Die Pass- und Meldebehörde der Gemeindeverwaltung Künzell möchte alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Künzell darauf hinweisen, die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente zu überprüfen und diese bitte rechtzeitig vor Reisebeginn neu zu beantragen.
Bitte beachten Sie, dass Personalausweise und Reisepässe nicht verlängert werden können und die Bearbeitungszeit für die Neubeantragung bei Personalausweisen zwei bis drei Wochen und bei Reisepässen vier bis fünf Wochen beträgt.
Kinderreisepässe hingegen können nur vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres für jeweils nur noch 1 Jahr. Diese werden direkt vor Ort im Bürgerbüro ausgestellt und ausgehändigt.
Es wird jeder Bürgerin bzw. jedem Bürger geraten, sich vorher über die konkreten Einreisebestimmungen seiner Urlaubsziele zu informieren. Diese finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).
Die Beantragung eines Dokumentes muss persönlich erfolgen und es müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
§ bisheriges Ausweisdokument
§ Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde (bei Erstausstellung des Dokumentes in Künzell)
§ ein biometrisches Lichtbild (dieses darf nicht älter als 1 Jahr alt sein!)
§ Für die Antragstellung von Ausweisdokumenten Minderjähriger müssen beide Elternteile zustimmen, solange ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Die Zustimmung kann erfolgen durch Erscheinen beider sorgeberechtigter Personen mit gültigem Personalausweis oder durch Erscheinen eines sorgeberechtigten Elternteils mit Vollmacht und Personalausweis des anderen Sorgeberechtigten. Alleinsorgeberechtigte müssen einen Nachweis über ihre Sorgeberechtigung vorlegen.
Das Bürgerbüro Künzell ist weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten erreichbar!
Gerne können Sie Ihren Termin online vereinbaren unter: https://kuenzell.meinenterminvereinbaren.de/Client/.