Aufgrund des § 7 der Satzung des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg vom 16.12.1977 in der Fassung des VI. Nachtrags vom 16.11.2022 in Verbindung mit § 18 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307) in der zur Zeit geltenden Fassung und dem § 15 des Eigenbetriebsgesetzes (EBG) vom 09.06.1989 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBL. 2025 Nr.24), hat die Verbandsversammlung am 25.03.2026 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen:
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird
| im Erfolgsplan | |
| in der Einnahme (Ertrag) auf | 2.813.560,00 EUR |
| in der Ausgabe (Aufwand) auf | 2.717.671,00 EUR |
| Gewinn | 95.889,00 EUR |
| im Vermögensplan | |
| in der Einnahme auf | 2.141.630,00 EUR |
| in der Ausgabe auf | 2.141.630,00 EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 400.000,00 EUR festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
Eine Verbandsumlage wird nicht erhoben.
Es gilt der von der Verbandsversammlung am 25.03.2026 beschlossene Stellenplan.
Künzell, den 26.03.2026
(Siegel)
Der vorstehende Wirtschaftsplan (Haushaltssatzung) des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg für das Wirtschaftsjahr 2026 wird gemäß den Bestimmungen der Satzung des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg in der z. Zt. geltenden Fassung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Landrat des Landkreises Fulda als Behörde der Landesverwaltung hat am 18.06.2026 die Genehmigung zur Aufnahme des in § 2 des Wirtschaftsplanes des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Kredits zur Finanzierung von Investitionen in Höhe von
400.000,00 Euro
(in Worten: „vierhunderttausend Euro“)
gemäß § 103 Abs. 2 Hessische Gemeindeverordnung (HGO) i.V.m. § 18 Abs. 1 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) erteilt.
Dienstag, den 07.07.2025, bis einschließlich Donnerstag, den 16.07.2025
im Rathaus Künzell, Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell, Zimmer-Nr. 201, während der Dienststunden öffentlich aus.
Künzell, den 19.06.2026