Künzell - Aus dem Leben der Gemeinde
Ausgabe 25/2025
Amtliche Mitteilungen
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Gaststättenförderprogramm des Hessischen Heimatministeriums
Gaststättenförderprogramm des Hessischen Heimatministeriums
Wir möchten auf ein aktuelles Förderprogramm des Hessischen Heimatministeriums hinweisen, das gezielt die Gastronomie im ländlichen Raum unterstützt – ein zentraler Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in unseren Dörfern und Gemeinden.
Das Gaststättensonderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Gaststättenbetriebe, die mit baulichen Maßnahmen oder moderner Ausstattung ihre Zukunftsfähigkeit sichern wollen.
Unterstützt werden z. B.:
- Renovierungen im Küchen- oder Gästebereich,
- die Anschaffung langlebiger Investitionsgüter,
- Aufwendungen in moderne elektronische Systeme,
- Investitionen in Großküchengeräte oder digitale Kassensysteme,
- sowie Fahrzeuge mit direktem Bezug zur gastronomischen Dienstleistung.
Die wichtigsten Eckdaten auf einen Blick:
- Antragsberechtigt: Gaststätten mit max. 49 Beschäftigten und max. 10 Mio. € Jahresumsatz
- Förderquote: bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Fördersumme: bis zu 200.000 €
- Mindestinvestition: 15.000 €
- Antragsstart: 10. Juni 2025
- Antragstellung über das Online-Portal der WIBank
Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung finden Sie auf der folgenden Internetseite der WIBank: https://www.wibank.de/wibank/sonderprogramm-gaststaetten