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Künzell - Aus dem Leben der Gemeinde
Ausgabe 19/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Künzell - 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 1 „Röthe“, OT Dietershausen

2. Änderung Bebauungsplan Nr. 1 „Röthe“, OT Dietershausen

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Künzell hat in ihrer Sitzung am 29.09.2022 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Röthe“, OT Dietershausen mit integriertem Grünordnungsplan nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Mit der Planung soll der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses ermöglicht werden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück Fl.-Nr. 80, Gemarkung Dietershausen, mit einer Gesamtfläche von ca. 1.113 m² und ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Der Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird bei der vorliegenden Planung von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Für den Vorentwurf des Bauleitplanes erfolgt nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Der Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Röthe“, Ortsteil Dietershausen mit integriertem Grünordnungsplan liegt einschließlich der Begründung, jeweils in der Fassung vom 30.03.2023 in der Zeit vom

10.05.2023 bis einschließlich 09.06.2023

in der Gemeindeverwaltung Künzell (Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell, Zimmer 216) während der nachfolgend angeführten Dienstzeiten zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Alternativ ist eine Terminvereinbarung mit einem Sachbearbeiter der Bauverwaltung über die Zentrale der Gemeinde Künzell 0661/390-0 möglich.

Allgemeine Dienstzeiten (nicht an gesetzlichen oder ortsüblichen Feiertagen):

Montag bis Freitag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwochs:

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Abgabe einer Stellungnahme ist auch per E-Mail an die Adresse info@kuenzell.de unter Angabe des Betreffs Bebauungsplan Nr. 1 „Röthe“ möglich.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Unterlagen während der genannten Auslegungsdauer auch auf der Internetseite der Gemeinde Künzell unter www.kuenzell.de eingestellt sind. Klicken Sie hier in der Rubrik „Lebensraum für Jung und Alt“ auf „Bauen und Wohnen in Künzell/Bauleitplanung“. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter „https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan/gemeinden-von-a-bis-z“.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB wurden dem Planungsbüro TB MARKERT PartG mbB, Pillenreuther Straße 34, 90459 Nürnberg übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Lageplan, Ohne Maßstab, Kartengrundlage: Digitale Ortskarte, Geobasisdaten © Hess. Vermessungsverwaltung 2020

Künzell, 04.05.2023

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Künzell
Zentgraf
Bürgermeister