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Künzell - Aus dem Leben der Gemeinde
Ausgabe 28/2024
Amtliche Mitteilungen
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Zweckverband Gruppenwasserwerk Florenberg

1. Wirtschaftsplan

(Haushaltssatzung)

des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg für das

Wirtschaftsjahr 2024

Aufgrund des § 7 der Satzung des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg vom 16. Dezember 1977 in Verbindung mit § 18 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307) in der zurzeit geltenden Fassung und dem § 15 des Eigenbetriebsgesetzes (EBG) vom 09.06.1989 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.05.2005 (GVBL. I S. 218), hat die Verbandsversammlung am 16.04.2024 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird

im Erfolgsplan

in der Einnahme (Ertrag) auf  — 2.229.705,00 EUR

in der Ausgabe (Aufwand) auf  — 2.229.705,00 EUR

im Vermögensplan

in der Einnahme auf  — 1.699.115,00 EUR

in der Ausgabe auf  — 1.699.115,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 900.000,00 EUR festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht veranschlagt.

§ 5

Eine Verbandsumlage wird nicht erhoben.

§ 6

Es gilt der von der Verbandsversammlung am 16.04.2024 beschlossene Stellenplan.

Künzell, den 17.04.2024

Zweckverband
Gruppenwasserwerk Florenberg
gez. (Siegel)
Zentgraf
Verbandsvorsitzender
2. Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes (Haushaltssatzung)

Der vorstehende Wirtschaftsplan (Haushaltssatzung) des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg für das Wirtschaftsjahr 2024 wird gemäß den Bestimmungen der Satzung des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg in der z. Zt. geltenden Fassung hiermit öffentlich bekannt gemacht.

3. Genehmigung zur Aufnahme von Krediten

Der Landrat des Landkreises Fulda als Behörde der Landesverwaltung hat am 01.07.2024 die Genehmigung zur Aufnahme des in § 2 des Wirtschaftsplanes des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Kredits zur Finanzierung von Investitionen in Höhe von

900.000,00 Euro

(in Worten: „neunhunderttausend Euro“)

gemäß § 103 Abs. 2 Hessische Gemeindeverordnung (HGO) i.V.m. § 18 Abs. 1 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) erteilt.

4. Der vorstehende Wirtschaftsplan (Haushaltssatzung) liegt zur Einsichtnahme von

Montag, den 15.07.2024, bis einschließlich Mittwoch, den 24.07.2024 im Rathaus Künzell, Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell, Zimmer-Nr. 201, während der Dienststunden öffentlich aus.

Künzell, den 02.07.2024

Zweckverband
Gruppenwasserwerk Florenberg
gez.
Zentgraf
Verbandsvorsitzender