- Öffentliche Bekanntmachung -
der Gemeinde Künzell für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 29 Absatz 4 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung am 14.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| im Ergebnishaushalt | |
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 36.034.907 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 36.531.858 EUR |
| mit einem Saldo von | - 496.951 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 500 EUR |
| mit einem Saldo von | -500 EUR |
| mit einem Fehlbedarf von | - 497.451 EUR |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.173.719 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.891.505 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 7.423.000 EUR |
| mit einem Saldo von | - 4.531.495 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.000.000 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 108.805 EUR |
| mit einem Saldo von | 891.195 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | - 2.466.581 EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer |
| |
|
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 310 v. H. |
|
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 330 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 380 v. H. | |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Über – und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO sind als unerheblich anzusehen, wenn sie
| - | im Ergebnishaushalt 10.000 € des jeweiligen Sachbudgets auf Produktebene |
| - | im Finanzhaushalt 20.000 € der jeweiligen Investitions- oder Investitionsförderungsmaßnahme |
nicht übersteigen.
Künzell, den 15.12.2023
Die nach § 103 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Ich genehmige gemäß § 97a HGO in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Künzell vorgesehene Kredite in Höhe von
(in Worten „eine Million Euro“)
Der in § 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Künzell für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehene Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.300.000 € bedarf gemäß § 102 Abs. 4 HGO keiner Genehmigung, da keine Kredite in dem betreffenden Haushaltsjahr vorgesehen sind. Die Finanzierung, der aus der Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen entstehenden Auszahlungen erscheint gesichert.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Mittwoch, den 06.03.2024 bis einschließlich Donnerstag, den 14.03.2024 im Rathaus Künzell, Unterer Ortesweg 23, Zimmer 201 während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Künzell, den 28.02.2024