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Künzell - Aus dem Leben der Gemeinde
Ausgabe 12/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne der Innenentwicklung im OT Künzell-Bachrain

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Künzell hat in ihrer Sitzung am 05.03.2026 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung der nachfolgenden Textbebauungspläne der Innenentwicklung beschlossen:

Textbebauungsplan der Innenentwicklung „Turmstraße – Edelzeller Weg – Im kleinen Feld – Oberer Ortesweg“, OT Künzell-Bachrain

Textbebauungsplan der Innenentwicklung „Westlich der Dr.-Dietz-Straße“, OT Künzell-Bachrain

Textbebauungsplan der Innenentwicklung „Östlich der Dr.-Dietz-Straße“, OT Künzell-Bachrain

Textbebauungsplan der Innenentwicklung „Keuloser Straße – Dirloser Straße – Harbacher Weg“, OT Künzell-Bachrain

Planungsziele

Zur Steuerung der Nachverdichtung wurden für alle vier Bebauungspläne folgende verbindliche Planungsziele festgelegt:

Wohndichte: Begrenzung auf maximal 1 Wohnung je 200 m² Grundstücksfläche (siehe Hinweis)

Nutzungsmaß: Festlegung von Höchstgrenzen für GRZ = 0,4 und GFZ = 0,8 zur Sicherung von Freiflächen

Grundstücksgröße: Die maximale Grundstücksgröße beträgt 1.000 m²

Hinweis: Für den Textbebauungsplan „Westlich der Dr.-Dietz-Straße“ wurde kein gesondertes Wohndichte-Ziel festgelegt; es gelten insoweit ausschließlich die Festsetzungen zum Nutzungsmaß und zur Grundstücksgröße.

Begründung

Für die unbeplanten Innenbereiche i.S.d. § 34 BauGB sollen im Kernort Künzell-Bachrain einfache Bebauungspläne aufgestellt werden. Ziel ist es, Festsetzungen zur Ordnung und Steuerung einer angemessenen sowie städtebaulich und infrastrukturell verträglichen Nachverdichtung vorzugeben. Darüber hinaus sollen Freiflächenanteile unter dem Aspekt der klimaangepassten Planung langfristig erhalten und eine infrastrukturelle Überforderung (Ver- und Entsorgung, Gefahrenabwehr, Ruhender Verkehr etc.) vermieden werden.

Grundlage ist eine städtebauliche Analyse, die im Bau-, Umwelt- und Siedlungsausschuss am 26.11.2025 vorgestellt wurde. Die Aufstellung der einfachen Bebauungspläne i.S.d. § 30 Abs. 3 BauGB erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung. Eine Flächennutzungsplanänderung wird vorliegend nicht durchgeführt.

Aufhebung eines früheren Aufstellungsbeschlusses

Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Textbebauungsplan „Turmstraße – Edelzeller Weg – Im kleinen Feld – Oberer Ortesweg“, OT Künzell-Bachrain wird gleichzeitig der am 23.05.2024 gefasste Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Edelzeller Weg – Das kleine Feld“, OT Künzell-Bachrain aufgehoben.

Geltungsbereiche

Die Lage und Abgrenzung der jeweiligen Geltungsbereiche ist den Übersichtskarten, die jedoch ohne Maßstab sind, zu entnehmen, die in der Gemeindeverwaltung Künzell, Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell, während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden können.

Die Aufstellungsbeschlüsse für die jeweilige Bebauungspläne werden hiermit gem. § 2 (1) Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Künzell, 09.03.2026

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Künzell

(Siegel)

Zentgraf
Bürgermeister