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Künzell - Aus dem Leben der Gemeinde
Ausgabe 26/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Künzell

Bebauungsplan Nr. 2 „Ortsmitte Keulos“, Ortsteil Keulos mit integriertem Grünordnungsplan

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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

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frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Künzell hat in ihrer Sitzung am 21.03.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 „Ortsmitte Keulos“, Ortsteil Keulos mit integriertem Grünordnungsplan nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Mit der Planung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Ortsmittelpunktes für den Ortsteil Keulos geschaffen werden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 60/1, 58/1 und teilweise 35/1, alle Gemarkung Keulos, mit einer Gesamtfläche von ca. 4.757 m² und ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Der Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird bei der vorliegenden Planung von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Für den Vorentwurf des Bauleitplans erfolgt nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 2 „Ortsmitte Keulos“, Ortsteil Keulos mit integriertem Grünordnungsplan ist einschließlich der Begründung, jeweils in der Fassung vom 19.06.2024, in der Zeit vom

25.06.2024 bis einschließlich 26.07.2024

online über die Internetseite der Gemeinde Künzell www.kuenzell.de unter der Rubrik „Service“ und „Bauen und Wohnen“ abrufbar. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter „https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z“.

Als alternative Zugangsmöglichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB liegen die o.g. Unterlagen zusätzlich in der Gemeindeverwaltung Künzell (Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell, Zimmer 216) während der nachfolgend angeführten Dienstzeiten (s.u.) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Alternativ ist eine Terminvereinbarung mit einem Sachbearbeiter der Bauverwaltung über die Zentrale der Gemeinde Künzell (Tel. 0661/390-0) möglich.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse info@kuenzell.de unter Angabe des Betreffs „Frühzeitige Beteiligung – Bebauungsplan Nr. 2 „Ortsmitte Keulos““ abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (z.B. per Post, zur Niederschrift im Rathaus etc.).

Allgemeine Dienstzeiten (nicht an gesetzlichen oder ortsüblichen Feiertagen):

Montag bis Freitag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwochs:

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc., zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB wurden dem Planungsbüro TB MARKERT PartG mbB, Pillenreuther Straße 34, 90459 Nürnberg, übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Lageplan, ohne Maßstab, Kartengrundlage: Digitale Ortskarte, Geobasisdaten © Hess. Vermessungsverwaltung 2022

Künzell, 20.06.2024

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Künzell
gez. Zentgraf
Bürgermeister