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Kirchheimer Nachrichten
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die öffentliche Sitzung Sitzung der Gemeindevertretung

Gremium:

Gemeindevertretung

Sitzungsort:

Anbau des Bürgerhauses Kirchheim

am:

6. Februar 2025

Beginn:

20:00

Ende:

21:10

Vorsitzender:

Vorsitzender der Gemeindevertretung Martin Bornschier

Zahl der Mitglieder:

23, davon anwesend 13

Anwesend:

Gemeindevertreter

Alexander Curth

Gemeindevertreterin

Adelheid Ermel

Gemeindevertreter

Achim Kimpel

Gemeindevertreter

Michael Klotzbach

Gemeindevertreter

Andreas Kuhn

Gemeindevertreter

Karl-Heinz Lepper

Gemeindevertreter

Stefan Nieding

Gemeindevertreter

Jens Nuhn

Gemeindevertreterin

Sandra Preuß

Gemeindevertreter

Thomas Roppel

Gemeindevertreter

Thomas Röth

Gemeindevertreter

Bernd Stamm

Abwesend:

Gemeindevertreter

Arnold Diebel (entschuldigt)

Gemeindevertreter

Holger Faulhaber (entschuldigt)

Gemeindevertreterin

Silvia Fuchs (entschuldigt)

Gemeindevertreter

Sebastian Hattwich (entschuldigt)

Gemeindevertreter

Alexander Hinz (entschuldigt)

Gemeindevertreter

Martin Kurz (entschuldigt)

Gemeindevertreterin

Manuela Mondel (entschuldigt)

Gemeindevertreter

Frank Rehbaum (entschuldigt)

Gemeindevertreter

Ernst Steinberger (entschuldigt)

Gemeindevertreter

Björn Wettlaufer (entschuldigt)

Außerdem anwesend:

Bürgermeister

Axel Schmidt

Beigeordneter

Hans-Dieter Berg

Beigeordnete

Gabriele Hattwich

Beigeordneter

Heinrich Schenk

Beigeordneter

Andreas ThonTanja Brand

Außerdem abwesend:

1. Beigeordneter

Thomas Schneemilch (entschuldigt)

Beigeordnete

Gerlinde Müllner (entschuldigt)

Beigeordneter

Bernd Schäfer (entschuldigt)

Schriftführer:

Oliver Lutz

Tagesordnung

1.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Feststellung der Tagesordnung

3.

Schließung des Protokolls der Sitzung der Gemeindevertretung vom 05.12.2024

4.

Berichterstattung des Gemeindevorstandes / Kenntnisnahme

4.1.

Vorlage des Quartalsbericht für das IV. Quartal 2024 - Gemeindewerke

4.2.

Beschaffung einer neuen Frankiermaschine

5.

Wahl eines stellv. Mitgliedes in die Verbandsversammlung des Abfallwirtschafts-Zweckverbandes Landkreis Hersfeld-Rotenburg

6.

EAM GmbH & Co. KG: Rückbestätigung zum Fortbestand der Bürgschaftserklärung

7.

Kostenübernahme LKW-Führerscheine für Mitarbeiter der Verwaltung

8.

Ersatzbeschaffung FFW Kirchheim, neuer Server

9.

Anschaffung eines Kopierers für die Verwaltung

10.

Vorgezogener Verlustausgleich an die Gemeindewerke für das 4. Quartal 2024

11.

Auftragsvergabe von zwei neuen Toren für die FFW Kirchheim

12.

Auftragsvergabe einer neuen Wärmepumpe für das DGH Rotterterode

13.

Auftragsvergabe Pump- und Fallleitung

14.

Auftragsvergabe Dosierpumpen Schwimmbad

15.

Auftragsvergabe Treibwasserpumpen Schwimmbad

16.

Anschaffung Werkzeugbox Bauhof

1.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Die Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes waren durch Einladung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung vom 30.01.2025 unter Angabe der zur Verhandlung stehenden Gegenstände, der Stunde und des Ortes der Versammlung auf heute zu einer Sitzung zusammenberufen. Zwischen dem Zugang der Ladung und dem Sitzungstag lagen mindestens 3 Tage.

Da von den 23 Mitgliedern der Gemeindevertretung zum Sitzungsbeginn 13 Gemeindevertreter (also mehr als die Hälfte) erschienen waren, so war die Versammlung beschlussfähig. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung sind in ortsüblicher Weise bekannt gemacht worden. Man ging hierauf zur Beratung der Gegenstände der Tagesordnung über. Die Niederschrift über die Sitzung (s. Anlage) wurde gemäß § 61 HGO gefertigt.

2.

Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung entspricht der Einladung vom 30.01.2025.

3.

Schließung des Protokolls der Sitzung der Gemeindevertretung vom 05.12.2024

Gegen das Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung vom 05.12.2024 wurden keine Einwände erhoben. Es wird vom Vorsitzenden geschlossen.

4.

Berichterstattung des Gemeindevorstandes / Kenntnisnahme

4.1.

Vorlage des Quartalsbericht für das IV. Quartal 2024 - Gemeindewerke

Sachverhalt:

Die Unterlagen zum Vierteljahresbericht sind in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt ersichtlich.

4.2.

Beschaffung einer neuen Frankiermaschine

Sachverhalt:

Die Frankiermaschine DM220i (25 Briefe / Minute; 1 KG Waage) der Gemeindeverwaltung ist inzwischen 8 Jahre alt und zeigt eine Fehlermeldung bezgl. des Speicherbausteins an. Die Herstellerfirma Pitney Bowes hat uns hierzu folgendes mitgeteilt:

„Mit der Fehlermeldung auf die schwächer werdende Batterie wird auf die Spannungsversorgung des intelligenten Speicherbausteins hingewiesen. Dieser Speicherbaustein speichert die entgeltrelevanten Daten (Portoladungen und Verbrauch). Im Falle eines Stromausfalls bzw. wenn die Frankiermaschine vom Stromnetz getrennt wird, werden diese Daten dort dauerhaft gespeichert. Nach dieser Zeit ist das Ende des intelligenten Speicherbausteins erreicht und Pitney Bowes kann die Sicherung der Daten nicht mehr gewährleisten. Der Ausfall der Funktion ist bei der Maschine ab Dezember 2024 anzunehmen. Ein Austausch ist nicht möglich. Der Ausfall des intelligenten Speicherbausteins ist nicht Bestandteil des bestehenden Servicevertrages.“

Aufgrund dieser negativen Mitteilung hat uns die Firma Pitney Bowes direkt ein Angebot unterbreitet. Um weitere Angebote zu erhalten, gibt es in dem Portal „Tradingtwins GmbH“ die Möglichkeit den Bedarf einzugeben und daraufhin übersenden Firmen ein entsprechendes Angebot.

Somit wurden folgende Angebote für eine neue Frankiermaschine übermittelt:

Pitney Bowes

SendPro C Blueline

1.390,00 €

Francotyp Postalia

Vertrieb GmbH

PostBase Mini Insight

649,00 €

Francotyp Postalia

Vertrieb GmbH

PostBase 30 Green

(Nachhaltig da mit Gebrauchtteilen)

699,00 €

Frama Deutschland GmbH

iX 3 HF

1.657,51 €

Eine Aufstellung der Angebote ist diesem TOP beigefügt.

Das Angebot der Firma Francotyp PostBase 30 Green ist von Seiten der Verwaltung zu vernachlässigen, da dieses Gerät mit Gebrauchtteilen verkauft wird.

Im Vergleich der restlichen 3 Geräte ist hervorzuheben, dass das Gerät PostBase Mini Insight der Firma Francotyp zwar das günstigste Angebot augenscheinlich ist, allerdings bei näherer Betrachtung nicht das wirtschaftlichste Angebot.

Das Gerät SendPro C Blueline der Firma Pitney Bowes ist zwar in der Anschaffung teurer, allerdings im Unterhalt auf Dauer gesehen deutlich wirtschaftlicher bei einer Betrachtung der Gesamtkosten.

Die Maschine ist deutlich leistungsfähiger was die Geschwindigkeit und die Wiegekapazität betrifft. Weiterhin sind die Kosten für die benötigten Farbpatronen deutlich günstiger.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Kosten der Farbpatronen auf eine Seitenzahl von 5.000 gerechnet:

Firma

Seiten ca.

Kosten

Pitney Bowes

5.000

90,00 €

Francotyp

5.000

209,75 €

Bei unserer bisherigen Maschine hat diese Seitenzahl von 5.000 Abdrucken ca. 6 Monate ausgereicht. Somit wäre die kleinere Maschine pro Jahr bei den Farbpatronen 239,50 Euro teurer. Die höheren Anschaffungskosten des Gerätes von Pitney Bowes hätten sich nach ca. 3 Jahren amortisiert. Weiterhin ist der Touch-Bildschirm der Maschine von Pitney Bowes doppelt so groß wie der der Firma Francotyp.

Das Altgeräte der Firma Pitney Bowes lief die gesamte Zeit ohne Beanstandungen. Aus diesem Grund sowie der oben aufgeführten Gegenüberstellung der Kosten wird seitens der Verwaltung empfohlen, das angebotene Gerät der Firma Pitney Bowes anzuschaffen.

Allerdings kommen zum Kaufpreis folgende Kosten hinzu:

einmalig:

Erstinstallation

99,00 €

Anmeldung sowie Abmeldung des Altgerätes; Entsorgung des Altgerätes

79,00 €

Bearbeitungs- und Setuppauschale

49,00 €

Versandpauschale

24,90 €

Gesamtsumme:

251,90 €

monatlich:

PB Postage Gebühr für Portoladungen, Gebührenupdates und Werbestempel

15,00 €

Servicevertrag (Reparaturen, Ersatzteile, Verschleißteile usw.)

13,00 €

Der AutoINK-Patronen-Service kann seitens der Verwaltung entfallen.

Beschluss des Gemeindevorstandes vom 10.12.2024:

Der Gemeindevorstand beschließt, das Kaufangebot der Firma Pitney Bowes für die Frankiermaschine mit der Bezeichnung SendPro C Blueline zu einem Preis von netto 1.390,00 € sowie den einmaligen Kosten in Höhe von netto 251,90 € anzuschaffen. Weiterhin beschließt der Gemeindevorstand die monatlichen Verträge in Höhe von netto 28,00 € abzuschließen.

Abstimmung:

6 Ja-Stimmen (einstimmig)

5.

Wahl eines stellv. Mitgliedes in die Verbandsversammlung des Abfallwirtschafts-Zweckverbandes Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Vorlage: GVE/1/2025

Sachverhalt:

Gemäß des Gesellschaftervertrages wird ein Vertreter sowie ein persönlicher Stellvertreter in die Verbandsversammlung gewählt.

In der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am 29. April 2021 wurde als Vertreter Herr Manfred Koch sowie als persönlicher Stellvertreter Herr Thomas Schneemilch gewählt.

Da die Amtszeit von Herrn Bürgermeister Koch a. D. zum 31. Oktober 2022 endete, musste hier ein neues Mitglied für die Verbandsversammlung ab dem 01. November 2022 gewählt werden. Ebenso ein persönlicher Stellvertreter.

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 08.12.2022 wurde als Nachfolger von Herrn Bürgermeister Koch a. D. Herr Schneemilch sowie seinen persönlichen Vertreter Herrn Oliver Kurz gewählt. Da Herr Kurz sein Mandat in der Gemeindevertretung zum 31.12.2024 niedergelegt hat, muss nun ein neuer persönlicher Vertreter für Herrn Schneemilch gewählt werden.

Wenn niemand widerspricht, darf durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden (§ 55 Abs. 3 HGO). Allerdings nur, wenn ein einzelner Wahlvorschlag vorliegt! Wenn zwei vorliegen muss schriftlich und geheim gewählt werden!

Die SPD-Fraktion schlägt zur Wahl des stellvertretenden Mitglieds Herrn Jens Nuhn vor, die CDU-Fraktion schlägt Herrn Andreas Thon vor.

Da zwei Wahlvorschläge vorliegen, wird schriftlich und geheim gewählt.

Beschluss:

Als stellvertretendes Mitglied wird Herr Thon gewählt.

Abstimmung:

7 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen

6.

EAM GmbH & Co. KG: Rückbestätigung zum Fortbestand der Bürgschaftserklärung

Vorlage: GVE/2/2025

Sachverhalt:

Die Gemeinde Kirchheim ist mittelbar an der EAM GmbH & Co. KG (EAM KG) beteiligt. Die Rekommunalisierung der EAM KG wurde im Jahr 2013 über ein Darlehen mit einer Kreditlaufzeit von 20 Jahren finanziert. EAM KG ist Kreditnehmer unter der entsprechenden Konsortialkreditvereinbarung mit der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Landesbank Baden-Württemberg und Deutsche Kreditbank AG als Arrangeure sowie weiterer Banken und Sparkassen als Kreditgeber. Dieser Konsortialkredit wurde ursprünglich mit einem Darlehensbetrag von 617,5 Mio. € aufgenommen und konnte seitdem signifikant auf rd. 237 Mio. € (Stand 30. September 2024) planmäßig getilgt werden. Die kommunalen Anteilseigner der EAM KG haben ca. 80% des Konsortialkredits mit Bürgschaften besichert. Das Bürgschaftsvolumen hat sich entsprechend von ursprünglich 494 Mio. € auf 188 Mio. € (Stand 30. September 2024) reduziert.

Die Energiewende erfordert deutlich höhere Investitionen, um die Energieinfrastruktur in der Region auszubauen. Im Jahr 2023 hat die EAM-Gruppe hierfür bereits 130 Mio. € investiert. Für 2024 plant die EAM KG aktuell Investitionen in Höhe von ca. 180 Mio. €. Zur Finanzierung der künftigen Investitionen benötigt die EAM KG ab 2025 Fremdkapital.

Die EAM-Gruppe hat eine sehr gute Bonität, so dass die zusätzliche Fremdkapitalbeschaffung unbesichert möglich sein sollte. Um eine Finanzierung zu attraktiven Konditionen zu erhalten und insbesondere auch Neubanken die Möglichkeiten einzuräumen, der EAM KG neue Darlehen einzuräumen, bedarf es einer vorbereitenden Anpassung der Konsortialkreditvereinbarung. Wesentlicher Inhalt ist der Entfall der Sicherheiten (außer der kommunalen Bürgschaften) für die bisherigen Kreditgeber. Die Anpassung macht eine Rückbestätigung der erteilten kommunalen Bürgschaft mit dem anliegenden Muster (Anlage 1) notwendig. Eine Erweiterung des verbürgten Bürgschaftsvolumens erfolgt ausdrücklich nicht, der Konsortialkredit wird weiterhin planmäßig bis 2033 getilgt.

Für detaillierte Informationen und zur weiteren Beschlussbegründung wird auf das anliegende Informationsmemorandum (Anlage 2) verwiesen.

Herr Stamm verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28. Januar 2025 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig).

Beschluss:

1.

Die Gemeinde Kirchheim bestätigt den Fortbestand der Bürgschaftserklärung vom 10.11.2014, welche zur Sicherung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Ansprüche der Kreditgeber aus oder im Zusammenhang mit der Konsortialkreditvereinbarung vom 13. Dezember 2013 zwischen der EAM GmbH & Co. KG als Kreditnehmer und der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, der Landesbank Baden-Württemberg und der Deutschen Kreditbank AG und sowie weiteren Banken und Sparkassen als Kreditgeber anteilig abgegeben hat.

2.

Zur Umsetzung des vorstehenden Beschlusses wird der Gemeindevorstand ermächtigt und beauftragt, sämtliche hierfür notwendigen Willenserklärungen abzugeben insbesondere die entsprechende Rückbestätigung zum Fortbestand der Bürgschaftserklärung zu unterzeichnen.

Abstimmung:

13 Ja-Stimmen (einstimmig)

7.

Kostenübernahme LKW-Führerscheine für Mitarbeiter der Verwaltung

Vorlage: GVE/3/2025

Sachverhalt:

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 01.10.2024 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Gemeindevorstand beschließt, dass zur Unterstützung des Bauhofs im Winterdienst auch weitere Kollegen der Gemeinde und Gemeindewerke als auch neue Kollegen die Möglichkeit auf den Erwerb der Führerscheinklasse C angeboten bekommen. Der Erwerb ist mit einer Bindung des Arbeitsverhältnisses von drei Jahren, einer prozentualen Rückzahlungspflicht bei vorherigen Ausscheiden der Gemeinde / Gemeindewerke (1/36 pro Monate) und dem Einsatz im Winterdienst verbunden.

Folgende Anträge sind eingegangen:

1.

Technischer Leiter der Gemeindewerke am 05.12.2024

2.

Sachbearbeiter Bauamt / Bürgerbüro / Ordnungsverwaltung am 05.12.2024

3.

Sachbearbeiter Bauamt am 05.12.2024.

4.

Fachbereichsleiter „Zentrale Dienste / Bürgerbüro / Ordnungsverwaltung / Soziales / Generationen“ am 18.12.2024

Die Kosten belaufen sich (nach den Richtwerten aus 2024) auf rd. 3.700 EUR pro Person.

Da sich der Sachbearbeiter „Bauamt / Bürgerbüro / Ordnungsverwaltung“ noch in einem befristeten Arbeitsverhältnis befindet, kann hier dem Antrag nicht stattgegeben werden. Ihm wird mitgeteilt, dass er, nachdem er in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergeht, erneut einen Antrag stellen kann.

Am 01.12.2024 wurde der neue Sachbearbeiter für das Bauamt unbefristet eingestellt. Somit befindet er sich noch bis zum 31.05.2025 in der Probezeit. Nach Beendigung der Probezeit wird der Antrag erneut dem Gemeindevorstand vorgelegt.

Rechtslage:

Die Gemeinde Kirchheim befindet gem. § 99 HGO in der vorläufigen Haushaltsführung.

Die Gemeinde darf

1.

die Ausgaben leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind,

2.

insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Vermögenshaushalts fortsetzen, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren,

3.

die Steuern, deren Sätze für jedes Haushaltsjahr festzusetzen sind, nach den Sätzen des Vorjahres erheben,

4.

Kredite umschulden.

Reichen die Deckungsmittel für die Fortsetzung der Bauten, der Beschaffungen und der sonstigen Leistungen des Vermögenshaushalts nach Abs. 1 Nr. 1 nicht aus, so darf die Gemeinde Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zu einem Viertel der in der Haushaltssatzung des Vorjahres festgesetzten Kredite aufnehmen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Begründung, warum die Maßnahme trotz „vorläufiger Haushaltsführung“ umgesetzt werden soll / muss:

Durch personelle Engpässe hat sich bereits aktuell bei der Planung des Winterdienstes aufgezeigt (längere Krankheitsausfälle), dass bei einem Ausfall von zwei Personen die restlichen vier Kollegen dauerhaft in der Rufbereitschaft einzusetzen wären. Da der Arbeitgeber sowohl der Streu- und Räumpflichten als auch seiner Fürsorgepflicht nachzukommen hat, Bauhofmitarbeiter aber zusätzlich auch im Rahmen von Feuerwehreinsätzen ausfallen können, sollten weitere Kollegen zur Unterstützung des Bauhofs die Möglichkeit auf den Erwerb der Führerscheinklasse C angeboten bekommen.

Die Kosten belasten folgende Kostenstelle / Kostenstellen:

2025

125450102

Winterdienst

7.400,00 EUR

Herr Stamm verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28. Januar 2025 mit 5 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Kostenübernahme für den Erwerb der Führerscheinklasse C für den Technischen Leiter der Gemeindewerke und dem Fachbereichsleiter „Zentrale Dienste / Bürgerbüro / Ordnungsverwaltung / Soziales / Generationen“ mit Gesamtkosten von rd. 7.400,00 EUR. Die Kostenübernahme erfolgt unter der Voraussetzung, dass innerhalb der nächsten 36 Monate (nach Bestehen des Führerscheins) das bestehende Arbeitsverhältnis nicht aufzulösen ist. Sollte vorzeitig das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden, ist der Betrag anteilig pro Jahr mit 1/3 zurückzuzahlen.

Abstimmung:

2 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, 10 Stimmenthaltungen

8.

Ersatzbeschaffung FFW Kirchheim, neuer Server

Vorlage: GVE/4/2025

Sachverhalt:

Am 30.05.2023 hat der Gemeindevorstand einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

„Der Gemeindevorstand beschließt, den im Angebot genannten Server zum Preis von 5.933,34 € anzuschaffen.“

GBI Schmier ist Ende 2023 auf die Verwaltung zugekommen und bat um Unterstützung, da der gekaufte Server bisher nicht im Einsatz sei.

Nach mehreren Gesprächen und Abstimmungen, wo nochmal erläutert wurde, wer welche Voraussetzungen erfüllen muss, ist allen Beteiligten nun klar, dass ein Kauf alleine nicht ausreichend ist. Es muss eine komplette Domäne neu aufgebaut werden und die wichtigen Daten aus dem bisherigen Bestand müssen einfließen (Migration). Ebenso müssen die Voraussetzungen für die neue Technik im Bereich der Dräger Software geschaffen werden.

Herr Thorsten Stier aus Lautertal betreut die EDV-Anlage bisher. Er hat ein Feinkonzept mit einer Kostenschätzung erarbeitet, welches nun umgesetzt werden muss.

Aufstellung der bisher angefallenen Kosten sowie der Neuvergabe:

Kauf des Servers (2023)

5.933,34 €

Abstimmungsgespräche und Vor-Ort Termine

451,60 €

Kostenschätzung Einrichtung Domäne + Migration

4.698,12 €

Gesamtkosten

11.083,06 €

Rechtslage:

Die Gemeinde Kirchheim befindet gem. § 99 HGO in der vorläufigen Haushaltsführung.

Die Gemeinde darf

1.

die Ausgaben leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind,

2.

insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Vermögenshaushalts fortsetzen, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren,

3.

die Steuern, deren Sätze für jedes Haushaltsjahr festzusetzen sind, nach den Sätzen des Vorjahres erheben,

4.

Kredite umschulden.

Reichen die Deckungsmittel für die Fortsetzung der Bauten, der Beschaffungen und der sonstigen Leistungen des Vermögenshaushalts nach Abs. 1 Nr. 1 nicht aus, so darf die Gemeinde Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zu einem Viertel der in der Haushaltssatzung des Vorjahres festgesetzten Kredite aufnehmen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Begründung, warum die Maßnahme trotz „vorläufiger Haushaltsführung“ umgesetzt werden soll / muss:

Da die Feuerwehr Kirchheim die komplette Einsatzabwicklung derzeit über die EDV durchführt und der bisherige Server nicht mehr leistungsfähig genug war und die Nutzungsdauer überschritten hat, wurde ein neuer Server angeschafft. Dadurch und aus den daraus entstehenden Folgekosten wird die Einsatzbereitschaft sowie die Abwicklung der Einsätze gem. Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG) der Freiwilligen Feuerwehr Kirchheim sichergestellt.

Die Kosten belasten folgende Kostenstelle / Kostenstellen:

2023

21022100

Brandschutz

5.933,34 €

2024

021260102

Feuerwehr Kirchheim

451,60 €

2025

021260102

Feuerwehr Kirchheim

4.698,12 €

Herr Stamm verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28. Januar 2025 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig).

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Gesamtkosten für die Anschaffung und Einrichtung des Servers der FFW Kirchheim in Höhe von 11.083,06 € und beauftragt Herrn Thorsten Stier mit der Einrichtung und Migration des neuen Servers in Höhe von 4.698,12 €.

Abstimmung:

13 Ja-Stimmen (einstimmig)

9.

Anschaffung eines Kopierers für die Verwaltung

Vorlage: GVE/5/2025

Sachverhalt:

Der Kopierer im Obergeschoss der Verwaltung, welcher vom Bürgermeister, dem Sekretariat und dem Bauamt genutzt wird, muss aufgrund des abgelaufenen Wartungsvertrages (Oktober 2024) erneuert werden. Eine Verlängerung des Wartungsvertrages ist seitens des Herstellers/Lieferanten nicht möglich, da das Gerät aufgrund des Alters und der Laufleistung nicht mehr rentabel ist. Die absehbar anfallenden Reparaturen werden sehr teuer sein und ggfs. eine längere Ausfallzeit mit sich bringen.

Damit es zu keiner Ausfallzeit kommt, soll ein neues Gerät angeschafft werden. Es wurde daraufhin mit dem jetzigen Partner der ekom21 gesprochen und ein entsprechendes Angebot angefordert. Die ekom21 hat in 2023 ein EU-weites Vergabeverfahren für den Bezug von Standardhardware durchgeführt. Im Rahmen der abgeschlossenen Verträge der ekom21 können hessische Verwaltungen ohne eigenes förmliches Vergabeverfahren Standardhardware für bestimmte unterschiedliche Hersteller beziehen.

Nichts desto trotz wurde ein weiteres Angebot der Firma Bürosystemhaus Schäfer, Fulda angefordert. Die gleiche Standardhardware kann hierbei nicht angeboten werden, lediglich eine vergleichbare Maschine.

Die ekom21 hat, wie bisher einen Kopierer der Firma Kyocera angeboten. Die Firma Bürosystemhaus Schäfer ein Gerät der Firma Lexmark.

Folgende Kosten würden bei einem Kauf entstehen:

Lexmark XC9645, Firma Bürosystemhaus Schäfer, Fulda

6.044,01 €

Kyocera TASKalfa 2554ci/3554ci, ekom21

6.014,75 €

Mit dem Kauf wird automatisch ein entsprechender Wartungsvertrag abgeschlossen. In diesem sind alle Kosten für beispielsweise Technikereinsätze, Ersatzteile, Reinigungsmaterial, Verbrauchsmaterial usw. enthalten. Lediglich Kosten für Verbrauchsgüter wie Papier und Heftklammern nicht. Abgerechnet wird hierbei nach Seiten-Preisen bzw. Kopie in s/w sowie Farbe.

Lexmark XC9645, Firma Bürosystemhaus Schäfer, Fulda

0,0078 € s/w

0,047 € Farbe

Kyocera TASKalfa 2554ci/3554ci,

ekom21

0,0107 € s/w

0,047 € Farbe

Das Kyocera Gerät habt die gleichen Bedienungselemente, wie der bisherige Kopierer. Somit ist für die Mitarbeiter/innen keine Umstellung notwendig. Zudem ist der Kopierer im Erdgeschoss ebenfalls ein Kyocera und die Mitarbeiter/innen der kompletten Verwaltung können beide Geräte ohne Eingewöhungszeit bedienen.

Weiterhin muss hervorgehoben werden, dass der Scan Vorgang des Kyocera Gerätes doppelt so schnell ist gegenüber dem Lexmark Gerät. Die für die Verwaltung enorm wichtige OCR Erkennung ist bei beiden Geräten inbegriffen, allerdings muss dies bei dem Lexmark Gerät mit einer zusätzlichen Software umgesetzt werden. Dementsprechend bedeutet dies ein weiterer Arbeitsgang in der täglichen Arbeit.

Auch wenn der Seiten-Preis bei dem Kyocera Gerät etwas höher ist, wird seitens der Verwaltung die Anschaffung dieses Gerätes aufgrund der genannten Vorteile empfohlen.

Rechtslage:

Die Gemeinde Kirchheim befindet gem. § 99 HGO in der vorläufigen Haushaltsführung.

Die Gemeinde darf

1. die Ausgaben leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind,

2. insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Vermögenshaushalts fortsetzen, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren,

3. die Steuern, deren Sätze für jedes Haushaltsjahr festzusetzen sind, nach den Sätzen des Vorjahres erheben,

4. Kredite umschulden.

Reichen die Deckungsmittel für die Fortsetzung der Bauten, der Beschaffungen und der sonstigen Leistungen des Vermögenshaushalts nach Abs. 1 Nr. 1 nicht aus, so darf die Gemeinde Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zu einem Viertel der in der Haushaltssatzung des Vorjahres festgesetzten Kredite aufnehmen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Begründung, warum die Maßnahme trotz „vorläufiger Haushaltsführung“ umgesetzt werden soll / muss:

Wie oben erwähnt, wird der Kopierer im Obergeschoss wird von Bürgermeister, Vorzimmer und Bauamt genutzt. Ohne diesen Kopierer ist ein effektives Arbeiten trotz Digitalisierung derzeit nicht möglich.

Die Kosten belasten folgende Kostenstelle / Kostenstellen:

2025

011110701

Allgem. EDV

und Kommunikations-technik

6.014,75 €

Herr Stamm verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28. Januar 2025 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig).

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Anschaffung eines neuen Kopiergerätes der Firma Kyocera. Die ekom21 erhält den Auftrag zur Lieferung und Installation des Kopiergerätes zum Angebotspreis in Höhe von 6.014,75 EURO inkl. MwSt..

Abstimmung:

13 Ja-Stimmen (einstimmig)

10.

Vorgezogener Verlustausgleich an die Gemeindewerke für das 4. Quartal 2024

Vorlage: GVE/6/2025

Sachverhalt:

Seit 2009 werden im Wirtschaftsplan der Gemeindewerke „Externe Leistungsverrechnungen Gemeinde“ in den Ansatz gebracht, mit der Erläuterung, dass diese die Vergütung der Gemeinde für die Leistungserbringung durch die Gemeindewerke darstelle, da die Gemeindewerke der Dienstleister für den gesamten Immobilienbereich sind.

Durch die Softwareumstellung zum 01.01.2024 können bei den Gemeindewerken auch Auswertungen pro Teilhaushalt vorgenommen werden um darzustellen, wie sich der aktuelle bzw. quartalsmäßige vorgezogener Verlustausgleich zusammensetzt, sodass keine „pauschalen“ Zahlungen erfolgen.

Die Teilhaushalte mit den Ergebnissen zum 31.12.2024 werden mit Stand zum 23.01.2025 gegenüber den vorzunehmenden Vorab-Verlustausgleichen und den dazugehörigen Kostenstellen, auf denen die Abrechnungen für das 4. Quartal 2024 gebucht werden, vorgelegt. Zusätzlich werden die bereits abgewickelten Vorab-Verlustausgleichen des 1., 2. und 3. Quartals 2024 gegenübergestellt:

Rechtslage:

Die Gemeinde Kirchheim befindet gem. § 99 HGO in der vorläufigen Haushaltsführung.

Die Gemeinde darf

1.

die Ausgaben leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind,

2.

insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Vermögenshaushalts fortsetzen, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren,

3.

die Steuern, deren Sätze für jedes Haushaltsjahr festzusetzen sind, nach den Sätzen des Vorjahres erheben,

4.

Kredite umschulden.

Reichen die Deckungsmittel für die Fortsetzung der Bauten, der Beschaffungen und der sonstigen Leistungen des Vermögenshaushalts nach Abs. 1 Nr. 1 nicht aus, so darf die Gemeinde Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zu einem Viertel der in der Haushaltssatzung des Vorjahres festgesetzten Kredite aufnehmen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Begründung, warum die Maßnahme trotz „vorläufiger Haushaltsführung“ umgesetzt werden soll / muss:

Zur Verlustabdeckung des Eigenbetriebs „Gemeindewerke“ müssen die Zahlungen vorgenommen werden.

Die Kosten belasten folgende Kostenstelle / Kostenstellen:

2024

042720101

Bücherei

2024

063650102

Kita Regenbogen

2024

095110101

Bauliche Planung und Abwicklung

2024

105210101

Allgem. Grundstücksverkehr

2024

125410101

Gemeindestraßen, -wege, -plätze

2024

135530101

Allgem. Friedhofsverwaltung

2024

135520103

Entwässerungsgräben

2024

135540101

Landwirtschaft und Naturschutz

2024

135520102

Seepark

2024

155730101

Allgem. DGH´s

2024

166120101

Sonst. allgem. Finanzwirtschaft

GESAMT

Herr Stamm verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28. Januar 2025 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig).

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den vorgezogenen Verlustausgleich für das 4. Quartal 2024 i. H. v. 503.000,00 EUR an die Gemeindewerke zu zahlen.

Abstimmung:

13 Ja-Stimmen (einstimmig)

11.

Auftragsvergabe von zwei neuen Toren für die FFW Kirchheim

Vorlage: GVE/7/2025

Sachverhalt:

Die aktuell verbauten vier Tore der FFW Kirchheim sind aus den Jahren 1983 (3 Stück) und 1987 (1 Stück). Nach Begutachtung vor Ort durch den Torhersteller wurde der Gemeinde Kirchheim mitgeteilt, dass es für die Tore leider keine Ersatzteile mehr gibt und die Tore nicht zu reparieren sind. Bei den beiden Toren sind die Mängel so gravierend, dass der reibungslose Ablauf unserer Einsatzkräfte beeinträchtigt wird.

Die Preisanfrage ergab für zwei Tore folgendes Ergebnis:

Anbieter

Angebotspreis brutto

Siebert GmbH & Co. KG

16.091,36 €

Hendrich & Hellwig GmbH

16.268,13 €

Hörmann NL Erfurt

16.413,47 €

Herr Stamm verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28. Januar 2025 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig).

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Auftrag für die zwei neuen Tore an die Firma Siebert GmbH & Co. KG aus Hünfeld zum Angebotspreis von 16.091,36 € zu vergeben.

Abstimmung:

13 Ja-Stimmen (einstimmig)

12.

Auftragsvergabe einer neuen Wärmepumpe für das DGH Rotterterode

Vorlage: GVE/8/2025

Sachverhalt:

Die jetzige Wärmepumpe der Fa. Stiebel Eltron befindet sich zurzeit auf Störung. Der mehrmalige Versuch die Wärmepumpe wieder zum Laufen zu bringen blieb ohne Erfolg, da die Wärmepumpe nach kurzer Zeit wieder auf Störung ging. Ohne Einsatz des Werkskundendienstes wird die Gemeinde Kirchheim die Anlage voraussichtlich nicht wieder in Betrieb nehmen können. Nach Aussage Stiebel Eltron ist die Störung auf Grund eines defekten Ventils im Kältekreislauf zurückzuführen. Die Reparatur würde sich laut Aussage Stiebel Eltron auf ca. 2.000,00 € bis 2.500,00 € belaufen. Die Wärmepumpe ist bereits in die Jahre gekommen (Baujahr 2009) und erhöhte Reparaturkosten fallen an (2024 eine neue Platine für 445,33 € zuzüglich Eigenleistung Gemeindewerke). Es wird empfohlen die alte Wärmepumpe zu ersetzen. Laut anbietender Firma beinhalt das Angebot den Förderantrag des Energieberaters inklusive der Betreuung des Projektes bis hin zur Inbetriebnahme der neuen Wärmepumpe. Die Förderhöhe beläuft sich auf 35 % der Gesamtkosen (6.074,36 €). Die Wärmepumpe könnte noch in 2024 eingebaut werden, da diese lagermäßig vorhanden ist. Aufgrund des dringlichen Handlungsbedarfes wurden keine weiteren Angebote eingeholt.

Die Preisanfrage ergab für eine neue Wärmepumpe folgendes Ergebnis:

Anbieter

Angebotspreis brutto

Wilbers Solar

17.355,30 €

Herr Stamm verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28. Januar 2025 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig).

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Auftrag für eine neue Wärmepumpe an die Firma Wilbers Solar aus Kirchheim zum Angebotspreis von 17.355,30 € zu vergeben.

Abstimmung:

13 Ja-Stimmen (einstimmig)

13.

Auftragsvergabe Pump- und Fallleitung

Vorlage: GVE/9/2025

Sachverhalt:

Auf Grund des kapitalen Rohrbruches im Herbst 2022 in der PVC Leitung Baujahr 1965 der Fallleitung in Richtung Kirchheim vom Hochbehälter Kirchheim und des kapitalen Rochbruches im Januar 2023 in der Gussleitung Baujahr 1965 der Pumpleitung von Kirchheim in Richtung Hochbehälter Kirchheim ist ein Neubau beider Leitungen für die Versorgungssicherheit Kirchheims unumgänglich. Beide Rohrbrüche ereigneten sich in der Wiesenfläche zwischen Finkenweg und Birkenweg. Die Pumpleitung lag in einer Tiefe von ca. 4,50 m bis 5,00 m, die eine Reparatur äußerst schwierig gestaltete. Die Leitungen verlaufen im Bereich von mehreren Privatgrundstücken und sollten bei der Neuverlegung im Straßenbereichen der Gemeinde Kirchheim verlegt werden (Birkenweg/Finkenweg). Die Angebotsöffnung der durchgeführten öffentlichen Ausschreibung erfolgte am 09.01.2025 um 11:00 Uhr.

Die Submission ergab für die oben erläuterte Erneuerung der Pump- und Fallleitung folgendes Ergebnis:

Anbieter

Angebotspreis brutto

Räuber Bauunternehmen GmbH

374.121,60 €

Bickhardt Bau SE

398.768,81 €

Lohfink Baugesellschaft mbH

410.406,33 €

Giebel Bau AG

521.758,92 €

Rechtslage:

Die Gemeinde Kirchheim befindet gem. § 99 HGO in der vorläufigen Haushaltsführung.

Die Gemeinde darf

1.

die Ausgaben leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind,

2.

insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Vermögenshaushalts fortsetzen, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren,

3.

die Steuern, deren Sätze für jedes Haushaltsjahr festzusetzen sind, nach den Sätzen des Vorjahres erheben,

4.

Kredite umschulden.

Reichen die Deckungsmittel für die Fortsetzung der Bauten, der Beschaffungen und der sonstigen Leistungen des Vermögenshaushalts nach Abs. 1 Nr. 1 nicht aus, so darf die Gemeinde Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zu einem Viertel der in der Haushaltssatzung des Vorjahres festgesetzten Kredite aufnehmen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Begründung, warum die Maßnahme trotz „vorläufiger Haushaltsführung“ umgesetzt werden soll / muss:

Die Maßnahme muss umgesetzt werden um die Versorgungssicherheit im Bereich Wasser der Gemeinde Kirchheim zu gewährleisten und auf Grund von Gefahr im Verzug bis zur nächsten Leckage der Wasserleitungen aus dem Baujahr 1965.

Die Kosten belasten folgende Kostenstelle / Kostenstellen:

2025

115330101

Wasserversorgung

374.121.60 €

Herr Stamm verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28. Januar 2025 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig).

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Auftrag für die Erneuerung der Pump- und Fallleitung an die Firma Räuber Bauunternehmen GmbH aus Bad Hersfeld zum Angebotspreis von 374.121,60 € zu vergeben.

Abstimmung:

13 Ja-Stimmen (einstimmig)

14.

Auftragsvergabe Dosierpumpen Schwimmbad

Vorlage: GVE/10/2025

Sachverhalt:

Der ehemalige Betriebsleiter der Gemeindewerke Kirchheim hat im Jahr 2022 einen Förderbescheid des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport erhalten zur Sanierung der Beckenumrandung und technischer Anlagen im Freizeit- und Erlebnisbad Kirchheim (SWIM) von 60% bis maximal 60.000 €. Durch Herausnahme der Umwälzpumpen in andere Förderprogramme (EKM und ZUG gGmbH Zukunft) sind hier Kapazitäten für weitere Maßnahmen frei geworden. Der Austausch der sechs alten Dosierpumpen ist somit sinnvoll. Die Dosierpumpen stammen aus dem Jahr 1992/1993 aus der Zeit des Umbaus des Autobahnschwimmbades zum Freizeit- und Erlebnisbad. Die Pumpen haben Ihre zu erwartenden Betriebsstunden erreicht und müssen durch effizientere Modelle getauscht werden, um die Stromkosten zu minimieren und den Weiterbetrieb zu gewährleisten. Hierzu wurde 1 Angebot eingeholt, da die vorherigen Pumpen ebenfalls von diesem Hersteller bzw. Firma kommen, die verbaute Pumpentechnik aufeinander abgestimmt ist und das Freibad- und Erlebnisbad Firmenintern bekannt ist.

Die Preisanfrage ergab für oben erläuterten Austausch der Dosierpumpen folgendes Ergebnis:

Anbieter

Angebotspreis brutto

Rosenheimer Wasser- und

Schwimmbadtechnik GmbH

5.052,26 €

Die oben erläuterten und genehmigten Fördermittel betragen wie folgt:

Anbieter

SWIM

3.031,36 €

Sodass ein Eigenmittelbetrag von 2.020,90 € (brutto) zu Lasten der Gemeindewerke Kirchheim gehen würden.

Rechtslage:

Die Gemeinde Kirchheim befindet gem. § 99 HGO in der vorläufigen Haushaltsführung.

Die Gemeinde darf

1.

die Ausgaben leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind,

2.

insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Vermögenshaushalts fortsetzen, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren,

3.

die Steuern, deren Sätze für jedes Haushaltsjahr festzusetzen sind, nach den Sätzen des Vorjahres erheben,

4.

Kredite umschulden.

Reichen die Deckungsmittel für die Fortsetzung der Bauten, der Beschaffungen und der sonstigen Leistungen des Vermögenshaushalts nach Abs. 1 Nr. 1 nicht aus, so darf die Gemeinde Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zu einem Viertel der in der Haushaltssatzung des Vorjahres festgesetzten Kredite aufnehmen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Begründung, warum die Maßnahme trotz „vorläufiger Haushaltsführung“ umgesetzt werden soll / muss:

Die Maßnahme muss / sollte umgesetzt werden um bereits beantragte Fördermittel auszuschöpfen und nicht verfallen zu lassen auf Grund der Betriebssicherheit des Natur- und Erlebnisbades.

Die Kosten belasten folgende Kostenstelle / Kostenstellen:

2025

084240201

Schwimmbad

2.020,90 €

Herr Stamm verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28. Januar 2025 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig).

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Auftrag für die 6 neuen Dosierpumpen an die Firma Rosenheimer Wasser- und Schwimmbadtechnik GmbH aus Schwaikheim zum Angebotspreis von 5.052,26 € zuzüglich Fracht und Verpackung zu vergeben.

Abstimmung:

13 Ja-Stimmen (einstimmig)

15.

Auftragsvergabe Treibwasserpumpen Schwimmbad

Vorlage: GVE/11/2025

Sachverhalt:

Der ehemalige Betriebsleiter der Gemeindewerke Kirchheim hat im Jahr 2022 einen Förderbescheid des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport erhalten zur Sanierung der Beckenumrandung und technischer Anlagen im Freizeit- und Erlebnisbad Kirchheim (SWIM) von 60% bis maximal 60.000 €. Durch Herausnahme der Umwälzpumpen in andere Förderprogramme (EKM und ZUG gGmbH Zukunft) sind hier Kapazitäten für weitere Maßnahmen frei geworden. Der Austausch der sechs alten Treibwasserpumpen ist somit sinnvoll. Die Treibwasserpumpen stammen aus dem Jahr 1992/1993 aus der Zeit des Umbaus des Autobahnschwimmbades zum Freizeit- und Erlebnisbad. Die Pumpen haben Ihre zu erwartenden Betriebsstunden erreicht und müssen durch effizientere Modelle getauscht werden, um die Stromkosten zu minimieren und den Weiterbetrieb zu gewährleisten. Hierzu wurde 1 Angebot eingeholt, da die vorherigen Pumpen ebenfalls von diesem Hersteller bzw. Firma kommen, die verbaute Pumpentechnik aufeinander abgestimmt ist und das Freibad- und Erlebnisbad Firmenintern bekannt ist.

Die Preisanfrage ergab für oben erläuterten Austausch der Treibwasserpumpen folgendes Ergebnis:

Anbieter

Angebotspreis brutto

Grundfos GmbH

7.135,36 €

Die oben erläuterten und genehmigten Fördermittel betragen wie folgt:

Anbieter

SWIM

4.281,22 €

Sodass ein Eigenmittelbetrag von 2.854,14 € (brutto) zu Lasten der Gemeindewerke Kirchheim gehen würden.

Rechtslage:

Die Gemeinde Kirchheim befindet gem. § 99 HGO in der vorläufigen Haushaltsführung.

Die Gemeinde darf

1.

die Ausgaben leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind,

2.

insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Vermögenshaushalts fortsetzen, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren,

3.

die Steuern, deren Sätze für jedes Haushaltsjahr festzusetzen sind, nach den Sätzen des Vorjahres erheben,

4.

Kredite umschulden.

Reichen die Deckungsmittel für die Fortsetzung der Bauten, der Beschaffungen und der sonstigen Leistungen des Vermögenshaushalts nach Abs. 1 Nr. 1 nicht aus, so darf die Gemeinde Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zu einem Viertel der in der Haushaltssatzung des Vorjahres festgesetzten Kredite aufnehmen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Begründung, warum die Maßnahme trotz „vorläufiger Haushaltsführung“ umgesetzt werden soll / muss:

Die Maßnahme muss / sollte umgesetzt werden um bereits beantragte Fördermittel auszuschöpfen und nicht verfallen zu lassen auf Grund der Betriebssicherheit des Natur- und Erlebnisbades.

Die Kosten belasten folgende Kostenstelle / Kostenstellen:

2025

084240201

Schwimmbad

2.854,14 €

Herr Stamm verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28. Januar 2025 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig).

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Auftrag für die 6 neuen Treibwasserpumpen an die Firma Grundfos GmbH aus Erkrath zum Angebotspreis von 7.135,36 € zu vergeben.

Abstimmung:

13 Ja-Stimmen (einstimmig)

16.

Anschaffung Werkzeugbox Bauhof

Vorlage: GVE/12/2025

Sachverhalt:

Momentan wird benötigtes Werkzeug unserer Bauhofmitarbeiter auf der Ladefläche der Mercedes Benz Pritsche zu den jeweiligen Einsatzorten gefahren. Dabei ist jegliches Werkzeug immer dem Wetter ausgesetzt und ist natürlich auch schlecht gegen Diebstahl gesichert. Somit hat nicht mal das alltägliche Werkzeug seinen festen Platz auf der Ladefläche, weil es mehrfach ab- und aufgeladen werden muss.

Mithilfe eines Außendienstlers der Firma Logic Line Europe GmbH wurde schon das Werkzeugboxsystem ausgewählt, dass optimal zu unserer Mercedes Benz Pritsche passt und auch zu den Anforderungen unserer Bauhofmitarbeiter.

Die Preisanfrage ergab für die Werkzeugbox folgendes Ergebnis:

Anbieter

Angebotspreis Brutto

Logic Line Europe GmbH

4.966,59 €

Rechtslage:

Die Gemeinde Kirchheim befindet gem. § 99 HGO in der vorläufigen Haushaltsführung.

Die Gemeinde darf

1.

die Ausgaben leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind,

2.

insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Vermögenshaushalts fortsetzen, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren,

3.

die Steuern, deren Sätze für jedes Haushaltsjahr festzusetzen sind, nach den Sätzen des Vorjahres erheben,

4.

Kredite umschulden.

Reichen die Deckungsmittel für die Fortsetzung der Bauten, der Beschaffungen und der sonstigen Leistungen des Vermögenshaushalts nach Abs. 1 Nr. 1 nicht aus, so darf die Gemeinde Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zu einem Viertel der in der Haushaltssatzung des Vorjahres festgesetzten Kredite aufnehmen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Begründung, warum die Maßnahme trotz „vorläufiger Haushaltsführung“ umgesetzt werden soll / muss:

Die Werkzeugbox schafft Ordnung und Sicherheit für den Transport vom alltäglichen Werkzeug. Genauso wird natürlich auch die Lebensdauer des Handwerkzeugs verlängert, da es vor Wind und Wetter geschützt ist und an extra dafür vorgesehenen Positionen ordentlich verstaut wird. Durch die Verschließbarkeit der Werkzeugbox wird natürlich auch die Möglichkeit eines Diebstahls von Werkzeug sehr deutlich erschwert.

Die Werkzeugbox bietet auch die Möglichkeit Gefahrstoffe (z.B. Treibstoff Kettensäge) gem. den Vorschriften der Transportsicherung, außerhalb der Fahrerkabine zu transportieren, was aus Gründen der Arbeitssicherheit unumgänglich ist.

Durch die gut sortierte Werkzeugbox haben unsere Bauhofmitarbeiter das alltägliche Werkzeug immer sofort zur Verfügung und verschenken keine wertvolle Rüstzeit, durch das immer wiederkehrende Auf- und Abräumen des Werkzeugs.

Die Kosten belasten folgende Kostenstelle / Kostenstellen:

2025

011111208

HEF-GK118 Lieferwagen bis 3,5 t – M-Prit - MERCEDES

4966,59 € (Brutto)

Herr Stamm verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28. Januar 2025 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig).

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Anschaffung der Logic Line Europe GmbH Werkzeugbox für die Mercedes Benz Pritsche am Bauhof zum Angebotspreis von 4.966,59 € zu vergeben.

Abstimmung:

13 Ja-Stimmen (einstimmig)

Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung findet am 27.03.2025 statt.

Martin Bornschier

Oliver Lutz

Vorsitzender der Gemeindevertretung

Schriftführer