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Künzell - Aus dem Leben der Gemeinde
Ausgabe 27/2026
Amtliche Mitteilungen
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1. Wirtschaftsplan (Haushaltssatzung) des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg für das Wirtschaftsjahr 2026

Aufgrund des § 7 der Satzung des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg vom 16.12.1977 in der Fassung des VI. Nachtrags vom 16.11.2022 in Verbindung mit § 18 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307) in der zur Zeit geltenden Fassung und dem § 15 des Eigenbetriebsgesetzes (EBG) vom 09.06.1989 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBL. 2025 Nr.24), hat die Verbandsversammlung am 25.03.2026 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird

im Erfolgsplan

in der Einnahme (Ertrag) auf

2.813.560,00 EUR

in der Ausgabe (Aufwand) auf

2.717.671,00 EUR

Gewinn

95.889,00 EUR

im Vermögensplan

in der Einnahme auf

2.141.630,00 EUR

in der Ausgabe auf

2.141.630,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 400.000,00 EUR festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Eine Verbandsumlage wird nicht erhoben.

§ 6

Es gilt der von der Verbandsversammlung am 25.03.2026 beschlossene Stellenplan.

Künzell, den 26.03.2026

Zweckverband
Gruppenwasserwerk Florenberg

(Siegel)

gez. Zentgraf
Verbandsvorsitzender
2. Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes (Haushaltssatzung)

Der vorstehende Wirtschaftsplan (Haushaltssatzung) des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg für das Wirtschaftsjahr 2026 wird gemäß den Bestimmungen der Satzung des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg in der z. Zt. geltenden Fassung hiermit öffentlich bekannt gemacht.

3. Genehmigung zur Aufnahme von Krediten

Der Landrat des Landkreises Fulda als Behörde der Landesverwaltung hat am 18.06.2026 die Genehmigung zur Aufnahme des in § 2 des Wirtschaftsplanes des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Kredits zur Finanzierung von Investitionen in Höhe von

400.000,00 Euro

(in Worten: „vierhunderttausend Euro“)

gemäß § 103 Abs. 2 Hessische Gemeindeverordnung (HGO) i.V.m. § 18 Abs. 1 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) erteilt.

4. Der vorstehende Wirtschaftsplan (Haushaltssatzung) liegt zur Einsichtnahme von

Dienstag, den 07.07.2025, bis einschließlich Donnerstag, den 16.07.2025

im Rathaus Künzell, Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell, Zimmer-Nr. 201, während der Dienststunden öffentlich aus.

Künzell, den 19.06.2026

Zweckverband
Gruppenwasserwerk Florenberg
gez. Zentgraf
Verbandsvorsitzender