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Kirchheimer Nachrichten
Ausgabe 51/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Durchführungsbestimmung für Schneeräumung gemäß §§ 10 und 11 der Straßenreinigungssatzung vom 28.01.1982

Gemäß § 2 der Durchführungsbestimmungen für Schneeräumung bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind im Jahr 2025 die Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken mit ungeraden Hausnummern (z. B. 1, 3, 5) und im Jahr 2026 die Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken mit geraden Hausnummern (z. B. 2, 4, 6) räumungspflichtig.

Die Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken werden auf ihre Räumungspflicht hingewiesen.

Kirchheim, 01.12.2025

Der Gemeindevorstand
gez. Axel Schmidt
Bürgermeister