Frau Ulrike Böhm-Werthmüller legt ihr Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung, des Ortsbeirates sowie als Ortsvorsteherin in Engelhelms mit Schreiben vom 14.05.2024 nieder.
Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich das Ausscheiden von Frau Ulrike Böhm-Werthmüller aus der Gemeindevertretung Künzell sowie dem Ortsbeirat Engelhelms fest.
An seine Stelle tritt der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen.
Ich stelle fest, dass auf Grund des Wahlergebnisses der Kommunalwahl vom 14.03.2021 als nächste/r noch nicht berufene/r Bewerber/in auf dem Wahlvorschlag der CDU für
| - | die Gemeindevertretung Künzell Herr Carsten Mehler |
und
- für den Ortsbeirat Engelhelms
Herr Matthias Bohl nachrücken.
Herr Bohl (CDU) hat mit Schreiben vom 21.05.2024 erklärt, dass er sein Mandat als Nachrücker für den Ortsbeirat nicht annimmt und auf sein Mandat verzichtet.
An dessen Stelle tritt der/ die nächste noch nicht berufene/r Bewerber/in. Folgende/r nachrückender Bewerber/in wird festgestellt für
| - | den Ortsbeirat Engelhelms Herr Jörg Wilms (CDU), Künzell-Engelhelms. |
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Künzell binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Bürgermeister Timo Zentgraf, Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell, Einspruch erheben. Der Einspruch ist zu begründen.
Künzell, den 04.06.2024