Die Gemeindekasse Künzell weist darauf hin, dass am
die Hundesteuer mit dem Jahresbetrag zur Zahlung fällig wird.
Ebenso sind an diesem Termin die Grundbesitzabgaben “Grundsteuer A und B“ für die Steuerpflichtigen mit dem Jahresbetrag fällig, die von der Möglichkeit der einmaligen Zahlung, und zwar zum 01.07. eines Kalenderjahres, nach § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes, Gebrauch machen.
Wird dieser Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die Gemeindekasse verpflichtet, die gesetzlichen Mahngebühren und Säumniszuschläge zu berechnen. Um die Einziehung der Steuerrückstände durch die Vollstreckungsstelle zu vermeiden, wird gebeten, den vorgenannten Zahlungstermin einzuhalten.
Sie haben auch die Möglichkeit, sich am Lastschrift-Einzugsverfahren zu beteiligen und die fälligen Beträge bequem per Abbuchung einziehen zu lassen. Setzen Sie sich hierzu mit der Gemeindekasse Künzell (Tel. 0661/390-24) in Verbindung oder laden Sie sich die Einzugsermächtigung auf der Internetseite
www.kuenzell.de
(Rubrik „Rathaus, Politik, Bürgerservice“ \ Rathaus online \ Formulare)
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