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Künzell - Aus dem Leben der Gemeinde
Ausgabe 2/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Kinderreisepass entfällt ab 01.01.2024! 

Die Pass- und Meldebehörde der Gemeindeverwaltung Künzell möchte alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Künzell darauf hinweisen, dass der Kinderreisepass im kommenden Jahr 2024 abgeschafft und somit nicht mehr ausgestellt oder verlängert wird.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten jedoch noch bis zu ihrem Ablauf die Gültigkeit.

Ab dem 01.01.2024 gibt es stattdessen für Kinder jeden Alters die Möglichkeit einen Personalausweis oder Reisepass für eine anstehende Reise zu beantragen.

Bei beiden Ausweisdokumenten beträgt die Gültigkeitsdauer für Personen unter 24 Jahren sechs Jahre.

Für Reiseziele innerhalb der EU genügt ein Personalausweis.

Bei Reisen über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

Es wird jeder Bürgerin bzw. jedem Bürger geraten, sich vorher über die konkreten Einreisebestimmungen seiner Urlaubsziele zu informieren.

Diese finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).

Zudem weist das Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung Künzell darauf hin, dass Personalausweise und Reisepässe nicht direkt ausgestellt werden können, sondern über die Bundesdruckerei bestellt werden müssen und somit Lieferzeiten haben (Personalausweis ca. zwei bis drei Wochen und Reisepass ca. vier bis fünf Wochen).

Das Bürgerbüro Künzell ist weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten erreichbar!

Gerne können Sie Ihren Termin online auf der Internetseite

der Gemeinde Künzell vereinbaren.

https://kuenzell.meinenterminvereinbaren.de/Client/