dem Amt des Bürgermeisters zum 31.10.2022 ausgeschieden und Herr Bürgermeister Schmidt hat dieses zum 01.11.2022 angetreten.

2.

Im Zeitraum von Ende September bis heute kam es aufgrund einer Vielzahl von Erkrankungen von Mitarbeiterinnen in der Kindertagesstätte Regenbogen zweimal zu einer Notbetreuung, jeweils für wenige Tage. Aufgrund der guten Vernetzung zu den Eltern der betreuten Kinder lief dies weitgehend problemlos ab.

3.

Der Fischereipachtvertrag zwischen der Gemeinde Kirchheim und dem Angelsportverein Kirchheim über das Fischereirecht für den Seepark Stausee und das Gewässer Ibra wurde bis zum 31.12.2034 verlängert.

4.

Zum Jahresende gehen alle im Gemeindeeigentum befindlichen Schafe in ein Privateigentum über.

5.

Am 25.10.2022 stellte Herr Altbürgermeister Koch im Gemeindevorstand die Organisationsuntersuchung der Freiherr-vom-Stein-Kommunalberatung vor. Weitergehende Beratungen bzw. Abstimmungen sind dazu in weiteren Sitzungen am 23.11.2022 und 06.12.2022 erfolgt.

6.

Der Betriebsleiter der Gemeindewerke Kirchheim teilt mit, dass er von diesem Amt zum 31.12.2022 zurücktreten möchte. Diesem Wunsch wurde durch den Gemeindevorstand am 06.12.2022 entsprochen.

7.

Der Vierteljahresbericht zum III. Quartal zum Haushaltsjahr 2022 wird der Gemeindevertretung im Anhang zur Berichterstattung elektronisch im RIS vorgelegt.

8.

Aufgrund der allgemein bekannten „Mangellage Energie“ hat der Gemeindevorstand beschlossen, die Straßenbeleuchtungszeiten zu verkürzen und auch die Weihnachtsbeleuchtung nur zu etwa 50 % aufzuhängen. Demnach sind nun alle Straßenbeleuchtungen in der Zeit von 22:00 – 5:30 Uhr ausgeschaltet. Außerdem wird die Temperatur in den Büros der Gemeindeverwaltung reduziert und die Nachtabsenkung optimiert, gleiches gilt für die DGHs. Weiter werden die Öffnungszeiten der Bücherei eingeschränkt. In Absprache mit weiteren Behörden im Landkreis Hef-Rof bleibt die Verwaltung für den Bürgerverkehr zwischen den Jahren (27. – 30.12.2022) geschlossen.

9.

Einer Anfrage der Firma Strabag wurde entsprochen, demnach kann diese 2 Baucontainer für den Zeitraum von ca. 8 Wochen auf den Parkflächen des Jagdhofgeländes abstellen. Die Nutzung erfolgt gegen ein Entgelt.

10.

Mit Schreiben vom 01.12.2022 teilt der ehrenamtliche Schiedsmann mit, dass er aus Altersgründen dieses Amt beenden wird. Eine Nachfolgeregelung ist noch nicht erfolgt.

11.

Die Firma Goetel teilt mit, dass in diesem Jahr die Bauarbeiten zum Ausbau des Glasfasernetzes nur noch in den Ortsteilen Kirchheim, Frielingen und Willingshain erfolgen. Alle weiteren Maßnahmen in den weiteren Ortsteilen werden erst im neuen Jahr erfolgen, mit dem Ziel des endgültigen Ausbaus im Sommer 2023. Am 12.12.2022 erfolgt dazu auch noch eine weitere Informationsveranstaltung der Firma Goetel im DGH Heddersdorf.

12.

In Rücksprache mit der Leitung der Kindertagesstätte Regenbogen wurde zum 06.12.2022 nochmals eine Bedarfserhebung bis zum Kindergartenjahrende (Sommerferien 2023) erstellt. Demnach ist die Kindertagesstätte im Mai 2023 voll, das heißt bis auf den letzten Platz, belegt. Allerdings ist darüber hinaus derzeit kein weiterer Bedarf für diesen Zeitraum absehbar.

13.

Wie Sie aus der Berichterstattung entnehmen konnten, werden sich einige Dinge zum 01.01.2023 grundlegend ändern. So tritt der Betriebsleiter der Gemeindewerke Kirchheim von dieser Funktion zurück. Als Kämmerer bleibt uns die gleiche Personalie erhalten. Dafür bin ich sehr dankbar. Es wäre seitens des Kämmerers auch möglich gewesen, den Haushaltsplan (samt Wirtschaftsplan Gemeindewerke) bis heute zu erstellen. Es wäre in diesem Haushaltsplan auch ein neuer Stellenplan enthalten gewesen, mit dem Überlastungen vom Personal, die bisher zum Teil vorgeherrscht haben, in Zukunft vermieden werden sollten.

Aufgrund dieser Überlastungen, die, so denke ich, auch vielen von Ihnen persönlich bekannt waren, habe ich nun darauf verzichtet, den Haushalt heute vorzulegen. Allerdings wollte ich definitiv ein Zeichen setzen, dass ich an bestehende Fristen denke und diese in Zukunft auch einhalten werde. Wir alle müssen nach vorne schauen, was der neu zu erstellende Haushalt auch ausdrücken soll. Daher werde ich mir noch die Zeit bis zur ersten Gemeindevertretersitzung im neuen Jahr nehmen, um den Haushalt 2023 einzubringen, der auch die jetzt schon vorliegenden neuen Gegebenheiten mitberücksichtigt.

Zusammenfassend:

Es muss und wird sich einiges ändern müssen, ich hoffe auf Ihre Unterstützung und somit habe ich den Antrag Einbringung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und allen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 zurückgezogen.

5.

Beratung und Beschlussfassung über die LEADER-Region Knüll hier: Förderperiode 2023-2027 und Übergangsjahre 2028/2029

Sachverhalt:

a) Erläuterung:

Bereits seit seiner Gründung im Jahr 1969 kümmert sich der Zweckverband Knüllgebiet um die ökologische, ökonomische, soziale und kulturelle Entwicklung des Knülls.

Zunächst nur auf der kommunalen Ebene verankert, hat er sich mit zunehmender Erweiterung seines Aufgabenspektrums für nicht-öffentliche regionale Mitglieder geöffnet. Bereits 1994 wurde der Verein zur Regionalentwicklung im Knüllgebiet e. V. als gleichberechtigtes Mitglied neben den Landkreisen, Städten und Gemeinden aufgenommen. Der Verein fungiert inzwischen als Lokale Aktionsgruppe für die Umsetzung des LEADER-Programmes im Knüll.

Seit 1995 ist der Knüll als LEADER-Region anerkannt und konnte zahlreiche Projekte umsetzen sowie allein in der noch laufenden Förderperiode 2014-2022 bis Ende 2021 67 LEADER-Projekte und 58 Projekte über das Regionalbudget fördern. Damit konnten 2,7 Millionen Euro an Fördermitteln in die Region gebracht und insgesamt Investitionen von knapp 6 Millionen Euro unterstützt werden.

Zurzeit wird die neue Förderperiode 2023-2027 vorbereitet. Im Rahmen von Veranstaltungen mit Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Vertreter/innen von Kommunen, Behörden, Vereinen und Initiativen wurden Ziele, Projekte und Maßnahmen erarbeitet und diskutiert. Am 31.05.2022 wurde die Lokale Entwicklungsstrategie, die Voraussetzung für die Anerkennung als LEADER-Region ist, eingereicht. Mit der erneuten Anerkennung als LEADER-Region werden dem Knüll ca. 3,5 Millionen Euro an Fördermitteln in Aussicht gestellt.

Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass die LEADER-Region entsprechen qualifiziertes Personal für die Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie vorhält. Die Eigenanteile der „Laufenden Kosten“ (Personal- und Verwaltungskosten) müssen von den LEADER-Kommunen übernommen werden. Die „Laufenden Kosten“ werden mit 80 % gefördert und dürfen max. 25 % der öffentlichen Mittel des Finanzplans betragen. Neben dem Eigenanteil für die „Laufenden Kosten“ müssen seitens der LEADER-Kommunen weitere Eigenmittel für die Kofinanzierung der gemeinsam durchgeführten Projekte sowie für das „Regionalbudget“ bereitgehalten werden.

Zum ersten Mal wird hierzu durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ein Beschluss der Mitgliedskommunen zur Finanzierung der Eigenanteile für die Förderperiode 2023-2027 plus die Übergangsjahre 2028/2029 eingefordert. Erst nach positiver Prüfung der Lokalen Entwicklungsstrategie und nach Vorlage der Beschlüsse können die Fördermittel für das Regionalmanagement und das Regionalbudget bereitgestellt werden.

b) Gesetzliche Bestimmungen oder Richtlinien zur Beachtung:

c) Finanzielle Auswirkung bei Beschlussfassung:

1. Laufende Kosten Regionalmanagement (Personal*, Sachkosten*)

Fördermittel gesamt

Eigenmittel

LEADER-Region Knüll gesamt

Anteil Eigenmittel

Gemeinde

Kirchheim lt.

Umlageschlüssel

jährlich

121.016,80 €

30.300,00 €

1.483,04 €

2023-2027

605.084,00 €

151.500,00 €

7.415,20 €

Übergangsjahre 2028-2029

242.033,60 €

60.600,00 €

2.966,08 €

Gesamt 2023-2029

847.117,60 €

212.100,00 €

10.381,28 €

*Hierin enthalten sind 1,5 Stellen Regionalmanagement (wie bisher), ergänzend ist die Einrichtung einer Stelle für das Handlungsfeld Tourismus geplant, in Kooperation mit der LEADER-Region Schwalm-Aue (siehe Vorstandsbeschluss 02.05.2022); der Stellenanteil für die LEADER-Region Knüll liegt bei 62% (entsprechend den Anteilen Kalkulatorischer Bewirtschaftungsfonds LEADER 2023-2027 der beiden LEADER-Regionen)

2. Evaluierung und Fortschreibung LES (Lokale Entwicklungsstrategie)

Fördermittel gesamt

Eigenmittel

LEADER-Region Knüll gesamt

Anteil Eigenmittel

Gemeinde

Kirchheim lt.

Umlageschlüssel

Gesamt für das Jahr 2025

17.600,00 €

8.580,00 €

382,52 €

3. Regionalbudget

Fördermittel gesamt

Eigenmittel

LEADER-Region Knüll gesamt

Anteil Eigenmittel

Gemeinde

Kirchheim lt.

Umlageschlüssel

jährlich

135.000,00 €

15.000,00 €

668,73 €

2023-2027

675.000,00 €

75.000,00 €

3.343,65 €

Übergangsjahre 2028-2029

270.000,00 €

30.000,00 €

1.337,46 €

Gesamt 2023-2029

945.000,00 €

105.000,00 €

4.681,11 €

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Frank Rehbaum, verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29. November 2022 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig).

Beschluss:

Gemeinsam mit den LEADER-Kommunen des Knülls - Breitenbach/Herzberg, Frielendorf, Homberg (Efze), Kirchheim, Knüllwald, Neuenstein, Neukirchen, Niederaula, Oberaula, Ottrau und Schwarzenborn – ist beabsichtigt, die erfolgreiche LEADER-Arbeit in der Region fortzuführen. Zu diesem Zweck werden wir den erforderlichen Eigenanteil für die laufenden Kosten des Regionalmanagements und für das Regionalbudget wie dargestellt aufbringen.

Die Eigenanteile für gemeinsame Projekte werden später separat beraten und beschlossen.

Abstimmung: 21 Ja-Stimmen (einstimmig)

6.

Beratung und Beschlussfassung über die Bauleitplanung der Gemeinde Kirchheim, Gemarkungen Reimboldshausen und Kemmerode Bebauungsplan Nr. 10 „Seepark“ – 3. Änderung

Sachverhalt:

Der für das gesamte Seepark-Areal geltende Bebauungsplan Nr. 10 „Seepark“ von 1979 setzt entsprechend der damaligen Planung verschiedene Sondergebiete für Ferienhäuser („Dorf 1“ bis „Dorf 5“), ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Kommunikationszentrum“ und ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Segelschule“ fest. Hinzu kommen differenzierte Grünflächen und Verkehrsflächen sowie Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zur Gestaltung von baulichen Anlagen. Für die Sondergebiete für Ferienhäuser wird zudem festgesetzt, dass Garagen und sonstige Nebengebäude nicht zulässig sind. Seitens der Eigentümer wurde jedoch verschiedentlich der Wunsch geäußert, auf den Ferienhausparzellen kleinere zweckentsprechende Nebenanlagen, etwa zum Abstellen von Fahrrädern, zu errichten. Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit entsprechender Nebenanlagen, bedarf es aufgrund der bislang entgegenstehenden Festsetzung des geltenden Bebauungsplanes eines entsprechenden Änderungsverfahrens.

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes soll im Zuge der Aufstellung eines sog. Textbebauungsplanes ohne Planzeichnung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB erfolgen. Planziel ist die Änderung der bisherigen textlichen Festsetzung zur Unzulässigkeit von Nebenanlagen innerhalb der Sondergebiete für Ferienhäuser („Dorf 1“ bis „Dorf 4“). Alle sonstigen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen bleiben unverändert. Jedoch sind zur Regelung des erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichs für den hierdurch bauplanungsrechtlich zulässigen Eingriff in Natur und Landschaft entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan zu treffen.

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10„Seepark“ – 3. Änderung

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Frank Rehbaum, verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29. November 2022 mit 6 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung.

Beschluss:

(1)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchheim beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Seepark“ als Textbebauungsplan ohne Planzeichnung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Der räumliche Geltungsbereich umfasst Flurstücke in der Gemarkung Reimboldshausen (Flur 7) sowie in der Gemarkung Kemmerode (Flur 2) und kann der nachfolgenden Übersichtskarte mit den einzelnen Teilgeltungsbereichen entnommen werden.

(2)

Das Planziel der 3. Änderung des Bebauungsplanes ist die Änderung der bisherigen textlichen Festsetzung zur Unzulässigkeit von Nebenanlagen innerhalb der Sondergebiete für Ferienhäuser („Dorf 1“ bis „Dorf 4“) als bauplanungsrechtliche Voraussetzung für die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit zweckentsprechender Nebenanlagen. Alle sonstigen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 10 „Seepark“ von 1979 sollen hingegen unverändert fortgelten.

(3)

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

(4)

Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Halbsatz 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

(5)

Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

(6)

Die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 und 4 BauGB sind einzuleiten.

Abstimmung: 19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen

7.

Beratung und Beschlussfassung über den Feststellungsbeschluss 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Heiliger Acker / Eichäcker“

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Frank Rehbaum, verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29. November 2022 mit 5 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen.

Beschluss:

1.

Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Kirchheim und somit als Abwägung i.S.d. § 1 Abs. 7 BauGB beschlossen.

2.

Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes wird festgestellt und die Begründung hierzu gebilligt.

3.

Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes ist dem Regierungspräsidium Kassel gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmung: 20 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen

8.

Beratung und Beschlussfassung über den Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 34 „Heiliger Acker / Eichäcker"

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Frank Rehbaum, verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29. November 2022 mit 5 Ja-Stimmen 2 Stimmenthaltungen.

Beschluss:

1.

Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Kirchheim und somit als Abwägung i.S.d. § 1 Abs. 7 BauGB beschlossen.

2.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 91 Abs. 1 und 3 HBO als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.

3.

Der Bebauungsplan wird nach Erteilung der Genehmigung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht und in Kraft gesetzt.

Abstimmung: 20 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen

9.

Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ)

Sachverhalt:

Die Bürgermeister haben sich gemeinsam mit dem Hess. Kompetenzzentrum IKZ und der Kommunalabteilung im Innenministerium intensiv mit der Frage befasst, welche weitere Chancen IKZ in der Zukunft bieten kann und welche Risiken damit verbunden sind. Die gemeinsam gewonnene Erkenntnis ist, dass grundsätzlich strukturelle Veränderungen erforderlich sind, um Qualität, Quantität und Wirtschaftlichkeit der kommunalen Leistungen dauerhaft zu erhalten und bedarfsgerecht zu entwickeln.

Auf die Kommunen sind in den letzten Jahren zahlreiche zusätzliche Aufgaben und Anforderungen zugekommen, deren Beachtung und Durchführung erhebliche Kapazitäten der Verwaltung bindet. Die Ergebnis- und Finanzlage unserer Kommune bleibt trotz guter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und trotz steigender Zuweisungen und Zuwendungen des Landes äußerst angespannt.

Aus ähnlichen Gründen wird von sehr zahlreichen Kommunen eine Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) angestrebt oder ist oft bereits erfolgreich umgesetzt worden. Interkommunale Zusammenarbeit bringt für die Kommunen vielfache Vorteile, wobei insbesondere eine Verbesserung der Arbeitsergebnisse der Verwaltung durch zunehmende Spezialisierung der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie eine Verringerung des finanziellen Aufwandes zur Erbringung der jeweiligen Verwaltungsleistungen bei auch qualitativer Sicherung oder gar Steigerung die ganz maßgeblichen Vorteile der IKZ darstellen.

In kleineren Gemeinden bringt aber Interkommunale Zusammenarbeit nur dann die gewünschten Erfolge, wenn größere Bereiche der Verwaltungen oder des Aufgabenspektrums gemeinsam mit einer oder mehreren anderen Kommunen durchgeführt werden. Eine nur sehr selektive, geringfügige Zusammenarbeit in wenigen Aufgabenfeldern wird, wenn überhaupt, nur minimale Vorteile erbringen.

Aufgrund der großen Aufgabenbreite der einzelnen Mitarbeiter in kleinen Kommunalverwaltungen lassen sich vielfach effektive Zusammenarbeiten organisatorisch kaum gestalten. Hier bedarf es deshalb der Interkommunalen Zusammenarbeit in vielen und zugleich breiter angelegten Aufgabenfeldern, um die Aufbau- und Ablauforganisation so gestalten zu können, dass dadurch spürbare Verbesserungen und Vorteile für die Kommune entstehen.

Eine mögliche Form der Zusammenarbeit wäre ein Gemeindeverwaltungsverband, wie er in den zurückliegenden Jahren in Hessen bereits mehrfach durch Kommunen gegründet worden ist. Um die sich aus den unterschiedlichen Stufen und Formen der Interkommunalen Zusammenarbeit speziell für unsere Kommunen möglichen Vor- und Nachteile im Detail zu ermitteln, wird eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, wie dieses vielfach andere Kommunen auch bereits getan haben.

Eine solche Machbarkeitsstudie wird durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport mit voraussichtlich bis zu 50.000 Euro gefördert. Mit diesem Förderbetrag ist es möglich, die Studie zu finanzieren.

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Frank Rehbaum, verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29. November 2022 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig).

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Prüfung verschiedener Optionen für eine enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden Niederaula, Haunetal und Breitenbach a. H. sowie der Darstellung der sich aus diesen Möglichkeiten ergebenden Vor- und Nachteile. Diese Studie soll als vertiefende Diskussions- und ggfs. Entscheidungsgrundlage für die Gemeindegremien dienen. Die zu erarbeitende Beschlussvorlage soll ausgehend von den vorhandenen politisch-administrativen Strukturen in den Gemeinden die rechtlich-organisatorische Machbarkeit und die ökonomischen Effekte möglicher Strukturmodelle aufzeigen. In den Erarbeitungsprozess dieser Beschlussvorlage sind die politischen Gremien ebenso einzubinden, wie die Mitarbeiterschaft sowie die Aufsichtsbehörden. Sämtlich derzeit laufende Projekte zur interkommunalen Zusammenarbeit bleiben hiervon unberührt. Über den Projektfortschritt werden die Gremien laufend informiert. Die abschließende Entscheidung über das weitere Vorgehen obliegt ausschließlich der der Gemeindevertretung.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, diese Studie gemeinsam mit den in die Studie einzubeziehenden Nachbarkommunen in Auftrag zu geben.

Die Bürgermeister stellen zuvor beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport einen Förderantrag für diese Studie.

Abstimmung: 21 Ja-Stimmen (einstimmig)

10.

Wahl eines Mitgliedes in die Verbandsversammlung des Abfallwirtschafts-Zweckverbandes Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Sachverhalt:

Gemäß des Gesellschaftervertrages wird ein Vertreter sowie ein persönlicher Stellvertreter in die Verbandsversammlung gewählt.

In der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am 29. April 2021 wurde als Vertreter Herr Manfred Koch sowie als persönlicher Stellvertreter Herr Thomas Schneemilch gewählt.

Da die Amtszeit von Herrn Bürgermeister Koch a. D. zum 31. Oktober 2022 endete, muss hier ein neues Mitglied für die Verbandsversammlung ab dem 01. November 2022 gewählt werden. Ebenso ein persönlicher Stellvertreter.

Wenn niemand widerspricht, darf durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden (§ 55 Abs. 3 HGO). Allerdings nur, wenn ein einzelner Wahlvorschlag vorliegt! Wenn zwei vorliegen muss schriftlich und geheim gewählt werden!

Die SPD-Fraktion schlägt zur Wahl des Mitglieds/stellvertretenden Mitglieds vor:
Mitglied: Thomas Schneemilch

Stellv. Mitglied: Oliver Kurz

Weitere Wahlvorschläge gehen nicht ein.

Es wird durch Handaufheben abgestimmt.

Beschluss:

Herr Thomas Schneemilch wird als Mitglied in die Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftszweckverbandes Landkreis Hersfeld-Rotenburg gewählt. Als stellvertretendes Mitglied wird Herr Oliver Kurz gewählt.

Abstimmung: 18 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen

11.

Wahl eines Mitgliedes in die Verbandsversammlung des Gasversorgungszweckverbandes Kreis Hersfeld-Rotenburg

Sachverhalt:

Gemäß § 5 der Satzung des Gasversorgungs-Zweckverbandes Landkreis Hersfeld-Rotenburg besteht die Verbandsversammlung unter anderem aus einem Vertreter aus Kirchheim, sowie ihrem persönlichen Stellvertreter/ihrer persönlichen Stellvertreterin, die von der Gemeindevertretung zu wählen sind.

In der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am 29. April 2021 wurde als Vertreter Herr Manfred Koch sowie als persönlicher Stellvertreter Herr Thomas Schneemilch gewählt.

Da die Amtszeit von Herrn Bürgermeister Koch a. D. zum 31. Oktober 2022 endete, muss hier ein neues Mitglied für die Verbandsversammlung ab dem 01. November 2022 gewählt werden. Ebenso ein persönlicher Stellvertreter.

Wenn niemand widerspricht, darf durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden (§ 55 Abs. 3 HGO). Allerdings nur, wenn ein einzelner Wahlvorschlag vorliegt! Wenn zwei vorliegen muss schriftlich und geheim gewählt werden!

Die CDU-Fraktion schlägt zur Wahl des Mitglieds/stellvertretenden Mitglieds vor:
Mitglied: Axel Schmidt

Stellv. Mitglied: Thomas Schneemilch

Weitere Wahlvorschläge gehen nicht ein.

Es wird durch Handaufheben abgestimmt.

Beschluss:

Herr Axel Schmidt wird als Mitglied in die Verbandsversammlung des Gasversorgungszweckverbandes Landkreis Hersfeld-Rotenburg gewählt. Als stellvertretendes Mitglied wird Herr Thomas Schneemilch gewählt.

Abstimmung: 21 Ja-Stimmen (einstimmig)

12.

Wahl eines Mitgliedes in die Verbandsversammlung der ekom21

Sachverhalt:

Die Gemeinde Kirchheim ist Mitglied des Kommunalen Gebietsrechenzentrums Hessen, der ekom21 – KGRZ Hessen. Nach § 6 Abs. 2 der Satzung wählen die Vertretungskörperschaften der Mitglieder für die Dauer ihrer Amtszeit Vertreter/innen und persönliche Stellvertreter/innen für die Verbandsversammlung der ekom21. Die Wahl der Mitglieder der Verbandsversammlung durch die Gemeindevertretung sollte möglichst in der konstituierenden Sitzung erfolgen, damit die neue Verbandsversammlung alsbald ihre Arbeit aufnehmen kann.

In der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am 29. April 2021 wurde als Vertreter Herr Manfred Koch sowie als persönlicher Stellvertreter Herr Thomas Schneemilch gewählt.

Da die Amtszeit von Herrn Bürgermeister Koch a. D. zum 31. Oktober 2022 endete, muss hier ein neues Mitglied für die Verbandsversammlung ab dem 01. November 2022 gewählt werden. Ebenso ein persönlicher Stellvertreter.

Wenn niemand widerspricht, darf durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden (§ 55 Abs. 3 HGO). Allerdings nur, wenn ein einzelner Wahlvorschlag vorliegt! Wenn zwei vorliegen muss schriftlich und geheim gewählt werden!

Die SPD-Fraktion schlägt zur Wahl des Mitglieds/stellvertretenden Mitglieds vor:
Mitglied: Axel Schmidt

Stellv. Mitglied: Thomas Schneemilch

Weitere Wahlvorschläge gehen nicht ein.

Es wird durch Handaufheben abgestimmt.

Beschluss:

Herr Axel Schmidt wird als Mitglied in die Verbandsversammlung des ekom21 gewählt. Als stellvertretendes Mitglied wird Herr Thomas Schneemilch gewählt.

Abstimmung: 21 Ja-Stimmen (einstimmig)

13.

Wahl eines Mitgliedes in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Knüllgebiet

Sachverhalt:

Gemäß § 8 der Satzung des Zweckverbandes Knüllgebiet besteht die Verbandsversammlung unter anderem aus einem Vertreter aus Kirchheim, sowie ihrem persönlichen Stellvertreter/ihrer persönlichen Stellvertreterin, die von der Gemeindevertretung zu wählen sind.

In der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am 29. April 2021 wurde als Vertreter Herr Manfred Koch sowie als persönlicher Stellvertreter Herr Thomas Schneemilch gewählt.

Da die Amtszeit von Herrn Bürgermeister Koch a. D. zum 31. Oktober 2022 endete, muss hier ein neues Mitglied für die Verbandsversammlung ab dem 01. November 2022 gewählt werden. Ebenso ein persönlicher Stellvertreter.

Wenn niemand widerspricht, darf durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden (§ 55 Abs. 3 HGO). Allerdings nur, wenn ein einzelner Wahlvorschlag vorliegt! Wenn zwei vorliegen muss schriftlich und geheim gewählt werden!

Die CDU-Fraktion schlägt zur Wahl des Mitglieds/stellvertretenden Mitglieds vor:
Mitglied: Axel Schmidt

Stellv. Mitglied: Thomas Schneemilch

Weitere Wahlvorschläge gehen nicht ein.

Es wird durch Handaufheben abgestimmt.

Beschluss:

Herr Axel Schmidt wird als Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Knüllgebiet gewählt. Als stellvertretendes Mitglied wird Herr Thomas Schneemilch gewählt.

Abstimmung: 21 Ja-Stimmen (einstimmig)

14.

Wahl eines Mitgliedes in die Gesellschafterversammlung der Strukturentwicklungsgesellschaft

Sachverhalt:

Gemäß des Gesellschaftervertrages wird ein Vertreter sowie ein persönlicher Stellvertreter in die Gesellschafterversammlung gewählt.

In der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am 29. April 2021 wurde als Vertreter Herr Manfred Koch sowie als persönlicher Stellvertreter Herr Thomas Schneemilch gewählt.

Da die Amtszeit von Herrn Bürgermeister Koch a. D. zum 31. Oktober 2022 endete, muss hier ein neues Mitglied für die Gesellschafterversammlung ab dem 01. November 2022 gewählt werden. Ebenso ein persönlicher Stellvertreter.

Wenn niemand widerspricht, darf durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden (§ 55 Abs. 3 HGO). Allerdings nur, wenn ein einzelner Wahlvorschlag vorliegt! Wenn zwei vorliegen muss schriftlich und geheim gewählt werden!

Die SPD-Fraktion schlägt zur Wahl des Mitglieds/stellvertretenden Mitglieds vor:
Mitglied: Axel Schmidt

Stellv. Mitglied: Thomas Schneemilch

Weitere Wahlvorschläge gehen nicht ein.

Es wird durch Handaufheben abgestimmt.

Beschluss:

Herr Axel Schmidt wird als Mitglied in die Verbandsversammlung der Strukturentwicklungsgesellschaft gewählt. Als stellvertretendes Mitglied wird Herr Thomas Schneemilch gewählt.

Abstimmung: 21 Ja-Stimmen (einstimmig)

15.

Antrag der CDU-Fraktion: Antrag zur kurzfristigen Schaffung einer Überlaufgruppe

Sachverhalt:

Gemäß den vorliegenden Zahlen vom Oktober 2022, fehlen ab Februar kommenden Jahres mindestens 8 Betreuungsplätze im Kindergarten in Kirchheim. Der Kindergarten kann auf Grund der bereits jetzt ausgeschöpften Kapazität keine weiteren Kinder mehr aufnehmen. Da der Neubau der Kindertagesstätte bis Februar keine Kinder beherbergen wird, muss kurzfristig eine Möglichkeit geschafft werden, um die Betreuung aller Kinder in Kirchheim sicherzustellen.

Die CDU-Fraktion schlägt daher vor, umgehend mit der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten für die Betreuung von mindestens 8 Kindern zu beginnen. Ziel ist es, dass am 1. Februar 2023 die neuen Räumlichkeiten zum Zwecke der Kinderbetreuung nutzbar sind. Bis zu diesem Zeitpunkt muss bereits feststehen, welche Kinder in den neuen Räumlichkeiten betreut werden und welche Betreuer dies übernehmen. Eine entsprechende Kommunikation muss rechtzeitig an Eltern und Personal herausgegeben werden.

Die Antragstellerin zieht den Antrag aufgrund der Berichterstattung TOP 4 zurück.

Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung findet am 09.02.2023 statt.

Vorsitzender

Schriftführer

gez.

gez.

Martin Bornschier

Marco Liedtke

Vorsitzender der Gemeindevertretung