Titel Logo
Künzell - Aus dem Leben der Gemeinde
Ausgabe 28/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Abweichungssatzung der Verkehrsanlage „Hohlweg“, 2. Abschnitt, Teilstück Flur 5, Flurstück 148/9, OT Pilgerzell im Erschließungsbeitragsverfahren

Es wird gemäß § 13 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Künzell (EBS) folgende Abweichungssatzung beschlossen.

Die Erschließungsanlage des 2. Abschnittes der Straße „Hohlweg“, Flur 5, Flurstück 148/9, OT Pilgerzell ist in den Bestandteilen Grunderwerb, Fahrbahn, Seitenstreifen und Schrammbord sowie Entwässerungseinrichtungen abweichend von § 13 Abs. 1 der EBS endgültig hergestellt.

Gemäß § 133 BauGB unterliegen sämtliche an die o. g. Erschließungsanlage anliegenden und erschlossenen Grundstücke der Beitragspflicht.

Künzell, 03.07.2025

Gemeinde Künzell
Der Gemeindevorstand

Aktenz.: 20/651-95

gez.
Zentgraf
Bürgermeister