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Künzell - Aus dem Leben der Gemeinde
Ausgabe 14/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 - Öffentliche Bekanntmachung -

- Öffentliche Bekanntmachung -

1. Haushaltssatzung

Haushaltssatzung

der Gemeinde Künzell für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 29 Absatz 4 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung am 12.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

36.199.525 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

38.909.865 EUR

mit einem Saldo von

- 2.710.340 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

500 EUR

mit einem Saldo von

-500 EUR

mit einem Fehlbedarf von

- 2.710.840 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

- 859.930 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.315.750 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

7.033.150 EUR

mit einem Saldo von

- 4.717.400 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.170.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

91.870 EUR

mit einem Saldo von

2.078.130 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

- 3.499.200 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.170.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 730.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

235 v. H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

310 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

380 v. H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Über – und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO sind als unerheblich anzusehen, wenn sie

  • im Ergebnishaushalt 15.000 € des jeweiligen Sachbudgets auf Produktebene
  • im Finanzhaushalt 30.000 € der jeweiligen Investitions- oder Investitionsförderungsmaßnahme nicht übersteigen.

Künzell, den 12.12.2024

Der Gemeindevorstand

gez.
Zentgraf, Bürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 103 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Ich genehmige gemäß § 97a HGO

1.

in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Künzell für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehene Kredite in Höhe von

2.170.000,- Euro

(in Worten „zwei Millionen einhundertsiebzigtausend Euro“)

2.

In Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO zur Inanspruchnahme der in § 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Künzell für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

730.000.- EURO

(in Worten: „siebenhundertdreißigtausend Euro“)

In Vertretung
Schmitt
Erster Kreisbeigeordneter

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Mittwoch, den 02.04.2025 bis einschließlich Donnerstag, den 10.04.2025 im Rathaus Künzell, Unterer Ortesweg 23, Zimmer 201 während der Dienstzeiten öffentlich aus.

Künzell, den 28.02.2024

Der Gemeindevorstand
gez.
Zentgraf
Bürgermeister