Am 16.02.2026 wird die 1. Rate 2026 folgender Steuern und Gebühren fällig:
Soweit sich durch die Jahresabrechnung 2025 Gutschriften ergeben haben, können diese bei der Zahlung der 1. Rate abgezogen werden.
Größere Gutschriftbeträge werden auf Anforderung erstattet.
Sollten sich durch die Jahresrechnung 2025 Nachzahlungen ergeben, sind diese am 17.02.2026 fällig.
Um Mahngebühren zu vermeiden, bitten wir um fristgerechte Zahlung mit Angabe des Kassenzeichen.