Frau Claudia Emrich, SPD, hat mit Annahme ihrer Wahl zur ehrenamtlichen Beigeordneten am 23. April 2026 erklärt, dass sie ihr Mandat als gewähltes Mitglied der Gemeindevertretung Künzell mit Ablauf des 23. April 2026 niederlegt.
Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich das Ausscheiden von Frau Claudia Emrich aus der Gemeindevertretung Künzell fest.
An seine Stelle tritt der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen.
Ich stelle fest, dass auf Grund des Wahlergebnisses der Kommunalwahl vom 15.März 2026 als nächste/r noch nicht berufene/r Bewerber/in auf dem Wahlvorschlag der SPD für
| - | die Gemeindevertretung Künzell Herr Simon Wawra |
nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Künzell binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Bürgermeister Timo Zentgraf, Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell, Einspruch erheben. Der Einspruch ist zu begründen.
Künzell, den 23.04.2026