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Künzell - Aus dem Leben der Gemeinde
Ausgabe 12/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026

1. Haushaltssatzung

Haushaltssatzung

der Gemeinde Künzell für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Gemeindevertretung am 04.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

37.377.700 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

39.608.587 EUR

mit einem Saldo von

- 2.230.887 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

500 EUR

mit einem Saldo von

- 500 EUR

mit einem Fehlbedarf von

- 2.231.387 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

222.493 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

488.650 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

6.375.150 EUR

mit einem Saldo von

- 5.886.500 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.000.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

114.820 EUR

mit einem Saldo von

1.885.180 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

- 3.778.827 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.158.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

300 v. H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

350 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

400 v. H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO sind als unerheblich anzusehen, wenn sie

-

im Ergebnishaushalt 15.000 € des jeweiligen Sachbudgets auf Produktebene

-

im Finanzhaushalt 30.000 € der jeweiligen Investitions- oder Investitionsförderungsmaßnahme

nicht übersteigen.

Künzell, 04.12.2025  —  Der Gemeindevorstand

gez.
Zentgraf, Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 103 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Ich genehmige gemäß § 97a HGO

1.

in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Künzell für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehene Kredite in Höhe von

2.000.000,- Euro

(in Worten „zwei Millionen Euro“)

2.

In Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO zur Inanspruchnahme der in § 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Künzell für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

3.158.000,- EURO

(in Worten: „drei Millionen einhundertachtundfünfzigtausend Euro“).

In Vertretung
Schmitt
Erster Kreisbeigeordneter

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Mittwoch, 18.03.2026 bis einschließlich Donnerstag, 26.03.2026 im Rathaus Künzell, Unterer Ortesweg 23, Zimmer 201 während der Dienstzeiten öffentlich aus.

Künzell, 11.03.2026

Der Gemeindevorstand
gez.
Zentgraf
Bürgermeister