Die Liste der Personen, die zum Amt einer Schöffin / eines Schöffen berufen werden können, liegt in der Zeit vom 24. Mai 2023 bis zum 31. Mai 2023 im Rathaus Künzell, Zimmer 102, Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell, zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll bei der o. g. Stelle mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach dem Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden durften oder nicht aufgenommen werden sollten.
Künzell, 12.05.2023