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Künzell - Aus dem Leben der Gemeinde
Ausgabe 23/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Abweichungssatzung der Verkehrsanlage „An der Kahlwick“, Flur 13, Flurstück 12/15 und ein Teilstück des Flurstücks 12/16 (Wendebereich), OT Pilgerzell im Erschließungsbeitragsverfahren

Abweichungssatzung der Verkehrsanlage „An der Kahlwick“, Flur 13, Flurstück 12/15 und ein Teilstück des Flurstücks 12/16 (Wendebereich), OT Pilgerzell im Erschließungsbeitragsverfahren

Es wird gemäß § 13 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Künzell (EBS) folgende Abweichungssatzung beschlossen.

Die Erschließungsanlage „An der Kahlwick“, Flur 13, Flurstück 12/15 und ein Teilstück des Flurstücks 12/16 (Wendebereich), OT Pilgerzell ist in den Bestandteilen Grunderwerb, Fahrbahn, einseitige Gehweganlage, Wendebereich, Parkflächen sowie Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen abweichend von § 13 Abs. 1 EBS endgültig hergestellt.

Gemäß § 133 BauGB unterliegen sämtliche an die o.g. Erschließungsanlage anliegenden und erschlossenen Grundstücke der Beitragspflicht.

Die vorgenannte Abweichungssatzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Künzell, 26.05.2023

Gemeinde Künzell
Der Gemeindevorstand
Aktenz.: 20/651-95
gez.
Zentgraf
Bürgermeister