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Künzell - Aus dem Leben der Gemeinde
Ausgabe 23/2025
Amtliche Mitteilungen
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Zwangsvollstreckung 18.07.2025

Amtsgericht Fulda — 27.05.2025

- Vollstreckungsgericht –

5 K 19/24

Beschluss

Terminsbestimmung

Termin zur Versteigerung

der im Grundbuch von Künzell Blatt 1166 eingetragenen Grundstücke

lfd. Nr. 3:

Gemarkung Künzell Flur 2 Flurstück 3/79 Gebäude- und Freifläche, Rhönstraße 14a, 14b, 14c, 14d = 2700 m².

€ 522.000,00;

lfd. Nr. 6:

Gemarkung Künzell Flur 2 Flurstück 3/78 Gebäude- und Freifläche, Rhönstraße 14a, 14b, 14c, 14d = 154 m².

€ 14.000,00;

lfd. Nr. 7:

Gemarkung Künzell Flur 2 Flurstück 3/115 Gebäude- und Freifläche, Rhönstraße 14a, 14b, 14c, 14d = 145 m².

€ 16.000,00;

Gesamtwert:  —  € 552.000,00

durch Zwangsvollstreckung ist bestimmt auf

Freitag, 18. Juli 2025, 11:00 Uhr, Saal 1.120

im Amtsgericht Fulda,

Königstraße 38, 36037 Fulda

Der Versteigerungsvermerk wurde am 16.05.2024 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswerte: wie oben angegeben

Detaillierte Objektbeschreibung:

Für die Grundstücke liegt eine Baugenehmigung für zwei Wohnhäuser mit je zwei Wohneinheiten aus dem Jahr 2023 vor. Die vorliegende Bebauung in Form der Rohbauten der Untergeschosse sowie teilweise Mauern des Erdgeschosses besteht schon seit mehreren Jahren und ist den entsprechenden Witterungen ausgesetzt.

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs – getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.

Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im Internet unter

www.zvg-portal.de

Kontoverbindung für die Überweisung der Sicherheitsleistung:

Gerichtskasse Frankfurt am Main: Landesbank Hessen-Thüringen,

IBAN: DE73 5005 0000 0001 0060 30, BIC: HELADEFFXXX,

unter Angabe des Kassenzeichens: 037500803015.

Nentwig
Rechtspfleger