Künzell - Aus dem Leben der Gemeinde
Ausgabe 28/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Abweichungssatzung der Verkehrsanlage „Hohlweg“, 2. Abschnitt, Teilstück Flur 5, Flurstück 148/9, OT Pilgerzell im Erschließungsbeitragsverfahren
Es wird gemäß § 13 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Künzell (EBS) folgende Abweichungssatzung beschlossen.
Die Erschließungsanlage des 2. Abschnittes der Straße „Hohlweg“, Flur 5, Flurstück 148/9, OT Pilgerzell ist in den Bestandteilen Grunderwerb, Fahrbahn, Seitenstreifen und Schrammbord sowie Entwässerungseinrichtungen abweichend von § 13 Abs. 1 der EBS endgültig hergestellt.
Gemäß § 133 BauGB unterliegen sämtliche an die o. g. Erschließungsanlage anliegenden und erschlossenen Grundstücke der Beitragspflicht.
Künzell, 03.07.2025
Gemeinde Künzell
Der Gemeindevorstand
Aktenz.: 20/651-95
gez.
Zentgraf
Bürgermeister