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Künzell - Aus dem Leben der Gemeinde
Ausgabe 14/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Künzell

Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans o. M.

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Gehrenberg"

mit Ergänzung gestalterischer Festsetzungen, OT Engelhelms

Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Künzell hat in ihrer Sitzung am 15.05.2025 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 6 „Gehrenberg" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.

Inhalt der Bebauungsplanänderung sind textliche Ergänzungen des geltenden Bebauungsplans. Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung entspricht dem räumlichen Geltungsbereich des geltenden Bebauungsplans mit Ausnahme der Flächen, die in der Urfassung des Plans als von der Genehmigung ausgenommen gekennzeichnet ist. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan der Bestandteil dieser Bekanntmachung.

Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB; von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 05.03.2026 den Entwurf der Bebauungsplanänderung gebilligt und beschlossen, den Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB durchzuführen.

Der Entwurf des Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 05.03.2026 steht einschließlich der Begründung und der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

01.04.2026 bis einschließlich 05.05.2026

online über die Internetseite der Gemeinde Künzell www.kuenzell.de unter der Rubrik „Service" auf „Bauen und Wohnen" abrufbar. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter

https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z

Als alternative Zugangsmöglichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB liegen die o.g. Unterlagen zusätzlich in der Gemeindeverwaltung Künzell (Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell, Zimmer 216) während der nachfolgend angeführten Dienstzeiten (s.u.) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Alternativ ist eine Terminvereinbarung mit einem Sachbearbeiter der Bauverwaltung über die Zentrale der Gemeinde Künzell (Tel. 0661/390-0) möglich.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per Email an die Adresse info@kuenzell.de unter Angabe des Betreffs „Beteiligung 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 6 „Gehrenberg" abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (z.B. per Post, zur Niederschrift im Rathaus etc.).

Allgemeine Dienstzeiten (nicht an gesetzlichen oder ortsüblichen Feiertagen):

Montag bis Freitag: 

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch:

  14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

 

 

Künzell, 25.03.2026

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Künzell
gez. Zentgraf
Bürgermeister