| - | Gewerbesteuer-Vorauszahlung 2025 |
| - | Grundsteuer A + B |
| - | Hundesteuer |
| - | Wasser- und Kanalgebühren |
Soweit sich durch die Jahresabrechnung 2024 Gutschriften ergeben haben, können diese bei der Zahlung der 1. Rate abgezogen werden.
Größere Gutschriftbeträge werden auf Anforderung erstattet.
Sollten sich durch die Jahresrechnung 2024 Nachzahlungen ergeben, sind diese am 18.02.2025 fällig.
Um Mahngebühren zu vermeiden, bitten wir um fristgerechte Zahlung mit Angabe der Bescheidnummer.