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Kirchheimer Nachrichten
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Die Autobahn GmbH des Bundes

Die Autobahn GmbH des Bundes

Niederlassung Nordwest - Außenstelle Fulda

Flemingstraße 20-22

36041 Fulda

Bekanntmachung über beabsichtigte Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung für das Vorhaben A 5/A 7- Ersatzneubau von 8 Bauwerken am Hattenbacher Dreieck und Ersatzneubau der Aulatalbrücke

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordwest, Außenstelle Fulda plant, in der Gemeinde Breitenbach am Herzberg zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit das o. a. Bauvorhaben. Zur Vorbereitung der Planung werden in der Zeit vom 01.03.2026 bis zum 01.03.2027 Vorarbeiten durchgeführt. Die Vorarbeiten umfassen Gelände- und Bestandsvermessungen (im Lageplan rot umrandet dargestellt), Kartierungen zum Ist-Bestand der Nutzungs- und Biotoptypen in einem rd. 200 m breiten Untersuchungsraum parallel der A 7 in Fahrtrichtung Würzburg sowie einen Teilabschnitt der A 5 in Fahrtrichtung Frankfurt und in einem rd. 200 m breiten Untersuchungsraum parallel der A 7 in Fahrtrichtung Kassel. Die Kartierungsgrenze ist in der beigefügten Übersichtskarte grün umrandet dargestellt.

Im Untersuchungsraum liegen die nachfolgend aufgeführten Grundstücke der Gemarkungen Kemmerode und Kirchheim. Diese müssen für die Kartierungsarbeiten zeitweise betreten werden.

Liste der ganz bzw. teilweise betroffenen Grundstücke:

Gemarkung

Flur

Flurstücksnummer

Kemmerode

4

6, 19, 20, 21, 22, 23, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 54, 65, 66, 68, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81,

Kirchheim

25

1, 4, 5, 6/1, 15/13, 16/3,

Kirchheim

26

18, 19, 20, 21, 40, 41

Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16a Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Autobahn GmbH durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.

Durch die Vorarbeiten wird noch nicht über die Zulassung und die Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.

Wir bitten Sie um Verständnis für die notwendigen Untersuchungen.

Soweit die jeweiligen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten mit den geplanten Vorarbeiten nicht einverstanden sind oder bei der Ausführung Besonderheiten zu berücksichtigen sein sollten, bitten wir um eine Mitteilung bis zum 28.02.2026 (Schriftlich an die u.a. Adresse oder per E-Mail an FU-NOW-AS-FD-Grunderwerb@autobahn.de). Höchst vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht im Falle eines fehlenden Einverständnisses zwangsweise durchgesetzt werden kann.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordwest, Außenstelle Fulda, Flemingstraße 2022, 36041 Fulda, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.

Fulda, den 29.01.2026

Die Autobahn GmbH des Bundes

Niederlassung Nordwest - Außenstelle Fulda

Flemingstraße 20-22

36041 Fulda

Gez. Hartwig