genordet, ohne Maßstab
| Gremium: | Gemeindevertretung |
| Sitzungsort: | Anbau des Bürgerhauses Kirchheim |
| am: | 9. Februar 2023 |
| Beginn: | 19:30 |
| Ende: | 21:08 |
| Vorsitzender: | Vorsitzender der Gemeindevertretung Martin Bornschier |
| Zahl der Mitglieder: | 23, davon anwesend 21 |
| Anwesend: | Gemeindevertreter Alexander Curth Gemeindevertreter Wolfgang Curth Gemeindevertreter Arnold Diebel Gemeindevertreter Holger Faulhaber Gemeindevertreterin Silvia Fuchs Gemeindevertreter Sebastian Hattwich Gemeindevertreter Michael Klotzbach Gemeindevertreter Andreas Kuhn, (während TOP 1) Gemeindevertreter Martin Kurz Gemeindevertreter Oliver Kurz Gemeindevertreter Karl-Heinz Lepper Gemeindevertreter Stefan Nieding Gemeindevertreter Jens Nuhn Gemeindevertreterin Sandra Preuß Gemeindevertreter Frank Rehbaum Gemeindevertreter Thomas Roppel, (während TOP 1) Gemeindevertreter Mike Schmidt Gemeindevertreter Bernd Stamm Gemeindevertreter Ernst Steinberger, (während TOP 1) Gemeindevertreter Björn Wettlaufer |
| Abwesend: | Gemeindevertreter Achim Kimpel (entschuldigt) Gemeindevertreterin Manuela Mondel (entschuldigt) |
| Außerdem anwesend: | Bürgermeister Axel Schmidt 1. Beigeordneter Thomas Schneemilch Beigeordnete Gabriele Hattwich Beigeordnete Gerlinde Müllner Beigeordneter Bernd Schäfer Beigeordneter Heinrich Schenk Beigeordneter Andreas Thon |
| Außerdem abwesend: | Beigeordneter Hans-Dieter Berg (entschuldigt) |
| Schriftführer: | Marcel Schmidt |
| 1. | Vorstellung Projekt "Wohnen am Schloß" durch den Bauherrn Bickhardt Bau |
| 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Feststellung der Tagesordnung |
| 4. | Schließung des Protokolls der Sitzung der Gemeindevertretung vom 08.12.2022 |
| 5. | Berichterstattung |
| 6. | Einbringung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und allen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 |
| 7. | Beitritt zur kreisweiten Initiative im Landkreis Hersfeld - Rotenburg zur Parlamentarischen Befassung im Deutschen Bundestag im Zusammenhang mit dem Bau der ICE - Neubaustrecke Fulda - Gerstungen |
| 8. | Aufstellungsbeschluss Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Östlich der Schloßstraße“ |
| 9. | Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Östlich der Schloßstraße“ |
| 1. | Vorstellung Projekt "Wohnen am Schloß" durch den Bauherrn Bickhardt Bau |
Sachverhalt:
Der Bauherr Bickhardt Bau sowie die Beteiligten Architekten und Bauleitplaner stellen der Projekt „Wohnen am Schloß“ (Schloßstraße/Bergstraße) vor.
| 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Die Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes waren durch Einladung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung vom 31.01.2023 unter Angabe der zur Verhandlung stehenden Gegenstände, der Stunde und des Ortes der Versammlung auf heute zu einer Sitzung zusammenberufen. Zwischen dem Zugang der Ladung und dem Sitzungstag lagen mindestens 3 Tage.
Da von den 23 Mitgliedern der Gemeindevertretung zum Sitzungsbeginn 18 Gemeindevertreter (also mehr als die Hälfte) erschienen waren, so war die Versammlung beschlussfähig. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung sind in ortsüblicher Weise bekannt gemacht worden. Man ging hierauf zur Beratung der Gegenstände der Tagesordnung über. Die Niederschrift über die Sitzung (s. Anlage) wurde gemäß § 61 HGO gefertigt.
| 3. | Feststellung der Tagesordnung |
Die Tagesordnung entspricht der Einladung vom 31.01.2023.
| 4. | Schließung des Protokolls der Sitzung der Gemeindevertretung vom 08.12.2022 |
Gegen das Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung vom 08.12.2022 wurden keine Einwände erhoben. Es wird vom Vorsitzenden geschlossen.
| 5. | Berichterstattung |
1.
Der Gemeindevorstand hat einen Auftrag für die gutachterliche Überprüfung der Verkehrssicherungspflichten und haftungsrechtlichen Verantwortlichkeiten bei Wasserflächen Objekt Seepark an die Firma DGfdB in Essen am 10.01.2023 vergeben.
2. Kläranlage Abwasser
Im Bereich der EDV-Anlage der Klärwerke Kirchheim kam es in 2022 zu einem Totalausfall des sogenannten Betriebstagebuches. Dieses ist zwingend zu ersetzen, vor allem da es Daten enthält, die durch gesetzliche Normen und Vorschriften an andere Aufsichtsbehörden weiterzugeben sind. Die dazu notwendigen Arbeiten wurde an die Firma Dietz Automation vergeben.
3. Organisationsstruktur Gemeinde Kirchheim
Der Bürgermeister hat unter Beteiligung aller Mitarbeiter intensiv zu vorliegenden Satzungen, Geschäftsverteilungsplänen, Dienstanweisungen und ähnlichem recherchiert. Dabei bleibt festzustellen, dass in allen Bereichen nur veraltete verschriftlichte Dokumente vorliegen. Die neuesten vorliegenden Schriftstücke stammen aus 2008 (z.B. Eigenbetriebssatzung). Eine neue, wenn auch nur vorübergehende, Geschäftsverteilung ist zwingend zu erstellen und bei Bürgermeister Schmidt in Arbeit. Aus der Eigenbetriebssatzung ergibt sich nach Ansicht des Bürgermeisters die aktuell gültige Vertretungsregelung des zurückgetretenen Betriebsleiters sowie auch die Aufgaben des Gemeindesvorstandes.
Der Gemeindevorstand hat deshalb beschlossen, dass bei größeren Auftragsvergaben im Bereich der Gemeindewerke, außerhalb des Tagesgeschäftes, der Gemeindevorstand über die Vergabe des Auftrages entscheidet.
4. Beleuchtung
Aufgrund einiger eingegangener Beschwerden und vor allem im Hinblick darauf, dass in mehreren Ortsteilen aktuell Baumaßnahmen zum Glasfaserausbau laufen, wurde im Gemeindevorstand beschlossen, die Straßenbeleuchtungszeiten abends bis 23:00 Uhr zu verlängern.
5. Eintrittsgelder Schwimmbad
Am 07.02.2023 hat der Gemeindevorstand beschlossen, die Eintrittsgelder für die Freibadsaison 2023 anzupassen. Orientierung boten dabei die Preise benachbarter Bäder. Als Besonderheit bleibt festzuhalten, dass Saisonkarten für in Kirchheim wohnende Einzelpersonen und insbesondere Familien im Preis gleichbleiben, das heißt eben nicht erhöht wurden.
6.
Mit Schreiben vom 13.01.2023 teilt der Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe mit, dass eine Rückgabe von Fördermittelansprüchen dort eingegangen ist und akzeptiert wird. Hintergrund war, dass von Seiten der Gemeinde Kirchheim in Sachen Kindergartenneubau, die dort genannten Fristen zum Erhalt von Fördergeldern nicht einzuhalten gewesen wären. Somit liegt der nächst geplante Kindergartenausbau im Bereich „auf/hinter Bossehof“ auf Eis. An Alternativlösungen wird derzeit mit Hochdruck gearbeitet.
7.
Im Dezember 2022 hat der Gemeindevorstand beschlossen, einen Ankündigungsbeschluss zu fassen, welcher die Erhöhung von Abwasser- und Wasserbenutzungsgebühr rückwirkend zum 01.01.2023 beinhaltet. Eine Erhöhung der Gebühren würde allerdings nur zum Tragen kommen, wenn sich die abzurechnende Wasser-/Abwassermenge merklich verringern würde. Eine letzte Erhöhung erfolgte zum 01.01.2018.
| 6. | Einbringung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und allen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 |
Sachverhalt:
Herr Bürgermeister Schmidt bringt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und allen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 ein. Ebenso den Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Kirchheim für das Wirtschaftsjahr 2023.
| 7. | Beitritt zur kreisweiten Initiative im Landkreis Hersfeld - Rotenburg zur Parlamentarischen Befassung im Deutschen Bundestag im Zusammenhang mit dem Bau der ICE - Neubaustrecke Fulda - Gerstungen |
Sachverhalt:
Im Rahmen eines dialogorientierten Linienfindungsverfahrens für die Neubaustrecke - Teilbereich Fulda - Gerstungen - wurde für den erweiterten Untersuchungsraum des Bundesverkehrswegeplanes eine Raumordungslinie erkannt, die nunmehr als priorisierte Basis für die weiteren Planungsschritte den Genehmigungsbehörden vorgelegt werden soll und nach entsprechender raumordnungsplanerischer Feststellung die Basis für die weiteren Konkretisierungen des Vorhabens darstellt.
Innerhalb eines Untersuchungskorridor wird nunmehr eine vertiefende Untersuchung im Rahmen des an das Raumordnungsverfahren anschließenden Planfeststellungsverfahrens das Ziel einer konkreten Trassenbestimmung angegangen.
Die gerade auch im Vergleich mit anderen gleichgelagerten Projekten sehr schnelle Linienfindung ist zu einem nicht unerheblichen Teil der zusammenführenden und begleitenden Arbeit des Aktivbündnisses und einiger Kommunen, welche auch die Finanzierung der fachplanerischen Begleitung der Vorhabens aus eigenen Mitteln und eigenen Fachbehörden sichergestellt haben, zu sehen. Die umfassenden Diskussionen wurden bereits im Vorfeld in Arbeitstreffen geführt und damit eine Bewertung der Zwischenergebnissen herbeigeführt, so dass regional sehr deutlich gegenüber der DB Netz als Verfahrensführer argumentiert werden konnte.
Dem Deutschen Bundestag ist kraft Gesetzes stetig über die Ergebnisse der Verkehrsplanungen zu berichten, wobei der Bundestag die Ergebnisse zur Kenntnis nimmt und durch die Beschlussfassung diesen Ergebnissen die notwendige rechtliche Basis für eine weitere Umsetzung der Projekte gibt.
Der Deutsche Bundestag hat bei diesen Verfahrensbeschlüssen die Möglichkeit, sich konkret in das Verfahren einzubinden und gegenüber dem eigentlichen Planungsauftrag weitere Aufträge in Zusammenhang mit den Projekten des Bundesverkehrswegeplanes zu ermöglichen. Damit kann das Parlament neue Aufträge zur Begleitung der Projekte erteilen und gezielt, losgelöst von den sonstigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, besondere Anforderungskriterien einfordern und diese Vorgaben des Bundes mit gesonderten Haushaltsmitteln auch über sonstige gesetzliche Rahmen hinaus ausstatten. Somit stehen über diese Parlamentarische Befassung rechtliche Wege zur Verfügung, die im Rahmen des allgemeinen gesetzlichen Verfahrens in dieser Tiefe gar nicht aufgreifbar sind und es können neue erweiterte Maßnahmen angestoßen werden, in dem hier eigene Standards gesetzt werden
Gerade in den Fällen der besonderen Betroffenheit durch die Realisierung von Schienenverkehrsprojekten soll über eine zielgerichtete Zusammenarbeit mit örtlichen kommunalen Entscheidungsträgern auf den parlamentarischen Ebenen und Einbindung strukturierter Meinungsfindungsgruppen eine Berücksichtigung der örtlich gewonnenen Aspekte möglich werden. Hierzu sind dann die Einzelfallentscheidungen des Bundestages, als parlamentarischem Souverän, die Grundlage. Im Rahmen der im Haushalt verfügbaren Mittel kann der Bundestag gezielt Mittel freisetzen, um z.B. gerade einen besonderen Schutz von Anwohnern und Umwelt zu erreichen, um damit eine örtliche Akzeptanz eines Projektes mit den entstehenden Eingriffen in die Regionalität zu verbessern und damit insbesondere auch zu einer verbesserten Akzeptanzlage zu gelangen und möglichen Beschwerden und zeitlich verzögernden Klagen vorzugreifen. Ziel ist danach ein Ausgleich bundespolitischer Projektziele mit örtlichen Erwartungshaltungen. Ziel ist es auch, besondere örtliche Problemlage im Rahmen der Gesamtprojektbeurteilung aufzunehmen und nach Möglichkeit zu lösen.
Lärmschutz
Im Rahmen des vergleichbaren Streckenabschnitts Hanau - Fulda / Würzburg hat der Bundestag zu diesem Mittel gegriffen und für begleitende Projekte insgesamt Mittel von 29 Mio. € zusätzlich als besondere Anteilsfinanzierung zur Verfügung gestellt. Hierbei hat man besonders die Lärmschutzproblematik an der unmittelbar angebundenen Altbaustrecke einbezogen.
DB Netz hat im Rahmen der aktuellen Lärmschutzverminderungsbemühungen gerade bei den örtlichen Bestandsstrecken durch sogenannte Untersuchungskorridore große Streckenteilbereiche aus einer eigentlichen Sanierung herausgezogen und allgemeine technische Maßnahmen als Maßnahmen einer Lärmreduktion (Bremsentausch bei Waggons mit Überwachung ohne Sanktionierungen) dargestellt, die jedoch nur geringe bis gar keine Auswirkungen auf die Verlärmung von Ortslagen zeigen.
Teilweise wurden auch in einem räumlich sehr umgrenzten Bereich Zuschüsse für den Austausch von Fenstern bzw. zu Lüftungsanlagen gewährt. Die verlärmten Ortslagen haben dadurch keine Verbesserung erfahren. Die in diesem Zusammenhang eingerichtete Lärmmessstelle Bad Hersfeld - in Ludwigsau - Reilos - dokumentiert stetig, dass die Verbesserungen beim Güterverkehr eher unbedeutend bzw. nicht ganzheitlich durch die jeweiligen Eigentümer erfolgt sind - laute Einzelwaggons, laute Lokomotiven, laute Fremdfahrzeuge (vgl. hierzu Lärmmonitoring des Eisenbahn - Bundesamtes im Internet http://laerm-monitoring.de - Unterpunkt Messstation Bad Hersfeld mit Abrufmöglichkeit der historischen Schalldruckpegeldaten). In Folge des Ukraine Krieges und der Neuausrichtung der deutschen / europäischen Energieversorgung fällt ein deutlicher Zuwachs von Tankzügen für Öl und Flüssiggas sowie Kohlezügen auf. Diese Zuggattungen verkehren als Ganzzüge im Pendelverkehr (voll / leer) - Anwohnerwahrnehmungen - seit dem Ukrainekrieg mit Neustrukturierung der Beschaffungswege Energie - Kohle / Gas / Mineralölprodukte.
Auch gerade der Streckenbereich Bad Hersfeld - Nord hat bislang keine grundlegende Verbesserung erfahren, da das Gleisfeld zu breit und somit zumindest klassische Lärmschutzmaßnahmen wenig Erfolg haben. Andere Bereiche haben teilweise nur einseitigen Lärmschutz erhalten, Lärm wird als Schall dabei gespiegelt.
Im Bereich Hanau - Gelnhausen des vorbezeichneten Schienenverkehrsprojektes hat der Deutsche Bundestag im Rahmen der Parlamentarischen Befassung die Ausdehnung des Lärmschutzes der Ausbaustrecke auf den gesamten Bereich der Altbaustrecke beschlossen.
Ziel muss eine differenzierte Gesamtlärmbetrachtung sein, d.h. nicht nur der Schienenlärm muss Einfluss auf die gewählten Maßnahmen haben, sondern auch der sonstige Lärm - in der Regel Straßenverkehrslärm - muss hierbei einfließen. Auf dieser Basis sind dann die möglichen Maßnahmen der Verbesserung zu ermitteln und zu bewerten, wobei auch das Land kostenmäßig zu beteiligen ist und auch hier eine entsprechende parlamentarische Befassung notwendig wird.
Deshalb müssen in einem ersten Schritt durch die betroffenen Kommunen mögliche Bereiche erkannt werden und mögliche Abhilfen erarbeitet werden.
Mobilitätskonzept
Ein regionaler Fernverkehrshaltepunkt wie Bad Hersfeld muss eine entsprechende Anbindung für Fahrgäste aus dem gesamten Landkreis erhalten. Die allein auf den Individualverkehr abgestellte Anbindung ist nicht ausreichend, hier muss gerade auch unter der aktuellen Klima- und Mobilitätswende strategisch zukunftsweisend neu gedacht werden. Der Nahverkehr muss somit deutlich neue Akzente setzen und aufgewertet werden. Wartehallen und Schotterbahnsteige ohne Infrastruktur entsprechen nicht diesem Standard und bedürfen der Verbesserung. Hierzu gehören auch Abstellanlagen für Räder sowie Pendlerparkplätze mit Ladeinfrastrukturen und dem Ziel, eine verbesserte Nutzung dieser Strukturen durch neue Servicedienstleister - Blockade von Aufladeeinrichtungen für Fahrzeuge für einen Tag - .
Die Bahnsteige und Bushaltestellen müssen behindertengerecht ausgestattet werden. Die Informationsmöglichkeiten müssen digital zentral angesteuert werden
Von daher ergeben sich in einem von der DB Netz zu begleitenden Verfahren zur Parlamentarischen Befassung vielfältige noch zu diskutierende und festzulegende Ergänzungsbereiche:
Beispielhaft (nicht abschließend) sind hier benannt:
Diese Maßnahmen haben Auswirkungen weit über die durch das eigentliche Vorhaben direkt betroffenen Kommunen hinaus; Nutzer des Fernverkehrs wohnen in allen Kommunen des Landkreises. Sie müssen Zugangmöglichkeiten zu diesem überregionalen Halt aus den jeweiligen Kommunen und Orts- oder Stadtteilen erhalten.
Die kommunale Zusammenführung des Projektes soll über den Kreistag / Landrat erfolgen, da hiermit auch gegenüber dem Bund die zentrale Bedeutung des Infrastrukturvorhabens für den gesamten Landkreis Hersfeld - Rotenburg und seinen Kommunen dokumentiert wird.
Parallel ist die Landesregierung Hessen einzubinden, da auch sie zu wird zu einem entscheidenden Akteur im Verfahren wird.
Dazu werden parallel die Abgeordneten des Bundestages und Landtages direkt eingebunden, um Ansprechpersonen in den Fachministerien zu erreichen.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Frank Rehbaum, verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 31. Januar 2023 mit 6 Ja-Stimmen (einstimmig).
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchheim unterstützt die bisherigen Ziele des Aktivbündnisses für Waldhessen zum Projekt Neubaustrecke DB - Teilabschnitt Fulda - Gerstungen - und befürwortet eine kreisweit gebündelte Initiative mit dem Ziel einer Parlamentarischen Befassung des Projektes im Deutschen Bundestag. Es sollen die Erwartungen hinsichtlich des Zielprojektes, einen ICE Halt im Bahnhof Bad Hersfeld so auszugestalten, koordiniert und mit einem deutlichen regionalen Zeichen auf den Weg gebracht werden. Der Bahnhof Bad Hersfeld soll zu einer kreisweiten Anbindung des Schienenschnellverkehrs entwickelt werden. Hierzu sollen Konzepte hinsichtlich einer neuen zukunftsweisenden Verkehrsstruktur entwickelt oder angepasst werden. Dabei sind die Erfordernisse des ländlichen Raumes besonders zu berücksichtigen.
Mit einer Anpassung des Projektauftrages muss sichergestellt werden, das betroffene Altbaustrecken im Anbindungsbereich einen gleichwertigen Lärmschutz wie die Neubaustrecke erfahren.
Bauliche Notwendigkeiten des Trassenbaus müssen durch integrierte Naturschutzprojekte die ländliche Struktur im Landkreis aufrechterhalten und bereits vorhandene Eingriffe im Rahmen neuer Projekte naturverträglich weiterentwickelt werden.
Die für die Umsetzung dieser Initiativen notwendigen Mittel müssen durch Vorhabenträger und sonstige Beteiligte eingebracht werden.
Den kommunalen Gremien ist über den Verfahrensverlauf stetig zu berichten. Ziel des Projektes muss eine Projektbegleitung sein, welche die stetige Einbindung und Information aller kommunalen Akteure sicherstellt und Initiativen sowie Ideen bündelt.
Abstimmung: 21 Ja-Stimmen (einstimmig)
| 8. | Aufstellungsbeschluss Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Östlich der Schloßstraße“ |
Sachverhalt:
Im Ortsteil Kirchheim ist im Bereich östlich der Schloßstraße (Landesstraße L 3159) im Zuge der Aufstellung eines Bebauungsplanes unter Berücksichtigung des vorhandenen Gebäudebestandes an der Bergstraße die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Erschließung bislang unbebauter Grün- und Freiflächen am nördlichen Ortsrand in Richtung des Gewässers Wälsebach vorgesehen. Konkret ist hier seitens der Firma Bickhardt Bau AG die Sanierung der unter Denkmalschutz stehenden Liegenschaften Bergstraße 9 sowie die Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern mit zugehörigen Stellplätzen und Freiflächen im rückwärtigen Bereich des Grundstückes geplant.
Der Bereich des Plangebietes ist bauplanungsrechtlich bislang nur im Bereich der vorhandenen Bebauung an der Bergstraße nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu bewerten und im Übrigen dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Zur Umsetzung der geplanten städtebaulichen Entwicklung und Bebauung soll daher ein qualifizierter Bebauungsplan im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Sicherung der Erschließung und der Grünflächen im Bereich des gesetzlichen Gewässerrandstreifens entlang des Wälsebaches.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Kirchheim von 2004 stellt für den Bereich des Plangebietes bislang „Gemischte Baufläche“ dar. Da Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, stehen die geplanten Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung im Bebauungsplan den Darstellungen des Flächennutzungsplanes somit zunächst entgegen, sodass eine teilräumliche Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich ist. Das Planziel der Flächennutzungsplan-Änderung ist die Darstellung von „Wohnbauflächen“ gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO zulasten der bisherigen Darstellung als „Gemischte Baufläche“.
Um Beschlussfassung wird gebeten.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Frank Rehbaum, verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 31. Januar 2023 mit 6 Ja-Stimmen (einstimmig).
Herr Mike Schmidt verlässt aufgrund Befangenheit den Raum.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
| (1) | Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der teilräumlichen Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Östlich der Schloßstraße“. Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Kirchheim Flächen in der Flur 28. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches entspricht der beigefügten Übersichtskarte. |
| (2) | Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung im Bereich östlich der Schloßstraße (Landesstraße L 3159) unter Berücksichtigung des vorhandenen Gebäudebestandes an der Bergstraße die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Erschließung bislang unbebauter Grün- und Freiflächen am nördlichen Ortsrand in Richtung des Gewässers Wälsebach im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlich der Schloßstraße“ geschaffen werden. Das Planziel der Flächennutzungsplan-Änderung ist die Darstellung von „Wohnbauflächen“ gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zulasten der bisherigen Darstellung als „Gemischte Baufläche“. |
| (3) | Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
| (4) | Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind einzuleiten. |
| Auf Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion wird folgender Passus mit aufgenommen: | |
| (5) | Die Kosten des Verfahrens sind vom Projektträger Bickhardt Bau AG zu tragen. |
Abstimmung: 20 Ja-Stimmen (einstimmig)
| 9. | Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Östlich der Schloßstraße“ |
Sachverhalt:
Im Ortsteil Kirchheim ist im Bereich östlich der Schloßstraße (Landesstraße L 3159) im Zuge der Aufstellung eines Bebauungsplanes unter Berücksichtigung des vorhandenen Gebäudebestandes an der Bergstraße die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Erschließung bislang unbebauter Grün- und Freiflächen am nördlichen Ortsrand in Richtung des Gewässers Wälsebach vorgesehen. Konkret ist hier seitens der Firma Bickhardt Bau AG die Sanierung der unter Denkmalschutz stehenden Liegenschaften Bergstraße 9 sowie die Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern mit zugehörigen Stellplätzen und Freiflächen im rückwärtigen Bereich des Grundstückes geplant.
Der Bereich des Plangebietes ist bauplanungsrechtlich bislang nur im Bereich der vorhandenen Bebauung an der Bergstraße nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu bewerten und im Übrigen dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Zur Umsetzung der geplanten städtebaulichen Entwicklung und Bebauung soll daher ein qualifizierter Bebauungsplan im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Sicherung der Erschließung und der Grünflächen im Bereich des gesetzlichen Gewässerrandstreifens entlang des Wälsebaches.
Als Grundlage für die Ausgestaltung der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften des Bebauungsplanes dient die seitens der Firma Bickhardt Bau AG vorgelegte Bebauungs- und Nutzungskonzeption mit den darin enthaltenen und für die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung relevanten Inhalten und Planungsvorgaben.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Kirchheim von 2004 stellt für den Bereich des Plangebietes bislang „Gemischte Baufläche“ dar. Da Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, stehen die geplanten Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung im Bebauungsplan den Darstellungen des Flächennutzungsplanes somit zunächst entgegen, sodass eine teilräumliche Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich ist.
Um Beschlussfassung wird gebeten.
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Östlich der Schloßstraße“
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Frank Rehbaum, verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 31. Januar 2023 mit 6 Ja-Stimmen (einstimmig).
Herr Mike Schmidt verlässt aufgrund Befangenheit den Raum.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
| Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlich der Schloßstraße“. Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Kirchheim, Flur 28, die Flurstücke 65/1 teilweise, 65/4 teilweise, 77 teilweise, 79, 80 und 83. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches entspricht der beigefügten Übersichtskarte. | |
| (2) | Mit dem Bebauungsplan sollen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung im Bereich östlich der Schloßstraße (Landesstraße L 3159) unter Berücksichtigung des vorhandenen Gebäudebestandes an der Bergstraße die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Erschließung bislang unbebauter Grün- und Freiflächen am nördlichen Ortsrand in Richtung des Gewässers Wälsebach geschaffen werden. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Sicherung der Erschließung. |
| (3) | Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
| (4) | Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind einzuleiten. |
|
| Auf Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion wird folgender Passus mit aufgenommen: |
| (5) | Die Kosten des Verfahrens sind vom Projektträger Bickhardt Bau AG zu tragen. |
Abstimmung: 20 Ja-Stimmen (einstimmig)
Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung findet am 04.05.2023 statt.
| Vorsitzender | Schriftführer |
| gez. Martin Bornschier | gez. Marcel Schmidt |
| Vorsitzender der Gemeindevertretung | |