Am Mittwoch, dem 15. März 2023, findet um 19.30 Uhr im Wirtshaus am Karolinenhof in Dirlos die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Dirlos statt.
Grundstückseigentümer, die bejagdbare Flächen besitzen, sind hiermit eingeladen.
| 1. | Eröffnung der Sitzung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher |
| 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit und Richtigkeit der Einladung |
| 3. | Bericht des Jagdvorstehers und des Kassenwartes |
| 4. | Entlastung des Jagdvorstehers und des Kassenwartes |
| 5. | Wahl des Jagdvorstehers, des Stellvertreters, des Schriftführers und des Stellvertreters, des Kassenwartes sowie des Genossenschaftsausschusses |
| 6. | Verschiedenes |
Jagdgenossen, die verhindert sind an dieser Jagdgenossenschaftsversammlung teilzunehmen, können sich durch einen anderen bevollmächtigten Jagdgenossen vertreten lassen. Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen und mit Datumsangabe der stattfindenden Genossenschaftsversammlung zu versehen, zu welcher er sich vertreten lassen will.
Jeder Genosse kann nur 3 Genossen vertreten.
Dirlos, den 09. Februar 2023