(Haushaltssatzung)
des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg für das
Wirtschaftsjahr 2024
Aufgrund des § 7 der Satzung des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg vom 16. Dezember 1977 in Verbindung mit § 18 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307) in der zurzeit geltenden Fassung und dem § 15 des Eigenbetriebsgesetzes (EBG) vom 09.06.1989 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.05.2005 (GVBL. I S. 218), hat die Verbandsversammlung am 16.04.2024 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossen:
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird
| im Erfolgsplan | |
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| in der Einnahme (Ertrag) auf — 2.229.705,00 EUR |
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| in der Ausgabe (Aufwand) auf — 2.229.705,00 EUR |
| im Vermögensplan | |
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| in der Einnahme auf — 1.699.115,00 EUR |
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| in der Ausgabe auf — 1.699.115,00 EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 900.000,00 EUR festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kassenkredite werden nicht veranschlagt.
Eine Verbandsumlage wird nicht erhoben.
Es gilt der von der Verbandsversammlung am 16.04.2024 beschlossene Stellenplan.
Künzell, den 17.04.2024
Der vorstehende Wirtschaftsplan (Haushaltssatzung) des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg für das Wirtschaftsjahr 2024 wird gemäß den Bestimmungen der Satzung des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg in der z. Zt. geltenden Fassung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Landrat des Landkreises Fulda als Behörde der Landesverwaltung hat am 01.07.2024 die Genehmigung zur Aufnahme des in § 2 des Wirtschaftsplanes des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Kredits zur Finanzierung von Investitionen in Höhe von
900.000,00 Euro
(in Worten: „neunhunderttausend Euro“)
gemäß § 103 Abs. 2 Hessische Gemeindeverordnung (HGO) i.V.m. § 18 Abs. 1 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) erteilt.
Montag, den 15.07.2024, bis einschließlich Mittwoch, den 24.07.2024 im Rathaus Künzell, Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell, Zimmer-Nr. 201, während der Dienststunden öffentlich aus.
Künzell, den 02.07.2024