Haushaltssatzung
der Gemeinde Künzell für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 29 Absatz 4 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung am 12.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Ergebnishaushalt | |
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 36.199.525 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 38.909.865 EUR |
| mit einem Saldo von | - 2.710.340 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 500 EUR |
| mit einem Saldo von | -500 EUR |
| mit einem Fehlbedarf von | - 2.710.840 EUR |
im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | - 859.930 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.315.750 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 7.033.150 EUR |
| mit einem Saldo von | - 4.717.400 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.170.000 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 91.870 EUR |
| mit einem Saldo von | 2.078.130 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | - 3.499.200 EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.170.000 EUR festgesetzt.
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 730.000 EUR festgesetzt.
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 235 v. H. |
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| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 310 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 380 v. H. | |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Über – und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO sind als unerheblich anzusehen, wenn sie
Künzell, den 12.12.2024
Der Gemeindevorstand
Die nach § 103 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Ich genehmige gemäß § 97a HGO
in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Künzell für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehene Kredite in Höhe von
(in Worten „zwei Millionen einhundertsiebzigtausend Euro“)
In Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO zur Inanspruchnahme der in § 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Künzell für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
(in Worten: „siebenhundertdreißigtausend Euro“)
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Mittwoch, den 02.04.2025 bis einschließlich Donnerstag, den 10.04.2025 im Rathaus Künzell, Unterer Ortesweg 23, Zimmer 201 während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Künzell, den 28.02.2024