Am 15.02.2024 wird die 1. Rate folgender Steuern und Gebühren fällig:
Soweit sich durch die Jahresabrechnung 2023 Gutschriften ergeben haben, können diese bei der Zahlung der 1. Rate abgezogen werden. Größere Gutschriftbeträge werden auf Anforderung erstattet.
Um Mahngebühren zu vermeiden, bitten wir um fristgerechte Zahlung mit Angabe der Bescheidnummer.