Hiermit lade ich alle Jagdgenossen der Ortsteile Keulos und Wissels zu einer Jagdgenossenschaftsversammlung
in die Gasthof „Lindenhof“ nach Keulos
ein.
Jagdgenossen, die verhindert sind an dieser Jagdgenossenschaftsversammlung teilzunehmen, können sich durch einen bevollmächtigten Jagdgenossen vertreten lassen. Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen und mit Datumsausgabe der stattfindenden Jagdgenossenschaftsversammlung zu versehen, zu welcher er sich vertreten lassen will. Jeder Jagdgenosse kann nur 3 Jagdgenossen vertreten. Die Genossenschaftsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 1/10 der stimmberechtigten Jagdgenossen anwesend oder vertreten sind. Sollte keine Beschlussfähigkeit bestehen, werden hiermit alle Jagdgenossen zu einer Sitzung der Genossenschaftsversammlung für den gleichen Tag, 20:30 Uhr in dem selben Sitzungsraum mit gleicher Tagesordnung eingeladen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen oder vertretenen Genossen beschlussfähig ist.