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Künzell - Aus dem Leben der Gemeinde
Ausgabe 13/2023
Ortsnachrichten
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Abräumung der Grabstätten

In den nächsten Tagen wird die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Künzell wieder die Grabstätten auf den gemeindlichen Friedhöfen, bei denen das Nutzungsrecht im Jahr 2022 abgelaufen ist, mit gelben Aufklebern versehen.

Die Nutzungsdauer ist abhängig von der Art der Grabstätte, der Mindestruhefrist sowie bei mehrstelliger Belegung auch vom Datum der letzten Beilegung.

  • Am Beispiel einer Wahlgrabstätte (Doppel- /Tiefgrab) errechnet sich die Dauer des Nutzungsrechts wie folgt:
    Das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte wird zum Zeitpunkt der Erstbelegung -1. Verstorbene/-er- für die Dauer von 40 Jahren erworben. Bei jeder Erdbestattung ist jedoch stets eine Mindestruhefrist von 30 Jahren einzuhalten. So ist das Nutzungsrecht an einer Grabstätte im Rahmen einer weiteren Beisetzung ggf. zu verlängern.

  • Bei einer Reihengrabstätte (Einzelgrab) ist die Nutzungsdauer ebenfalls abhängig von der Mindestruhefrist. Diese richtet sich nach dem Alter des Verstorbenen.
    - bis zum vollendeten 5. Lebensjahr: 25 Jahre
    - ab vollendetem 5. Lebensjahr: 30 Jahre
  • Bei einer Urnenreihengrabstätte ist die Nutzungsdauer gleich der Mindestruhefrist.
    - die Nutzungsdauer beträgt: 20 Jahre

Nach Ablauf dieser Zeit ist laut Friedhofsordnung die gesamte Grabstätte binnen 3 Monaten von den Nutzungsberechtigten zu räumen. Kommen die Nutzungsberechtigten dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen.

Sollte auch die Nutzungsdauer Ihrer Grabstätte im Jahr 2022 abgelaufen sein, möchten wir Sie bitten, ihre Grabstätte in der nächsten Zeit zu räumen.

Bei evtl. Rückfragen steht Ihnen unser Herr Uebelacker unter Tel.: 0661 390-65 gerne zur Verfügung.

gez.
Zentgraf
Bürgermeister