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Künzell - Aus dem Leben der Gemeinde
Ausgabe 17/2024
Ortsnachrichten
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Keine Narrenfreiheit in der Hexennacht

Keine Narrenfreiheit in der Hexennacht

Alljährlich muss in der Hexennacht leider immer wieder festgestellt werden, dass einzelne Jugendliche in dem Glauben sind, in der Hexennacht seien die Gesetze aufgehoben und jeder Schabernack erlaubt. Dies ist ein großer Irrtum.

Das Strafrecht gilt auch in dieser Nacht und ahndet die Verletzung von geschützten Rechtsgütern. Lediglich ein Streich, der auch mit der traditionellen Hexennacht vereinbar ist, wird von den Betroffenen etwas lockerer hingenommen. Alle Eltern sollten ihre Kinder auf ein verhaltenes Tun hinweisen.

Ideenreiche Späße ohne nennenswerte negative Folgen werden gerne gesehen und sind auch ein Foto in unserem Amtsblatt wert.

Bitte senden Sie uns Fotos an info@kuenzell.de