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Künzell - Aus dem Leben der Gemeinde
Ausgabe 15/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan

„Seniorenwohnanlage mit Arztpraxis und Apotheke“,

Gemeinde Künzell, Ortsteil Dirlos im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan für die Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

1.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 BauGB

2.

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB

zu 1.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Künzell hat in ihrer Sitzung am 12.05.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Seniorenwohnanlage mit Arztpraxis und Apotheke“ beschlossen. Gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Das Plangebiet liegt im Westen des Ortsteils Dirlos an der Turmstraße, westlich der Autobahn A 7. Der ca. 0,4 ha große Geltungsbereich des Plangebiets umfasst in der Gemarkung Dirlos, Flur 1, die Flurstücke Nr. 30/28, 30/30 und 30/14 (teilweise).

Der Geltungsbereich wird begrenzt im Norden und Westen durch angrenzende Bebauung, im Osten durch den „Landweg“ und im Süden durch die „Turmstraße“ (L 3377).

Die Ziele und Zwecke der Bebauungsplanaufstellung bestehen darin, Wohnbebauung in Form einer Seniorenwohnanlage planungsrechtlich zu ermöglichen, um der hohen Nachfrage in der Region nachzukommen. Durch die Integration einer Arztpraxis und Apotheke soll flankierend die Attraktivität des Standorts erhöht sowie die Versorgungssituation des Ortsteils Dirlos verbessert werden.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Von einer formellen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, gem. § 13a i.V.m. § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB wird abgesehen.

zu 2.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Künzell hat weiterhin bestimmt, die öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB durchzuführen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung in der Zeit vom

19.04.2023 bis einschließlich 24.05.2023

in der Gemeindeverwaltung Künzell, Bauamt, Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. - Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr und Mi. von 14:00 bis 18:00 Uhr) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Andere Termine sind nach vorheriger Vereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter, Herrn Uebelacker, möglich (Tel.: 0661/390-65 oder Mail: uuebelacker@kuenzell.de).

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch das Faunistische Gutachten sowie die Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) des Büros für angewandte Faunistik und Monitoring (BFM) vom 12.12.2022, der Geo- und umwelt-/abfalltechnische Untersuchungsbericht des Büros bgm baugrundberatung GmbH vom 17.08.2022 sowie die immissionsschutzrechtliche Untersuchung des Sachverständigenbüros Tasch GmbH & Co.KG vom 17.01.2023 mit einer Anlage zu den maßgeblichen Außenlärmpegeln vom 01.02.2023.

Während des o.g. Zeitraumes hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Information über die Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie die Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung von Anregungen und Hinweisen.

Auf die zudem bestehende Einsichtnahmemöglichkeit auf digitalem Wege wird ausdrücklich hingewiesen:

Im gesamten genannten Zeitraum können der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich im Internet über das zentrale Bauleitplanungsportal des Landes Hessen

https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan

sowie auf der Homepage der Gemeinde Künzell unter

https://www.kuenzell.de/lebensraum-fuer-jung-und-alt/bauen-und-wohnen-in-kuenzell/bauleitplanung-im-verfahren/

eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird nach § 3 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Es wird auch darauf hingewiesen, dass vorgelegte Stellungnahmen zum Vollzug der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB in öffentlicher Sitzung (bei Bürgern anonymisiert) behandelt werden.

Die Daten stellungnehmender Bürger werden dauerhaft gespeichert.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB das Büro isu, Kaiserslautern, mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Künzell, den 05.04.2023

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Künzell
Zentgraf
Bürgermeister

Abb.: Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Seniorenwohnanlage mit Arztpraxis und Apotheke“ der Gemeinde Künzell, Ortsteil Dirlos (ohne Maßstab)